Zum Inhalt springen
  • Aufgelockerte Bewölkung: 25-50% 7 °C
  • Kontrast
  • Leichte Sprache

Winterdienst 2022 - Schneeräumen und Streuen von Gehwegflächen durch Anlieger

Nachdem in den kommenden Monaten stets mit Schneefall und Glatteis zu rech­nen ist, wird auf die Verpflichtung der Anlieger (zum Beispiel Eigentümer, Mie­ter und Pächter) von bebauten und unbebauten Grundstücken hingewiesen, die an den Grundstücken entlang­ führenden Geh­flächen von Schnee und Eis zu räu­men und sie bei winterlicher Straßen­glätte zu streuen.

Zur allgemeinen Räum- und Streupflicht wird darauf hingewiesen, dass nach der Streupf­lichtsatzung der Stadt Pforzheim Gehflächen auf eine solche Breite von Schnee- oder winterlicher Straßenglätte zu befreien sind, dass die Sicherheit und Flüssigkeit des öffentli­chen Fußgängerverkehrs gewähr­leistet ist. Hierzu darf der Schnee aber nicht auf die Fahrbahn geschoben werden. Wird der Schnee auf die Fahrbahn geworfen, droht dem Verursacher ein Bußgeldverfahren.

Als Geh­flächen im Sinne der Streupflichtsat­zung gelten folgen­de öffentliche Ver­kehrsflächen:

  • Gehweg entlang von Fahrbahnen.
  • Die seitlichen Flächen am Rande der Fahrbahn in einer Breite von 1,2 Meter falls Gehwege auf keiner Straßenseite vorhanden sind.
  • Die seitlichen Flächen am Rande von Fußgängerbereichen entlang der bebauten Front in einer an gemessenen Breite, wobei die Streupflichtsatzung grundsätzlich von 4 Metern ausgeht.
  • Sonderwege für Fußgänger oder gemeinsame Sonderwege für Fußgänger und Rad­fahrer.

An Treppenanlagen und Staffelwegen genügt es, wenn auf jeder Seite eine für den Fuß­gängerverkehr ausreichende Gehfläche in einer Breite von 1,2 Meter vom Schnee geräumt und gestreut wird.

Die Gehflächen müssen werktags bis 6.30 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 8.00 Uhr geräumt und gestreut werden.

Fällt nach diesem Zeitpunkt Schnee oder tritt Schnee- oder winterliche Straßenglätte auf, so ist unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt zu räu­men und zu streuen. Die Räum- und Streupflicht endet um 20.00 Uhr.

Falls nach Lage und Bedeutung der Straße oder auch eines einzelnen Grund­stückes der allgemeine Verkehr früher einsetzt oder später endet, sind Schnee und Glätte auch außer­halb der oben genannten Zeiten zu beseitigen.

Bei Schnee- und winterlicher Straßenglätte sind die Flächen mit Sand, Splitt oder ähnlichen um­weltverträglichen Stoffen zu streuen. Das Bestreuen mit Salz ist wegen der damit ver­bundenen Umweltgefahren grundsätzlich zu unter­las­sen. Ausnahmen hiervon sind auf Gefällstrecken und an Treppenanla­gen nur dann zugelassen, wenn dort ohne diese Mittel die Glatteisgefahr nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand beseitigt werden kann. Auch in diesen Fäl­len ist die Verwendung von Streusalz auf das unumgänglich notwendi­ge Maß zu beschränken.

Stehen auf oder an einem Gehweg Bäume oder Sträucher, die durch salzhalti­ges Schmelz­wasser gefährdet werden können, ist das Bestreuen mit Salz oder salzhaltigen Stoffen verboten.

Die Stadt Pforzheim weist darauf hin, dass bei der Durchfüh­rung des Winterdienstes vordringlich die Buslinien geräumt und gestreut werden. Es wird empfohlen, bei winterlicher Straßen­glätte und Schneefall die öffentlichen Verkehrsmittel zu benutzen und das Privatfahrzeug in der Garage stehen zu lassen.

Wegen der Haftung, der Vermeidung von Unfällen, aber auch zur Vermeidung von Buß­geldern, empfiehlt das Amt für öffentliche Ordnung die genaue Be­achtung der Bestim­mungen der Streupflichtsatzung der Stadt Pforzheim.

Zusätzliche Auskünfte über das Schneeräumen und Streuen erteilt das Amt für öffentliche Ordnung, Verkehrsabteilung, Östliche Karl-Friedrich Str. 2, Durch­wahlnummer 07231/39-2510.

Die Satzung der Stadt Pforzheim über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehflächen kann auch auf der Internetseite der Stadt Pforzheim (www.pforzheim.de) über die Linkfolge – Bürger - Rathaus – Stadtrecht – 1 Öffentliche Sicherheit und Ordnung - Satzung der Stadt Pforzheim über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigung, Schneeräumen und Bestreuen der Gehflächen - abgerufen werden. Zum Auffinden der Satzung kann auch im Suchfeld oben rechts eingegeben werden: Reinigung, Schneeräumen und Bestreuen der Gehflächen