Zum Inhalt springen
  • Mäßiger Regen 9 °C
  • Kontrast
  • Leichte Sprache

Verwaltungsgericht stärkt Persönlichkeitsrechte schwangerer Frauen

Klage gegen städtische Versammlungsauflagen für Abtreibungsgegner abgewiesen

Symbolbild©Foto: Ella Martin

In der gerichtlichen Auseinandersetzung um die Auflagen für eine Versammlung von Abtreibungsgegnern vor der Beratungsstelle von „Pro Familia“ hat die zweite Kammer des Verwaltungsgerichts Karlsruhe der Stadt Pforzheim im Hauptsacheverfahren Recht gegeben und die Klage der Abtreibungsgegner abgewiesen. „Dass das Gericht in der Hauptsache unserer Ansicht gefolgt ist, freut uns und bestärkt uns darin, dass unser Vorgehen richtig war“, resümiert Pforzheims Erster Bürgermeister Dirk Büscher, der durch das Urteil die Persönlichkeitsrechte von schwangeren Frauen gestärkt sieht. Vor dem Verfahren hatte Büscher betont: „Das Persönlichkeitsrecht der schwangeren Frauen muss eine besondere Würdigung erfahren.“

Konkret ging es um eine im Jahr 2019 angemeldete Demonstration zu dem Thema „40days for life/ Lebensrecht ungeborener Kinder“ vor dem Eingangsbereich von „Pro Familia“. Dort sollte gegenüber der Beratungsstelle 40 Tage lang jeden Vormittag ein „Tägliches stilles Gebet/Mahnwache“ stattfinden. Die Stadt Pforzheim hatte bestimmt, dass diese außerhalb des Sichtbereichs des Einganges der Beratungsstelle von „Pro Familia“ stattfinden müsse. „In die Beratungsstelle kommen pro Jahr Hunderte von Frauen, die emotionale Konflikte mit sich austragen und sich in einer persönlichen Ausnahmesituation befinden. In dieser Situation ist es dringend erforderlich, die Privatsphäre der hilfebedürftigen Frauen zur respektieren und ihnen die Gelegenheit zu geben, ungestört Hilfe in Anspruch nehmen zu können; ein Spießrutenlaufen vorbei an Abtreibungsgegner ist gänzlich unangemessen“, so Erster Bürgermeister Dirk Büscher. In einer Eilentscheidung hatte das Verwaltungsgericht im März 2019 in seinem Leitsatz erklärt: „Das allgemeine Persönlichkeitsrecht von schwangeren Frauen kann nach dem Grundsatz der praktischen Konkordanz wegen des geplanten konkreten Versammlungsortes [...] eine zeitliche und örtliche Versammlungsbeschränkung rechtfertigen.“ Im Hauptsacheverfahren ging es am Ende darum, ob das Vorgehen der Stadt Pforzheim damals rechtmäßig war oder nicht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die schriftliche Urteilsbegründung des Gerichts liegt der Stadt Pforzheim noch nicht vor.