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Neue Online-Dienste der Stadt Pforzheim: Privatanzeigen im ruhenden Verkehr

Pforzheim baut seine digitalen Angebote im Bürgerservice weiter aus: Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr – also Verkehrsverstöße wie Falschparken - können künftig komplett online zur Anzeige gebracht werden. Dies funktioniert bequem und einfach über das Serviceportal Baden-Württemberg (Service-BW), das auf der städtischen Homepage verlinkt ist und eine entsprechende Eingabemaske vorhält. Voraussetzung dafür ist eine vorherige einmalige Registrierung und damit ein eigenes Konto bei Service-BW. Alternativ kann aber auch das städtische Online-Formular verwendet werden, das grundlegend überarbeitet und aktualisiert wurde und ebenfalls auf der Homepage zum Download bereit steht. Dieses Formular kann elektronisch oder händisch ausgefüllt werden. Auch neu sind die begleitenden Hinweise dazu.

„Mit dem neuen Angebot setzen wir einen weiteren Baustein auf dem Weg zur digitalen Verwaltung um“, stellen Oberbürgermeister Peter Boch und Erster Bürgermeister Dirk Büscher heraus. „Man sieht: Smart City bringt für unsere Bürgerinnen und Bürger im Umgang mit der Verwaltung einen ganz konkreten Mehrwert, indem Dinge bequem von zu Hause aus erledigt werden können. Wir werden die digitalen Dienstleistungen daher Schritt für Schritt ausweiten“, so die beiden Bürgermeister weiter. Erst im Sommer konnte der für Sicherheit und Ordnung zuständige Dezernent die neue digitale Besuchersteuerung in der Kfz-Zulassungsbehörde vorstellen, schon seit längerer Zeit ist die Online-Terminvergabe im Bürgercentrum und im Staatsangehörigkeitswesen möglich, Personenstandsurkunden können ebenfalls online beantragt werden.

Der Leiter des Amts für öffentliche Ordnung, Jürgen Beck, hat dieses neue Angebot in den letzten Wochen vorangetrieben und freut sich, dass der Bürgerservice so weiter ausgeweitet wird. „Wir bitten darum, die Eingabemaske oder das bereitgestellte Formular immer unbedingt vollständig auszufüllen und auch Beweisfotos zu übersenden. Unvollständige oder offensichtlich wahrheitswidrige Anzeigen können nicht bearbeitet werden.“ Privat-Anzeigen, die alle beschriebenen Voraussetzungen erfüllen, würden dagegen zu einer Anhörung sowie einem Verwarnungs- und gegebenenfalls auch Bußgeldverfahren führen. „Hier gibt es im Ergebnis keinen Unterschied zu einer städtischen Anzeige des Gemeindevollzugsdiensts, weshalb auch die persönliche Verifizierung im Vorfeld so wichtig ist“, so Jürgen Beck weiter. Der Amtsleiter hebt hervor, dass mit der neuen Service-Leistung einem vielfachen Wunsch aus der Bürgerschaft nachgekommen wird. „Die regulären Kontrollen des Gemeindevollzugsdiensts finden natürlich weiterhin statt. Den zusätzlichen, nicht ganz unerheblichen Prüfaufwand nehmen wir als moderne und dienstleistungsorientierte Verwaltung gerne in Kauf.“

Das neue digitale Angebot kann gefunden werden unter: www.pforzheim.de/online-dienste  oder https://bit.ly/3hC9bbk