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Stadt legt Beschwerde gegen Urteil ein

Versammlungen vor „Pro Familia“

Die Stadt Pforzheim legt Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Verwaltungsgerichtshofurteil zu den Demonstrationen vor dem Eingangsbereich von „Pro Familia“ ein und beantragt gleichzeitig, die Revision zuzulassen. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim hatte Ende August geurteilt, dass eine versammlungsrechtliche Auflage der Stadt Pforzheim, sich während der Öffnungszeiten der Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle nur außerhalb der direkten Sicht zum Gebäudeeingang versammeln zu dürfen, rechtswidrig gewesen sei und hatte eine Revision gegen das Urteil nicht zugelassen. „Für alle Frauen, die Hilfe bei einer Schwangerschaftsberatungsstelle suchen, war diese Entscheidung des Gerichts ein harter Schlag. Für uns war daher klar, dass wir alle rechtlichen Möglichkeiten prüfen, gegen dieses Urteil vorzugehen“, so Erster Bürgermeister Dirk Büscher. Die Entscheidung des VGH zeige deutlich, dass jetzt der Bundesgesetzgeber gefragt sei. „Wir appellieren dringend an den Gesetzgeber, derartige Versammlungen vor Beratungsstellen zu verhindern. Wir würden uns hier eine klarere Regelung für alle Beteiligten wünschen.“

Konkret geht es um eine im Jahr 2019 angemeldete Demonstration zu dem Thema „40days for life/ Lebensrecht ungeborener Kinder“ vor dem Eingangsbereich von „Pro Familia“. Die Stadt Pforzheim hatte zuvor den Abtreibungsgegnern die Auflage erteilt, während der Beratungszeiten der Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle nur außerhalb direkter Sicht zum Gebäudeeingang die Versammlung abhalten zu dürfen. Erster Bürgermeister Dirk Büscher unterstreicht nochmals die Position der Stadt: „Pro Familia ist die einzige nichtkonfessionelle Beratungsstelle für Schwangere in unserer Stadt. Es ist dringend erforderlich, die Privatsphäre der hilfebedürftigen Frauen zur respektieren und ihnen die Gelegenheit zu geben, ungestört ohne emotionalen Druck von Protestierenden und ihren Plakaten Hilfe in Anspruch nehmen zu können.“