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Stadt Pforzheim erteilt Sonderausnahmegenehmigung

OB Boch macht den Weg für den Weihnachtsmann frei

 

Aufgrund der aktuellen Landesverordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie, ist es den Bürgerinnen und Bürger nicht gestattet, ihre Wohnung ohne triftigen Grund zu verlassen. Eine Verschärfung dieser Ausgangsbeschränkung findet in der Zeit zwischen 20 und 5 Uhr statt. Im Hinblick auf den anstehenden Heiligabend haben sich zahlreiche junge Pforzheimerinnen und Pforzheimer an die Stadtverwaltung gewendet, ob der Weihnachtsmann nicht eine Ausnahmegenehmigung für Weihnachten erhalten könnte. Auch die Ehefrau des Oberbürgermeisters, Monika Boch, hatten viele Anfragen von Kindern erreicht, sodass sie sich gleich mit ihrem Mann in Verbindung gesetzt hat. In Absprache mit dem Ordnungsamt und der Polizeibehörde Pforzheim, hat Oberbürgermeister Peter Boch daher den Eilantrag zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für den Weihnachtsmann genehmigt. Nachdem das schon im Frühjahr mit dem Osterhasen sehr gut geklappt hatte. 

In der Nacht vom 24. auf den 25. Dezember, ist es dem Weihnachtsmann nun erlaubt, trotz der aktuell landesweiten geltenden Ausgangsperre nach 20 Uhr sich auch außerhalb seiner Wohnung aufzuhalten, um Geschenke und Schokoladenerzeugnisse zu verteilen. „Es freut mich, dass wir in kürzester Zeit diesen Eilantrag genehmigen konnten. Allerdings muss auch der Weihnachtsmann unsere Auflagen und die entsprechenden Corona-Maßnahmen einhalten“, erklärte der Rathauschef. So müsse der Weihnachtsmann während der Geschenke-Verteil-Aktion einen Mund-Nase-Schutz tragen und auf eine regelmäßige Desinfizierung seiner Hände achten. Ebenso muss er Sorge dafür tragen, dass die Rentiere einen Mindestabstand von 1,5 Meter einhalten und auch der Kamin sowie die Geschenke desinfiziert sind. „Uns ist bewusst, dass diese Auflagen für den Weihnachtsmann allein einen enormen Arbeitsaufwand bedeuten, deswegen ist es ihm erlaubt, zwei Elfen aus einem Hausstand pro Geschenkverteilung zur Unterstützung mitzunehmen“.

Da nicht nur der Weihnachtsmann Geschenke verteilt, sondern auch seine nationalen sowie internationalen Kolleginnen und Kollegen nach Pforzheim einreisen dürfen, gilt die Ausnahmegenehmigung stellvertretend auch für das Christkind, die Heiligen Drei Könige, den schwedischen Kollegen Tomte, Père Noël aus Frankreich, Nisse aus Skandinavien, Father Christmas aus Großbritannien, der Kollege jõuluvana aus Estland und El Niño aus Kolumbien. 

Diese Pressemeldung wurde speziell für die Kinder geschrieben. Die Corona-Pandemie hat das Leben von allen Bürgerinnen und Bürgern fest beansprucht und die Stadt Pforzheim nimmt die Corona-Maßnahmen sehr ernst. Mit dieser Ausnahmegenehmigung möchten wir den Kindern das Weihnachtsfest verschönern, ist aber in keinster Weise ernst zu nehmen.

Frohe Weihnachten!