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Bebauungsplan "Brötzinger Kerngebiet"

Rechtskräftige Satzung

Satzungsnummer 735

rechtskräftig seit 27.02.2015

Ziele der Planung:

Mit diesem Bebauungsplan sollen die Empfehlungen der Vergnügungsstättenkonzeption für das Stadtteilzentrum Brötzingen rechtsverbindlich umgesetzt werden. Der zentrale Versorgungsbereich soll in seiner Funktion für die Versorgung der Bevölkerung erhalten werden. 

Zeichnerischer Teil: