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Trauerfeiern in städtischen Aussegnungshallen wieder eingeschränkt möglich

Ab 5. Oktober unter Einhaltung verschiedener Hygienemaßnahmen

Aufgrund der Corona-Pandemie war es seit März nicht mehr möglich, Trauerfeiern in den städtischen Aussegnungshallen abzuhalten. Diese mussten seitdem unter freiem Himmel stattfinden. Mittlerweile gestattet die Landesregierung den Kommunen wieder, unter Einhaltung verschiedener Hygienemaßnahmen Trauerfeiern in den Aussegnungshallen zu ermöglichen. Ab dem 5. Oktober können daher in eingeschränkten Rahmen Trauerfeiern in den städtischen Aussegnungshallen wieder stattfinden.

Zu diesen Einschränkungen gehören eine reduzierte Bestuhlung, um einen ausreichenden Abstand unter den Trauergästen zu gewährleisten, sowie gestreckte Terminierungen, da vor jeder Veranstaltung Desinfektionsarbeiten und danach ausreichend gelüftet werden muss. Gleichzeitig dürfen nur so viele Trauergäste die Aussegnungshalle betreten, wie es Sitzplätze gibt. Ferner muss jeder Trauergast vor dem Betreten der Räumlichkeiten ein Kontaktformular ausfüllen, auf ausreichend Abstand achten, die Hände desinfizieren sowie auf Händeschütteln verzichten. Die Stadt Pforzheim empfiehlt während der Trauerfeiern darüber hinaus das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.

Maximal sind aufgrund der Hygienemaßnahmen in den städtischen Trauerhallen derzeit folgende Sitzplätze möglich:

Hauptfriedhof, große Halle      81 Sitzplätze

Hauptfriedhof, kleine Halle      14

Brötzingen                             75

Dillweißenstein                      58

Büchenbronn, n. Friedhof        60

Büchenbronn a. Friedhof         33

Eutingen                                42

Huchenfeld                             8

Würm                                    51