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Schwerpunktaktion zur Überprüfung von Clubs und Diskotheken

Seit kurzem ist der Betrieb von Diskotheken und Clubs unter Einhaltung von Hygienevorgaben wieder zulässig. Da die Landesregierung das Infektionsrisiko in Clubs und Diskotheken besonders hoch einschätzt wird es am 2. und 3. Oktober in Baden-Württemberg flächendeckend eine Schwerpunktaktion zur Überprüfung der Hygienekonzepte in Clubs und Diskotheken geben. Auch in Pforzheim werden an diesem Wochenende stichprobenartig Kontrollen stattfinden. Verstöße gegen Vorgaben der Corona-Verordnung durch Betreiber oder Besucher werden entsprechend dem aktuellen Bußgeldkatalog zur Anzeige gebracht.   

Die Corona-Verordnung verpflichtet die Betreiber von Clubs und Diskotheken zur Erstellung eines Hygienekonzepts und zur Erhebung der Kontaktdaten ihrer Besucherinnen und Besucher. Der Zutritt von nicht geimpften Besuchern ist nur nach Vorlage eines PCR-Testnachweises gestattet. Die Maskenpflicht kann auf der Tanzfläche entfallen, wenn die in einem für Baden-Württemberg erarbeiteten Musterhygienekonzept benannten Gestaltungsmöglichkeiten individuell vor Ort umgesetzt werden und eine entsprechende Ausnahmeerlaubnis durch das Gesundheitsamt vorliegt.