Die Untersuchungen erfolgen im Auftrag der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg.
Eine Zuordnung von Ergebnissen zu Grundstückseigentümern oder Bewirtschaftern findet bei der Erfassung und Auswertung der Kartierungen nicht statt. Es werden auch keine dauerhaften Markierungen auf der Fläche vorgenommen.
Im Rahmen dieser Erhebungen ist es den Kartierern als Beauftragten der LUBW grundsätzlich erlaubt, Grundstücke ohne vorherige Anmeldung zu betreten (§ 52 NatSchG). Die Kartierenden sind in der Regel alleine im Gelände unterwegs, der gebotene Mindestabstand wird eingehalten, sodass bei der Kartierung die derzeit geltenden Vor-gaben zur Kontaktbeschränkung zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus eingehalten werden.