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Qualifizierter Mietspiegel 2020 - Mietspiegelbefragung der Stadt beginnt

Ab Montag, 5. Oktober, beginnt die Stadt Pforzheim mit der Befragung zum neuen Mietspiegel 2020. Insgesamt 15.000 Haushalte wurden hierfür per Zufallsstichprobe aus dem Melderegister ausgewählt.

Diese Haushalte erhalten in den nächsten Tagen die Fragebogen per Post. Ihnen ist freigestellt, ob sie den beigefügten Papierfragebogen ausfüllen oder sich per Online-Fragebogen be-teiligen. Die Stadt bittet um eine aktive Teilnahme der angeschriebenen Bürgerinnen und Bürger: Je mehr Befragte sich beteiligen, desto aussagekräftiger werden die Ergebnisse. Die Datenauswertung erfolgt Anfang des Jahres 2021. Der neue Mietspiegel wird vorrausichtlich im April 2021 erscheinen. Entsprechende Pressemitteilungen werden darauf hinweisen.

Seit 2002 erstellt die Kommunale Statistikstelle der Stadt Pforzheim in Zusam-menarbeit mit dem Haus- und Grundbesitzerverein Pforzheim sowie dem Mie-terverein Pforzheim und Enzkreis einen qualifizierten Mietspiegel für nicht preisgebundene Wohnungen in Pforzheim. Der Pforzheimer Mietspiegel wird auf Basis von anerkannten wissenschaftlichen Grundlagen erstellt und zielt darauf ab, die ortsübliche Vergleichsmiete zu ermitteln. Diese dient als Vergleichsinstrument für den freien Wohnungsmarkt und schafft somit Markttransparenz und Rechtssicherheit – sowohl für Mieter als auch für Vermieter.

Mit 20 Fragen sollen grundlegende Informationen zu Lage, Größe und Ausstat-tung der Wohnung, zu Art und Struktur des Wohnhauses, zum Baualter und zur aktuellen Nettokaltmiete im Oktober 2020 erhoben werden. Die Nettokaltmiete ist der Preis, der für leere bzw. unmöblierte Wohnräume ohne jegliche Nebenkosten verlangt wird. In der Nettokaltmiete sind insbesondere nicht enthalten: Kosten für Wasser, Abwasser, Kaminfeger, Müllabfuhr, Grundsteuer, Versicherungen, Treppenhausbeleuchtung, Aufzug, Hausreinigung, Hausmeister, Pflege der Außenanlagen, Heizung, Warmwasser sowie Gemeinschaftsantenne bzw. Kabelanschluss.

Die Beteiligung an der Umfrage ist freiwillig und die Angaben der befragten Haushalte werden streng vertraulich behandelt. Das bedeutet, dass die Angaben der Befragten völlig anonym, d.h. ohne Name und Adresse, nach den Richtlinien der entsprechenden Statistikgesetze und der EU-Datenschutzgrundverordnung gespeichert und ausgewertet werden. Der Fragebogen enthält zwar einen persönlichen Verifizierungscode, dieser gewährleistet jedoch nur, dass die Befragten ausschließlich einmal teilnehmen und Datenmissbrauch ausgeschlossen wird. Rückschlüsse auf Personen oder Haushalte sind nicht möglich.