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Stadt Pforzheim startet digitales Bezahlangebot von Parkgebühren: Offizielle Einweihung mit OB Peter Boch und Smartparking-Geschäftsführer Ole von Beust

Den offiziellen Startschuss für das digitale Bezahlen von Parkgebühren haben heute Oberbürgermeister Peter Boch und der frühere Erste Bürgermeiste von Hamburg und heutige Geschäftsführer von smartparking, Ole von Beust, gegeben: Damit können ab sofort Autofahrer in Pforzheim ihre Parkgebühren auch per Smartphone begleichen. „Wir möchten den Zahlungsprozess von Parkgebühren an die sich im Zuge der Digitalisierung verändernden Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger anpassen“, so Oberbürgermeister Peter Boch. Das neue Angebot sei ein weiterer Schritt auf dem Weg zur Digitalen Stadt. Ole von Beust ergänzt: „Unsere Plattformlösung ist offen für alle Handyparken-Anbieter auf dem deutschen Markt. Damit lässt sie Autofahrern die Freiheit, sich für die Technik zu entscheiden, die ihnen am meisten zusagt.“

Den Parkvorgang startet der Autofahrer bequem per App, Anruf oder auch per SMS. Seine Parkzeit kann er ganz nach Bedarf stoppen oder verlängern.

Die Parkscheinautomaten bleiben parallel in Betrieb. Dort finden sich in den kommenden Tagen Aufkleber mit den neuen Dienstleistern und ihren Anleitungen für die ersten Schritte zum Handyparken.

Die Umsetzung des neuen Angebots erfolgt in Kooperation mit dem Verein „Smartparking-Plattform e. V“. Hierbei handelt es sich um eine Initiative für digitale Parkraumbewirtschaftung, im Rahmen derer sich führende Anbieter elektronischer Zahlungssysteme des deutschen Markts zusammengeschlossen haben.

Den Bürgerinnen und Bürgern werden mit „EasyPark“, „ParkNow“, „Park and Joy“, „moBiLET“, „Yellowbrick/flowbird“ und „travipay“ sechs Handypark-Anbieter für das ´digitale Bezahlen von Parkgebühren zur Verfügung stehen.

Für die Zurverfügungstellung der digitalen Bezahlmöglichkeit entstehen der Stadt Pforzheim keine Kosten. Die Stadt erhält von den einzelnen Anbietern die über den Dienst eingenommenen Parkgebühren gemäß der geltenden Parkgebührenverordnung. Die Nutzung der digitalen Bezahlmöglichkeit bedarf einer Anbieterabhängigen Gebühr, die vom Anwender bezahlt wird.

Die Kontrollmöglichkeit des digitalen Parkscheins erfolgt analog zum herkömmlichen Parkticket durch den kommunalen Ordnungsdienst. Über den Abgleich des Kennzeichens in einem zentralen Online-System, erkennen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamts, ob für das parkende Kfz ein gültiges, digitales Parkticket vorliegt.