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Polizeiliche Kriminalstatistik 2021: OB Peter Boch und EBM Büscher danken Polizei

Oberbürgermeister Peter Boch und Erster Bürgermeister Dirk Büscher zeigen sich sehr erfreut über die Erkenntnisse, die sich für den Stadtkreis Pforzheim aus der polizeilichen Kriminalstatistik 2021 ziehen lassen.

„Pforzheim ist einer der sichersten Großstädte in Baden-Württemberg und belegt hier im entsprechenden Ranking unter den neun kreisfreien Städten Platz 2 - und das zum wiederholten Male“, so der Rathauschef. Gleichzeitig könne ein Rückgang aller Straftaten um 13,2 Prozent im Stadtkreis festgestellt werden - darunter im Bereich der Körperverletzungen, der Roheitsdelikte und Straßenkriminalität, während auch die polizeiliche Aufklärungsquote auf 64,2 Prozent gestiegen ist. „Die Polizei kann stolz sein auf ihre geleistete Arbeit“, ist sich der Oberbürgermeister mit seinem für Sicherheit zuständigen Ersten Bürgermeister einig. „Wir danken daher Polizeipräsidenten Wolfgang Tritsch stellvertretend für alle Polizistinnen und Polizisten für das, was hier erreicht wurde - insbesondere aber auch für die vertrauensvolle und intensive Zusammenarbeit mit der Stadt Pforzheim“, so die beiden Dezernenten. „Sicherheit in Pforzheim hat für uns hohe Priorität. Durch flankierende Maßnahmen, durch präventive Sozialarbeit oder stadträumliche Konzepte unterstützen wir hier unsere Polizei, wo immer es uns möglich ist. Und werden diesen Kurs auch konsequent fortsetzen.“ Erster Bürgermeister Dirk Büscher ergänzt: „Es zeigt sich, dass sobald eine stärkere Polizeipräsenz sichtbar wird, dies auch positive Effekte zeitigt. Zudem haben sich die verschiedenen gezielt ergriffenen Maßnahmen als erfolgreich erwiesen.“ Sehr viel Anerkennung gebe es zudem immer wieder für die Zusammenarbeit zwischen Staatsanwaltschaft, Polizei und Bezirksverein für soziale Rechtspflege, die unter einem Dach in enger Zusammenarbeit mit Jugendamt und Amtsgericht im Haus des Jugendrechts gebündelt wird. Anlass zu Besorgnis gebe der Anstieg der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und der häuslichen Gewalt.