Zum Inhalt springen
  • Leichter Regen 6 °C
  • Kontrast
  • Leichte Sprache

Oberbürgermeister Boch: Uns erreichen zahlreiche Anfragen – Die Unsicherheit ist groß – Wir warten dringend auf die Landesverordnung

Nach der Ankündigung der Bundesregierung und der Landesregierungen:

Symbolbild Corona-Virus

Die neuen Entwicklungen und Verhaltensregeln zum Thema Corona wurden durch die Bundesregierung und die 16 Landesregierungen auf verschiedenen Pressekonferenzen am Mittwoch kommuniziert. Doch was bedeuten die bundespolitischen Ankündigungen für die jeweiligen Länder beziehungsweise ihre Kommunen? Seit den frühen Morgenstunden erreicht das Rathaus eine Vielzahl von Anfragen der Bürgerinnen und Bürger, was das denn für die einzelnen Bereiche jetzt im Einzelnen bedeute? Die seriöse Antwort lautet: Die verschiedenen mündlichen Ankündigungen müssen zunächst von den Bundesländern in Landesverordnungen konkretisiert und dann veröffentlicht werden. Erst mit Veröffentlichung der Verordnung des Landes, werden auch die Kommunen konkrete Details erfahren und Handlungsanleitungen daraus ableiten können: „Uns erreicht gerade eine Flut von Anfragen, mit denen wir uns zum Teil auch im Verwaltungsstab beschäftigt haben. Dreh- und Angelpunkt ist allerdings die Landesverordnung mit den konkreten Inhalten, die wir zur Umsetzung brauchen. Es macht wenig Sinn für uns im spekulativen Bereich zu operieren, aber selbstverständlich bereiten wir uns vor, stellen um und gehen davon aus, dass wir wieder ein langes Wochenende vor uns haben werden“, so Oberbürgermeister Peter Boch. Wie wichtig die geschriebene Verordnung sein wird, zeigte sich bereits am Donnerstagmittag, als die Landesregierung in einer Pressekonferenz weitergehende Erklärungen abgab.

Am Tag nach den Erklärungen der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidenten herrscht hektische Betriebsamkeit im Rathaus: Telefonkonferenz mit der Wirtschaft, Tagung des Verwaltungsstabs, Telefonkonferenz mit den Oberbürgermeistern des Landes – und zwischendurch eine Fülle von Fragen. Fragen zum Handel, zu den Veranstaltungen, zur Öffnung der Museen, zur weiteren Schutzausrüstung, zur Öffnung des Wildparks oder zu den Kultureinrichtungen – um nur die wesentlichen Bereiche zu nennen. Welche Großveranstaltungen fallen jetzt bis Ende August aus? Was kann in diesem Jahr noch stattfinden? Wie weisen die Händler nach, dass sie 800 Quadratmeter nicht überschreiten? Wer kontrolliert die Ladengröße? Wer kümmert sich um die Hygienevorschriften? Wie sind die Öffnungszeiten?

Verwaltung am Wochenende im Standby-Modus

Viele Fragen also, die seriös zum jetzigen Zeitpunkt nicht genau sondern nur „der Spur nach“ beantwortet werden können. „Und das hilft wirklich niemandem im Moment“, so der Oberbürgermeister. Er setzt vielmehr auf verlässliches Verwaltungshandeln: „Für uns als Stadt wäre es enorm wichtig, die Landesverordnung bereits am Freitag zu bekommen. Sowohl unser Stab als auch das Amt für öffentliche Ordnung und unsere Kommunikationsabteilung werden diese Verordnung dann unverzüglich umsetzen und übersetzen. Ich glaube das ist eine vernünftige Vorgehensweise und damit können wir den berechtigten Anliegen der Bürgerinnen und Bürger schnellstmöglich und bestmöglich gerecht werden“.

Selbstverständlich werden im Hintergrund Sicherheitskonzepte diskutiert, wie beispielsweise in Einzelhandelsgeschäften der Abstand gewahrt werden kann. Die hygienetechnischen Vorbereitungen sind zu treffen und auch die eigenen städtischen Einrichtungen werden sensibilisiert. „Wir werden sehr verlässlich und schnell Wege finden, um die konkreten Verordnungen sichtbar zu machen und umzusetzen. Und dennoch: Für die städtischen Einrichtungen bevorzuge ich klare Regeln, die im Einklang mit der Gesundheitsvorsorge unserer Bürgerinnen und Bürger stehen, also hygienetechnische Vorbereitungen zum Inhalt haben, die ein Höchstmaß an Schutz bieten“, so der Oberbürgermeister.

Ein paar Worte zu Großveranstaltungen, Wildpark und Betreuung

 Bisher ist die Frage offen, ab wann eine Veranstaltung als „Großveranstaltung“ gilt und welche Formate tatsächlich betroffen sind. Auch hier wartet die Verwaltung auf die Verordnung des Landes Baden-Württemberg. So viel aber lässt sich bereits heute sagen:

Von Absagen betroffen sind der große Kindertag am 17. Mai im Enzauenpark, Mobil ohne Auto am 21. Juni, der Gruschtelmarkt am 16./17. Juli, das Lichterfest im Enzauenpark am 25. Juli und die Bierbörse zwischen dem 6. und 8. August. Ob das Oechsle Fest (geplant ab dem 21. August) ganz abgesagt wird oder erst zwei Wochen später stattfinden kann, soll im Juni entschieden werden. Auch die Pforzemer Mess ist betroffen. Der Leiter des Amts für öffentliche Ordnung hält dies für nachvollziehbar und erforderlich, stellt aber auch fest: Für die Schausteller spitzt sich die Situation mit jeder abgesagten Veranstaltung zu, da seit dem Weihnachtsmarkt keine Einnahmen generiert wurden. Eine zeitliche Verlegung der Mess sei nicht möglich. Denn: Die Verträge dafür werden langfristig geschlossen.

Anders als noch am Mittwochabend (hier wurde noch über eine Öffnung der Zoologischen Gärten spekuliert) erklärte der Ministerpräsident am Donnerstagmittag, dass Zoologische Gärten auch weiterhin geschlossen blieben.

Bei der Kindernotfallbetreuung hat Kultusministerin Susanne Eisenmann eine Ausweitung der Notfallbetreuung wegen der Corona-Krise angekündigt. Grundsätzlich stehen genug Betreuungsplätze in Pforzheim zur Verfügung, aber auch hier können erst Aussagen getroffen werden, wenn der genaue Wortlaut der Landesverordnung veröffentlicht ist. Entscheidend wird zum Beispiel sein, ob eine maximale Anzahl an Kindern in Gruppen vorgegeben wird.

 

Corona-Hotline der WSP-Wirtschaftsförderung:

Telefon: 07231 39-3701
Montag bis Donnerstag von 8.30 Uhr bis 12 Uhr und von 13 bis 16 Uhr
Freitag von 8.30 bis 12.30 Uhr
E-Mail: corona(at)ws-pforzheim.de

Corona-Hotline der Stadt Pforzheim

Telefon: 07231 39-3339
Montag bis Donnerstag: 8.30 bis12 Uhr und 13 bis16 Uhr
Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr
E-Mail: corona(at)pforzheim.de