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Verwaltungsgericht Karlsruhe lehnt Eilantrag der Partei „Die Rechten“ ab

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat den Eilantrag der Partei „Die Rechten“ gegen die von der Stadt Pforzheim verhängten Auflagen für die am morgigen Samstag angemeldete Versammlung der „Rechten“ in allen Punkten abgelehnt.

„Es freut mich, dass die Rechtsauffassung der Stadt Pforzheim vollumfänglich bestätigt wurde“, so Oberbürgermeister Peter Boch. Das zeige: „Unser Weg, den Streckenverlauf der Demonstration der ‚Rechten‘ einzuschränken, um so die größtmögliche Sicherheit für unsere Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten, war der richtige.“

Auch wenn die verfassungsrechtlichen Hürden für ein Verbot von Versammlungen sehr hoch seien und hier nicht vorlägen, müsse „die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger oberste Priorität haben“, so  der Rathauschef weiter. So sei unter anderem sichergestellt, dass das gleichzeitig auf dem Marktplatz stattfindende Europäische Kinderfest nicht tangiert werde. „Ich appelliere an alle Demonstrationsteilnehmer mitzuhelfen, dass der morgige Tag friedlich verläuft. Von den Pforzheimerinnen und Pforzheimern wünsche ich mir, dass wir morgen gemeinsam zeigen, dass wir eine offene, friedliche und tolerante Stadt sind.“  Das Europäische Kinderfest auf dem Marktplatz biete dafür eine sehr gute Gelegenheit. Oberbürgermeister Peter Boch wird dort um 14 Uhr für ein offenes und tolerantes Europa werben.