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Schutz des Platzes der Synagoge in Pforzheim

Entschlussantrag im Landtag von Baden-Württemberg

Die Alte Synagoge in Pforzheim hat sich bis zu ihrer Zerstörung durch die Nationalsozialisten im November 1938 in der Zerrennerstraße befunden. An der Stelle des im Verlauf der Reichspogromnacht geschändeten Gebetshauses wurde 1967 der Gedenkort „Platz der Synagoge“ errichtet. Immer wieder führen an der jüdischen Gedenkstätte Demonstrationszüge und Aufmärsche vorbei, die sich aus dem Umfeld der Kritikerinnen und Kritiker von Corona-Maßnahmen entwickelt haben. Um Juden- und Demokratiefeindlichkeit unter dem Vorwand der Versammlungs- und Meinungsfreiheit keine Plattform zu bieten, nimmt die Stadtverwaltung den Schutz jüdischer Erinnerungsorte als besondere Verantwortung wahr, verfügt dabei jedoch nur über einen begrenzten Handlungsspielraum.

Um kommunalen Versammlungsbehörden mehr Handhabe in dieser Sache zu ermöglichen, haben vergangene Woche mehrere Fraktionen im Landtag von Baden-Württemberg einen Entschließungsantrag gestellt, der große Zustimmung fand. Dieser sieht vor, mittels einer aktualisierten Handreichung den Kommunen Beschränkungen von juden- und israelfeindlichen Aufmärschen im Umfeld von Synagogen und jüdischen Erinnerungsorten zu erleichtern.

Oberbürgermeister Peter Boch begrüßt den Vorstoß der Fraktionen im Landtag: „Auch wir möchten Gedenkstätten wie den Platz der Synagoge vor demokratiefeindlichen und antisemitischen Versammlungen besser schützen. Daher habe ich das Schreiben des Vorsitzenden der Pforzheimer Jüdischen Gemeinde, Rami Suliman, an den Landtag mit einem ergänzenden Anschreiben unterstützt und darum gebeten, das Anliegen in die Landesregierung zu tragen.“ Nun sei das Land gefordert. Sobald der Stadtverwaltung detaillierte Informationen hinsichtlich des Entschließungsantrags vorlägen, würden diese rechtlich bewertet und jegliche Handlungsmöglichkeiten zum Schutz jüdischer Erinnerungs- und Begegnungsorte im Rahmen des geltenden Rechts beurteilt und umgesetzt, bekräftigt Boch.
Auch Erster Bürgermeister und Ordnungsdezernent Dirk Büscher beurteilt die Initiative positiv: „Ein Versammlungsverbot am Platz der Synagoge ist absolut nachvollziehbar und wünschenswert, um ein klares Zeichen gegen Hetze und Antisemitismus zu setzen und die Würde von jüdischen Gedenkorten zu erhalten.“ Die Handlungsmöglichkeiten als Versammlungsbehörde definierten sich aber über die gesetzlichen Bestimmungen. Es benötige schlussendlich eine rechtliche Legitimation, um als Versammlungsbehörde agieren zu können.

Bisher sind der Verwaltung bei der Einschränkung von Aufmärschen und Kundgebungen enge Grenzen gesetzt, da die Versammlungsfreiheit ein wichtiges und hohes Grundrecht und unmittelbarer Ausfluss einer freiheitlichen Demokratie ist. Ein Verbot von Versammlungen ist an die engen Voraussetzungen des Versammlungsgesetzes gebunden, das heißt, es muss eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung bei Durchführung einer Versammlung zu befürchten beziehungsweise begründbar sein. Ein generelles Versammlungsverbot an bestimmten Örtlichkeiten wie dem Platz der Synagoge ist nach aktuellem Stand nur in äußerst wenigen Einzelfällen möglich, so zum Beispiel am Holocaust-Denkmal in Berlin.