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Erweiterte Notbetreuung in Pforzheimer Kindertagesstätten ab 27. April

Vorbereitungen laufen auf Hochtouren

Die erweiterte Notbetreuung in Pforzheimer Kindertagesstätten startet zum 27. April 2020. Wie berichtet hat das Kultusministerium Baden-Württemberg die Notbetreuung nun auch für diejenigen Kinder geöffnet, bei denen beide Erziehungsberechtigten oder die/der Alleinerziehende einen außerhalb der Wohnung präsenzpflichtigen Arbeitsplatz haben und für ihren Arbeitgeber dort unabkömmlich sind.

Nun gilt es, die Kindertagesstätten und das Personal zu befähigen, die Vorgaben des Landes, unter denen die Notbetreuung erfolgen darf, erfüllen zu können. Denn die Umsetzung der erweiterten Notbetreuung, wie sie vom Land beschlossen wurde, stellt für Kommunen und freie Träger mitunter eine Herausforderung dar. Zentrale Vorgaben sind die maximale Gruppengröße von fünfzig Prozent gegenüber dem Normalbetrieb, die strikte Trennung der Gruppen auch in gemeinsamen Räumen wie dem Sanitär- und Bewegungsbereich und auf dem Außengelände sowie das gemeinsame Essen in den Gruppenräumen. Hier müssen schnelle, unkomplizierte und kreative Lösungen für räumliche und pädagogische Herausforderungen gefunden werden. Doch gerade bei der Vorgabe zur maximalen Gruppengröße, so befürchtet Pforzheims Bürgermeister Frank Fillbrunn, werde die Stadt an ihre Grenzen stoßen: „Eine Halbierung der Platzzahl durch das Land bei gleichzeitiger großzügiger Ausweitung der Notbetreuung stellt uns bei der Umsetzung vor Ort vor riesige Herausforderungen.“ Er setze auf die bewährte Zusammenarbeit mit den Trägern: „Wenn es eng wird, werden wir trägerübergreifend nach Lösungen suchen. Ich lade alle freien Träger ein, sich bei Bedarf an die Abteilung Kindertagesstätten zu wenden.“ Zwar werde selbstverständlich auch die Vorgabe des Landes, dass die Notbetreuung in der bisherigen Kita erfolgen solle, umgesetzt. „Jedoch können weder wir als Kommune noch die freien Träger die Quadratur des Kreises vollbringen. Besser ein Platz in einer nahegelegenen Kita als gar keiner“, schließt Fillbrunn.

Für die Notbetreuung in Kitas gilt, dass höchstens die Hälfte der genehmigten Plätze belegt werden darf. Für den Fall, dass mehr als die Hälfte der Kinder in einer Einrichtung die Voraussetzungen für die Notbetreuung erfüllen, hat die Landesregierung Kriterien vorgegeben, nach denen eine Priorisierung der Notbetreuung zu erfolgen hat. Demnach haben diejenigen Kinder in der Notbetreuung Vorrang, bei denen mindestens ein Elternteil in der kritischen Infrastruktur arbeitet und unabkömmlich ist, sowie Kinder von Alleinerziehenden und Kinder, deren Kindeswohl gefährdet ist.

Kostenbeteiligung der Eltern

Für die Notbetreuung in den Kindertagesstätten, Horten und Kernzeitenbetreuung fallen Kosten an. Die Stadt Pforzheim wird sich Anfang kommender Woche mit den Fraktionen des Gemeinderats abstimmen, in welcher Höhe und ab wann eine Kostenbeteiligung der Eltern erfolgen könnte.

Notbetreuung in der Kindertagespflege ab 4. Mai 2020

Auch Tagespflegepersonen können nach der Verordnung des Landes die Notbetreuung gewährleisten. Die Stadtverwaltung bereitet das Aufnahmeprozedere gemeinsam mit dem Kinderschutzbund als Koordinator der Tagespflegepersonen vor, sodass hier eine Aufnahme ab 4. Mai 2020 möglich wird. Sollten Eltern mitgeteilt bekommen, dass die Tagespflegeperson aus persönlichen Gründen die Tagespflege ihres Kindes nicht aufnehmen möchte, können sich diese an die Vormerkstelle der Stadt Pforzheim unter 07231/39-2011 oder kita@stadt-pforzheim.de wenden. Die Kostenbeteiligung bei der Kindertagespflege erfolgt wie bisher nach den in Anspruch genommenen Stunden.

Aufnahme in die Notbetreuung  

„Es sind bei uns bereits einige Anträge von Eltern eingegangen, die die Notbetreuung gleich ab nächsten Montag benötigen“, berichtet Abteilungsleiterin Claudia Lorena Rautenberg, die beim Jugend- und Sozialamt für die Kindertagesstätten zuständig ist. Die Stadt Pforzheim prüft und beantwortet alle Anträge zusammen mit den Kita-Leitungen so schnell wie möglich, damit Eltern zeitnah Gewissheit haben, ob ihr Kind in die Notbetreuung aufgenommen werden kann.

Die Stadt Pforzheim bittet alle Eltern zu beachten, dass sie ihre Kinder erst nach erfolgter schriftlicher Zusage durch die Kita oder die Abteilung Kindertagesstätten zum verabredeten Zeitpunkt in die Notbetreuung in die Kita oder zur Tagespflegeperson bringen können.

Die Anmeldung zur Notbetreuung in städtischen Kindertagesstätten und in der Tagespflege erfolgt über entsprechende Formulare, die auf der Webseite der Stadt Pforzheim unter www.pforzheim.de/buerger/kinderbetreuung/anmeldung/anmeldung-notfallbetreuung.html zum Download bereit stehen. Bei Bedarf können sie auch postalisch versandt oder für die Notbetreuung in der Kindertagesstätte vor Ort bezogen werden. Das ausgefüllte Formular sowie die erforderlichen Unterlagen können Eltern bei der Abteilung Kindertagestätten in der Lindenstr. 2 in den Briefkasten werfen. Eine weitere Möglichkeit ist die Einreichung per Mail an kita@stadt-pforzheim.de. Für die Notbetreuung in der Kindertagesstätte kann das Formular auch bei der jeweiligen Kindertagesstätte eingeworfen werden. In den Einrichtungen der freien Träger erfolgt die Anmeldung ebenfalls über die Kindertagesstätten oder über den Träger.