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Neuer Mietspiegel für Pforzheim liegt vor

Die Mieten in Pforzheim sind in den vergangenen beiden Jahren um 7,8 Prozent gestiegen. Dies geht aus dem neuen Mietspiegel hervor, den die Kommunale Statistikstelle der Stadt Pforzheim erstellt hat und der ab 1. April gültig ist. Erstmalig ist der neu erschienene Mietspiegel auch kostenfrei online verfügbar.

Neues Mietniveau
Die Mieten in Pforzheim sind in den letzten beiden Jahren deutlich gestiegen. Dies ist das Ergebnis einer Befragung der Kommunalen Statistikstelle in den mietspiegelrelevanten Haushalten. Die durchschnittliche Nettokaltmiete in Pforzheim beträgt demnach nun 7,78 Euro je Quadratmeter. Das entspricht einer Steigerung von + 7,8 Prozent gegenüber dem letzten Mietspiegel. Da es sich bei dem diesjährigen Mietspiegel um eine Fortschreibung handelt, sind alle bis-lang gültigen Mieten gleichermaßen um 7,8 Prozent gestiegen. Die durch-schnittlichen Mieten liegen je nach Baualtersklasse zwischen 7,28 Euro in der Baualtersklasse vor 1948 und 10,14 Euro für die Wohnungen ab 2015.

Fortschreibung auf Stichprobenbasis mit neuer gesetzlicher Grundlage
Bei dem Mietspiegel für die Stadt Pforzheim handelt es sich um einen qualifi-zierten Mietspiegel nach § 558 d BGB. Qualifizierte Mietspiegel sind im Abstand von zwei Jahren der Marktentwicklung anzupassen. Dabei kann eine Stichprobe oder die Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Verbraucherpreisindex (VPI) für Deutschland zugrunde gelegt werden.

Alle vier Jahre ist der qualifizierte Mietspiegel neu zu erstellen. Die letzte Neu-erstellung erfolgte zum 1. April 2021, sodass diesmal eine Fortschreibung des Mietspiegels erfolgte. Um die Mietpreisentwicklung in Pforzheim bestmöglich abzubilden, wurden für die aktuelle Mietspiegelfortschreibung insgesamt 7.500 Haushalte in Pforzheim angeschrieben und befragt. Dabei wurde die Stichprobe proportional zu den Haushaltszahlen auf die 15 Pforzheimer Stadtteile verteilt. Befragte konnten den Fragebogen in Papierform oder online ausfüllen.

Der ab 1. April 2023 gültige Mietspiegel für die Stadt Pforzheim fußt zudem auf einer neuen Rechtsgrundlage – dem Mietspiegelreformgesetz (MsRG). Zum 01.07.2021 trat dieses Gesetz bundesweit in Kraft. Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern sind demnach verpflichtet einen Mietspiegel zu erstellen. Eine der wichtigsten Änderungen betrifft die neu eingeführte Auskunftspflicht für Mieter und Vermieter. Bereits seit dem 01.01.2020 wurde zudem der Betrachtungszei-raum für die ortsübliche Vergleichsmiete von vier auf sechs Jahre verlängert. In die Mietspiegelauswertung dürfen daher nur Mietverhältnisse einfließen, die innerhalb der letzten sechs Jahre abgeschlossen wurden oder bei denen in diesem Zeitraum eine Mietpreisanpassung erfolgte.

Relevante Wohnungen für die Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete
Für die Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete dürfen nur Wohnungen des freien Wohnungsmarkts als „mietspiegelrelevant“ berücksichtigt werden. Nicht zum freien Wohnungsmarkt zählen beispielsweise Wohnungen, die von Freunden und Verwandten vergünstigt angemietet wurden, Werks- oder Dienstwohnungen, Wohnungen in Wohnheimen und Sozialwohnungen.

Qualifizierter Mietspiegel und Gültigkeit
Da der Mietspiegel nach wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt wurde und durch die Vertreter des Haus- und Grundbesitzervereins Pforzheim e.V. sowie des Mietervereins Pforzheim und Enzkreis e.V. anerkannt wurde, handelt es sich um einen sogenannten qualifizierten Mietspiegel nach § 558d BGB. Der neue Mietspiegel ist ab dem 1. April 2023 gültig.

Erwerb des Mietspiegels
Der aktuelle Mietspiegel für die Stadt Pforzheim ist nun kostenfrei elektronisch verfügbar. Unter www.pforzheim.de/msp kann dieser als PDF-Datei heruntergeladen werden. Außerdem sind voraussichtlich ab 11.04 gedruckte Versionen des Pforzheimer Mietspiegels gegen eine Schutzgebühr von acht Euro je Exemplar erhältlich und können bei den folgenden Verkaufsstellen erworben werden: Bürgercentrum im Alten Rathaus, Ortsverwaltungen Würm, Hohenwart, Büchenbronn, Huchenfeld und Eutingen, Tourist-Information, Haus- und Grundbesitzerverein Pforzheim sowie Mieterverein Pforzheim und Enzkreis. Des Weiteren bietet die Stadtverwaltung an den Mietspiegel zuzusenden. Hierfür werden zusätzlich drei Euro für Bearbeitung und Versand berechnet. Zum Online-Bestellformular gelangen Sie über diesen Link www.pforzheim.de/msp. Bei Rückfragen kontaktieren Sie bitte die Kommunale Statistikstelle unter

statistik(at)pforzheim.de oder 07231-39 2018.