Die Untersuchungen erfolgen dabei auf wenigen Stichprobenflächen überwiegend um die Stadt herum. Ziel ist es, langfristig die Qualität von Lebensräumen und Bestandstrends von Tier- und Pflanzenarten zu erfassen.
Bei der Erfassung und Auswertung der Kartierungen werden die Ergebnisse nicht zu einzelnen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern oder Bewirtschaftenden zugeordnet. Ebenso werden keine dauerhaften Markierungen auf der Fläche vorgenommen und auch keine neuen Schutzflächen abgegrenzt.
Im Rahmen dieser Erhebungen ist es den Kartierenden als Beauftragte der LUBW nach §52 des Naturschutzgesetzes grundsätzlich erlaubt, Grundstücke ohne vorherige Anmeldung zu betreten. Die Kartierenden betreten ausschließlich offene Landschaft und Wald im Außenbereich oder nutzen das vorhandene Wegenetz. Fest umzäunte Privatgärten werden ohne Zustimmung nicht betreten. Die von der LUBW beauftragten Personen haben eine Kartierbescheinigung, die sie im Gelände mit sich führen.