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Grundstücksneuordnung

Die Neuordnung brachgefallener oder untergenutzter Grundstücke sowie der Ersatz nicht modernisierungswürdiger desolater Gebäude durch Neubauten bilden wichtige Sanierungsziele. Deshalb kann die Freilegung und Baureifmachung von Grundstücken gefördert werden. Dazu gehören Abbruchmaßnahmen, die Verlegung von Versorgungsleitungen oder die Neuordnung vorhandener Verkehrsflächen. Private Neubauten selbst können nicht gefördert werden.