Ab dem 22. Februar 2021 nehmen in ganz Baden-Württemberg die Kindertagesstätten den Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen auf. Die Grundschulen beginnen mit einem Wechselbetrieb und auch Abschlussklassen der weiterführenden Schulen kommen teilweise zurück in den Präzensunterricht. Gleichzeitig wird die Notbetreuung an den Grundschulen außerhalb des Präsenzunterrichts sowie für die 5. bis 7. Klasse der weiterführenden Schulen aufrechterhalten.
Elternbeiträge für die Kindertagesstätten
Für die Kindertagesbetreuung werden bis Ende Februar lediglich Beiträge für die Inanspruchnahme der Notbetreuung erhoben. Ab März fallen dann die Elternbeiträge nach der neuen Satzung an, die seit 01.01.2021 gilt. Für die Neufestsetzung liegen den Kindertagesstätten noch nicht die Nachweise aller Eltern vor. Daher werden Eltern dringend gebeten, die Einkommensfestsetzung, die sie vom Jugendamt erhalten haben, zeitnah bei ihrer jeweiligen Kita abzugeben.
Schulkindbetreuung zum Wechselunterricht an Grundschulen
Schülerinnen und Schüler können an den Tagen, an denen sie den Präsenzunterricht an den Grundschulen besuchen, die regulär gebuchten Betreuungsangebote nutzen. An den Tagen, an denen sie keinen Präsenzunterricht besuchen, besteht weiterhin das Angebot einer Notbetreuung seitens der Schule und der jeweils angebundenen Schulkindbetreuung. Sowohl für die Notbetreuung als auch für die auf die Tage des Präsenzunterrichts eingeschränkte Regelbetreuung werden weiterhin die Notbetreuungsbeiträge erhoben.
Weiterhin aktives Infektionsgeschehen
Trotz der sich abzeichnenden positiven Entwicklung ist weiterhin ein aktives lnfektionsgeschehen zu verzeichnen. Eltern werden daher gebeten, sorgsam abzuwägen, ob sie die Betreuung ihrer Kinder durch ihre Einrichtungen in Anspruch nehmen wollen. Bei Verzicht werden zunächst keine Beiträge erhoben.