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Pforzheimer Kindertagesstätten bieten wieder mehr Plätze an

Land beschließt weitere Öffnung der Kindertagesstätten

© RioPatuca Images | Fotolia.com
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Das Land Baden-Württemberg hat am Samstag, 16. Mai eine weitere Öffnung der Kindertagesstätten mit einer überarbeiteten Corona-Verordnung mit Wirkung ab 18. Mai beschlossen. Dabei wurde Trägern und Kommunen die Ausgestaltung des sogenannten reduzierten Regelbetriebes überlassen. Bürgermeister Frank Fillbrunn: „Es ist zwar erfreulich, dass das Land hier auf die Erfahrungen vor Ort setzt, doch es ist unmöglich, eine Umsetzung zwei Tage nach Beschluss der Landesregierung auf die Beine zu stellen. Aber wir sind gut vorbereitet gleich am Montag mit den Freien Trägern hinsichtlich der Aufnahmekriterien ins Gespräch gegangen und haben gemeinsam schnell eine nachvollziehbare und transparente Lösung erarbeitet.“

 

Kriterien des sogenannten reduzierten Regelbetriebs

Festgelegt ist, dass die Gruppengröße nach wie vor auf maximal die Hälfte der sonst üblichen Kinderzahl beschränkt ist. Natürlich gilt es auch weiterhin, die aktuellen Hygiene- und Schutzhinweise umzusetzen. Dies führt dazu, dass in einzelnen Einrichtungen tatsächlich weniger als 50% der Gesamtplätze zur Verfügung stehen.

Grundsätzlich gilt, dass Kinder, die sich bereits in der erweiterten Notbetreuung befinden oder die Kriterien für diese erfüllen, weiterhin einen Platz haben. In einzelnen Einrichtungen ist damit schon die maximale verfügbare Platzzahl erreicht. In den meisten Einrichtungen sind aber noch Betreuungsplätze vorhanden, die auch baldmöglichst an Kinder vergeben werden.

Hierfür haben sich die Träger sowie die Stadt am Montagnachmittag auf eine gemeinsame Vorgehensweise geeinigt. Für die Platzzuteilung gelten für Pforzheim einheitliche und für die Eltern transparente Kriterien. Dabei werden sowohl die Belange der Kinder als auch die Interessen der Eltern berücksichtigt. Konkret bedeutet dies: Neben den Kindern mit Anspruch auf Notbetreuung erhalten zunächst Kinder mit einem besonderen Förderbedarf einen Platz, wenn Sie entweder Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten oder bei der Einschulungsuntersuchung ein erheblicher Förderbedarf festgestellt wurde. In einem nächsten Schritt erhalten Vorschulkinder einen Platz. Sollten die Plätze nicht für alle Vorschulkinder ausreichen, werden zunächst Vorschulkinder, deren Eltern berufstätig und präsenzpflichtig sind, dann Vorschulkindern von Alleinerziehenden, dann Vorschulkinder von Eltern im Home-Office und schließlich alle anderen Vorschulkinder herangezogen. Sollten dann darüber hinaus in einer Einrichtung noch Plätze vorhanden sein, wird mit dem nächsten Jahrgang analog verfahren. Für Krippenplätze gelten die gleichen Kriterien, mit den 2-jährigen wird begonnen.

 

Reduzierter Regelbetrieb läuft ab dem 25. Mai schrittweise an

Die Stadt und alle Freien Träger klären bereits, wie viele Plätze jeweils maximal vorhanden sind und wie viele hiervon für die erweiterte Notbetreuung belegt sind bzw. vorgehalten werden. Auch wird schon erhoben, wie viele Kinder mit oben beschriebenem Förderbedarf sowie Vorschulkinder es in der jeweiligen Einrichtung gibt. Parallel hierzu wird die Stadt die Eltern über die Kriterien des reduzierten Regelbetriebs informieren. Eltern deren Kinder nach o. g. Kriterien einen Platz erhalten können, werden gebeten, sich bei ihrer Kindertagesstätte zu melden, um die Platzvergabe zu prüfen. Ab dem 25. Mai erfolgt nach Zusage eine schrittweise Aufnahme. Hier muss auch geprüft werden, welche Module angeboten werden können, da lange Betreuungszeiten aufgrund des größeren personellen Einsatzes durch die Betreuung in getrennten Gruppen nicht mehr überall umsetzbar sind. 

Somit wird ab Juni 2020 in allen Pforzheimer Kitas der reduzierte Regelbetrieb eingerichtet sein. Damit gelten ab diesem Zeitpunkt für alle Kinder, die eine Kindertagesstätte besuchen und damit auch die Kinder, die zurzeit einen Platz über die Notbetreuung haben, auch wieder die normalen Beiträge – je nach dem dann tatsächlich in Anspruch genommenen Modul.

 

Weiterhin Notbetreuung an Horten und Kernzeitenbetreuung

Etwas anders sieht die Situation an den Horten und in der Kernzeitbetreuung aus. Diese bleiben nach der Corona-Verordnung noch bis zum 15. Juni geschlossen, weshalb weiterhin nur im Rahmen der erweiterten Notbetreuung an den Schulen eine Kinderbetreuung stattfindet.