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Weihnachtsmarkt kann unter 3G-Regeln stattfinden

Vom 22. November bis zum 22. Dezember

Symbolbild Weihnachtsmarkt
Bild: Daniela Samsony

Nach der Corona-Pause 2020 wird der Goldene Pforzheimer Weihnachtsmarkt in diesem Jahr auf der Grundlage der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg im Zeitraum vom 22. November bis zum 22. Dezember wieder stattfinden können. Dies ist allerdings an bestimmte Voraussetzungen geknüpft: Demnach darf der Verkauf von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle nur an Personen erfolgen, die geimpft, genesen oder getestet (3G) sind. „Ich bin sehr froh, dass wir Mittel und Wege gefunden haben, die 3G-Regel auf dem Weihnachtsmarkt umzusetzen“, so Erster Bürgermeister Dirk Büscher. Dies sei beim Pforzheimer Weihnachtsmarkt, der sich sehr stark entlang der Fußgängerzone bewege, nicht ganz einfach gewesen. „Es ist ganz im Sinne der Bürgerinnen und Bürger, dass wir eine gute Lösung finden konnten.“ Dies gelte auch für die Schaustellerinnen und Schausteller, die eine fast zwei Jahre lange schwere wirtschaftliche Zeit hinter sich haben. Die jetzige Reglung ermögliche zwar noch nicht alle gewohnten Freiheiten, sei aber sehr praktikabel in der Umsetzung, so Dirk Büscher weiter.

Die Umsetzung im Einzelnen

Um sicherzustellen, dass Personen den „3G Status“ besitzen, erhalten diese einen Stempel am Handgelenk. Mit diesem Stempel können sie sich an den entsprechenden Ständen ausweisen. Die Stempel erhält man an allen Imbiss- und Ausschankbetrieben, an den Infoständen der Stadt Pforzheim, in der Westlichen beim „Dicken“, in der Östlichen auf Höhe des ehemaligen „I Dipfele“, sowie in der Tourist Info am Schlossberg. Ein Verkauf von Speisen und Getränken ist auch nach Vorlage des Impfausweises, des Genesenen Nachweises oder eines gültigen Tests direkt am Stand möglich. Pro Person ist jedoch nur die Abgabe eines Getränkes oder einer Speise zulässig. So soll vermieden werden, dass Personen die nicht den 3 G Status besitzen diese Regelungen umgehen. An den Ständen gilt die Maskenpflicht.

Für die notwendige Datenerhebung ist an allen Ständen ein Luca-QR-Code angebracht, mit dem man sich mit dem Smartphone erfassen muss. Um eine reibungslosen Ablauf gewährleisten zu können, wird empfohlen, sich im Vorfeld die „Luca App“ auf das Smartphone herunterzuladen. An den Infoständen der Stadt Pforzheim ist es auch möglich, ein Kontaktdatenformular schriftlich auszufüllen. Die Warenverkaufsstände sind von den genannten Punkten ausgeschlossen, hier gilt lediglich die Maskenpflicht am Stand.

Dieses Konzept entspricht der aktuell gültigen Rechtslage. Sofern z.B. von Landesseite noch Änderungen beschlossen werden, sind diese kurzfristig einzuarbeiten.