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Stellungnahme der Stadt Pforzheim zum Sicherheitsabstand beim Überholen zu Radfahrern

Missverständnisse zur Straßenverkehrsordnung in den Sozialen Netzwerken

Aufgrund vermehrter Missverständnisse in den Sozialen Netzwerken, weist die Stadt Pforzheim entschieden die Vorwürfe zurück, die Bußgeldstelle würde sich nicht an die geltende Straßenverkehrsordnung (StVO) halten. Insbesondere wenn es um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger geht, in diesem Fall um Radfahrerinnen sowie Radfahrer, nehmen die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter jede Anzeige sehr ernst und bearbeiten sie gemäß der aktuell geltenden Verkehrsordnung.

Grundsätzlich hat eine Verfolgungsbehörde im Ordnungswidrigkeitenrecht ein Ermessen, ob ein Verfahren eingeleitet wird und ob eine Ahndung geboten ist. Auch kann sie Verfahren einstellen, wenn sich herausstellt, dass der Ermittlungsaufwand (z.B. zur Fahrerermittlung oder zur Beweisführung) im keinem Verhältnis zum Verstoß (Bußgeld- oder Verwarnungstatbestand) steht. Die Bußgeldstelle hat sich mit sehr viel Zeitaufwand die Mühe gemacht, rund 120 Anzeigen in den ersten Monaten dieses Jahres eines Blogschreibers zu analysieren und in einem ausführlichen Schreiben lediglich eine Hilfestellung gegeben, in welchen Fällen eine Anzeige Sinn macht. Die dargelegten Berechnungen waren dabei keine rechtsverbindliche Aussage im Sinne der StVO, sondern eine Abwägung für den Blogschreiber mit dem Ziel, geringfügige Verstöße von den Fällen zu trennen, bei denen eine Ahndung angebracht ist. Es handelt sich bei den genannten Schreiben folglich nur um eine Hilfestellung mit beispielhaften durchschnittlichen Messwerten für eine bessere Einschätzung und nicht um rechtsverbindliche Werte. Jede gemeldete Anzeige wird einzeln gemäß der Straßenverkehrsordnung nach den jeweiligen Kriterien, wie Ort, Fahrzeugtyp und Verkehrsteilnehmer individuell bearbeitet.

In den vergangen Monaten hat die Bußgeldstelle Pforzheim allein über 120 Anzeigen eines einzelnen Blogbeschreibers mit erheblichem Zeitaufwand ausgewertet. Davon sind noch 4 in Bearbeitung. Von den bewerteten 119 Anzeigen wurden in 74 Fällen Verwarnungen erteilt, in 5 Fällen Bußgeldverfahren (im Punktebereich) und in einem Fall eine Strafanzeige vorgelegt. 39 Anzeigen wurden wegen Geringfügigkeit oder zweifelhafter Beweislage nicht verfolgt.

Die Stadt Pforzheim appelliert an alle Verkehrsteilnehmer, im Straßenverkehr gegenseitig Rücksicht zu nehmen und die Straßenverkehrsordnung zu beachten. Das gilt sowohl für Autofahrerinnen und Autofahrer sowie für Radfahrerinnen und Radfahrer.