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Stadt will zum Schutz der Bevölkerung Lärmaktionsplan fortschreiben

Lärmschutzwände, lärmmindernde Fahrbahnbeläge, Tempo 30, „ruhige Gebiete“

Zum Schutz der Bevölkerung vor Lärmbelastungen, die insbesondere durch den Straßenverkehr verursacht werden, legt die Stadt Pforzheim dem Gemeinderat eine Fortschreibung ihres Lärmaktionsplans als künftige Handlungsgrundlage zur Abstimmung vor. Als Maßnahmen sieht der Lärmaktionsplan bauliche Maßnahmen wie Lärmschutzwände, den Einbau lärmmindernder Fahrbahnbeläge, eine nahezu flächendeckende Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h sowie die Ausweisung sogenannter „ruhiger Gebiete“ vor. „Neben der Luftverschmutzung und dem Flächenverbrauch ist Lärm eines der größten Umweltprobleme, die der Straßenverkehr verursacht. Aktuell sind fast 15.000 Menschen in unserer Stadt Lärm im gesundheitskritischen oder gesundheitsgefährdenden Bereich ausgesetzt“, sagt Pforzheims Umweltbürgermeisterin Sibylle Schüssler. „Mit dem vorgelegten Lärmaktionsplan wollen wir die Gesundheit unserer Bürgerinnen und Bürger wirksam schützen.“ Eine Alternative zum Lärmschutz gebe es nicht, wie Schüssler betont. Die Stadt setze dabei auf eine sorgfältig abgewogene Mischung aus langfristig angelegten Anpassungen bei der Verkehrsinfrastruktur, kurzfristig umsetzbaren Reduzierungen der Fahrtgeschwindigkeit und der Stadtplanung. „Die geplanten Maßnahmen tragen darüber hinaus auch zu unserem weiteren Ziel der Förderung eines umweltschonenden Stadtverkehrs bei, insbesondere des Rad- und Fußgängerverkehrs, sowie zu einer Verbesserung der Verkehrssicherheit und Verstetigung des Verkehrsflusses“, wiederholt die Dezernentin.

Neben einigen bereits umgesetzten oder anstehenden Straßenbaumaßnahmen sind als bauliche Maßnahmen insbesondere Lärmschutzwände vorgesehen: entlang der B10 im Bereich des Eutinger Talwegs, an der Büchenbronner Straße zwischen Libellenweg und Auf der Rotplatte sowie eine Erhöhung der vorhandenen Lärmschutzwand an der Georg-Feuerstein-Straße.

Durch lärmmindernde Fahrbahnbeläge soll die Lärmbelastung insgesamt deutlich verbessert und eine Vielzahl der Betroffenen spürbar entlastet werden. Aus Kostengründen ist der Einbau lärmmindernder Fahrbahnbeläge in der Regel nur bei einer ohnehin anstehenden Sanierung des Fahrbahnbelags umsetzbar. Eine kurz- bis mittelfristige Lärmminderung ist daher auf diesem Wege nur für einzelne Straßenzüge zu erreichen. Zudem reicht diese Maßnahme allein an vielen Stellen noch nicht aus, um die gesundheitliche Schwellenwerte zu unterschreiten.

Zur kurzfristigen Entlastung sind aufgrund der hohen Anzahl betroffener Menschen daher zusätzlich eine nahezu flächendeckende Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 erforderlich. Diese sind dabei in der Regel ganztägig vorgesehen, da die Lärmbelastung sowohl tagsüber als auch nachts jeweils deutlich im gesundheitskritischen Bereich liegt. Ausschließlich nächtliche Geschwindigkeitsreduzierungen sind insbesondere dort vorgesehen, wo das die Lärmbelastung eine ganztägige Reduzierung nicht notwendig macht oder schwerpunktmäßig nachts auftritt.

Besondere Berücksichtigung findet dabei der Innenstadtring aufgrund seiner Bedeutung bei der Bündelung und Ableitung des Straßenverkehrs um die Innenstadt herum. Zwar liegen die ermittelten Lärmwerte auch am Innenstadtring im gesundheitskritischen Bereich, sodass aus Lärmschutzgründen eine ganztägige Geschwindigkeitsbeschränkung gerechtfertigt wäre. Da es bei der Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen aber auch andere Belange zu berücksichtigen gilt wie etwa die Verkehrsfunktion betroffener Straßen, hat sich die Verwaltungsspitze deshalb nach Abwägung aller Belange darauf verständigt, für den Innenstadtring eine ganztägige Reduzierung auf 40 km/h vorzuschlagen.

Darüber hinaus sind im Stadtgebiet zahlreiche sogenannte „ruhige Gebiete“ vorgesehen, die bei künftigen Planungen berücksichtigt werden sollen. Als sogenannte „ruhige Landschaftsräume“ sollen große zusammenhängende Freiflächen im Stadtgebiet oder am Ortsrand im Übergang zur freien Landschaft gelten, die einen durchgängig erlebbaren Naturraum bilden, etwa Friedhöfe. Kleinere innerstädtische oder siedlungsnahe Erholungs- und Freiflächen in fußläufiger Entfernung mit hoher Aufenthaltsqualität, wie etwa Parkanlagen, sollen als „Stadtoasen“ gelten, wichtige Fahrrad- oder Fußwegeverbindungen abseits der Hauptverkehrsstraßen mit Erholungs- und Verbindungsfunktion, etwa an den Flüssen, als „ruhige Achsen“.

 

Hintergrund

Das Bundesimmissionsschutzgesetz schreibt vor, dass Städte mit über 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern Lärmaktionspläne aufstellen müssen, mit denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden. Die Lärmaktionspläne werden bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsituation, grundsätzlich jedoch alle fünf Jahre überprüft und gegebenenfalls überarbeitet.

Nachdem die Lärmkartierung 2017 gezeigt hat, dass in Pforzheim nahezu 15.000 Personen und damit mehr als 10 Prozent der Bevölkerung gesundheitskritischem oder gesundheitsgefährdendem Lärm ausgesetzt sind, hat die Stadt Pforzheim in Zusammenarbeit mit dem Büro Modus Consult Maßnahmen zur Verringerung dieser Lärmbelastung untersucht. Hierbei hat sich herausgestellt, dass im Wesentlichen drei Maßnahmenpakete möglich und sinnvoll sind. Im Rahmen einer breiten Öffentlichkeitsbeteiligung gingen rund einhundert Rückmeldungen aus der Bevölkerung und fünfzehn Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange ein. Die betroffenen Einwohner forderten dabei nahezu einhellig Geschwindigkeitsbeschränkungen und vereinzelt Fahrverbote Lärmschutzwände, lärmarme Fahrbahnbeläge, Kreisverkehre sowie lärmarme Busse. Die Träger öffentlicher Belange haben überwiegend Zustimmung zur Fortschreibung signalisiert und weitere konstruktive Anregungen eingebracht.