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Ergebnisse der Lärmkartierung Pforzheim 2023 liegen vor

Maßnahmen zeigen Wirkung – Spitzenpegel gehen zurück

Armin Aydt, Leiter Amt für Umweltschutz, Bürgermeisterin Sibylle Schüssler und Martin Reichert von MODUS CONSULT GERICKE GmbH & Co. KG (von links) stellen die Lärmkartierung 2023 vor.
Armin Aydt, Leiter Amt für Umweltschutz, Bürgermeisterin Sibylle Schüssler und Martin Reichert von MODUS CONSULT GERICKE GmbH & Co. KG (von links) stellen die Lärmkartierung 2023 vor.
©Stadt PforzheimFoto: Ella Martin

„Ein Teil des Weges ist geschafft, es liegen aber immer noch große Herausforderungen vor uns“, so fasst Bürgermeisterin Sibylle Schüssler die vorliegenden Ergebnisse der Lärmkartierung 2023 zusammen. „Ich bin erfreut, dass die Betroffenheiten in den hohen Pegelklassen, die zu einer Gesundheitsgefährdung führen können, deutlich zurückgegangen sind; das kann aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass es immer noch zu viele Menschen in unserer Stadt gibt, die durch gesundheitskritischen oder gar gesundheitsgefährdenden Lärm belastet werden.“ Um weitere Maßnahmen zur Verringerung der Lärmbelastung in unserer Stadt ins Auge fassen zu können, gibt Bürgermeisterin Schüssler deshalb den Startschuss zur erneuten Fortschreibung des Lärmaktionsplans aus dem Jahr 2020.­

Lärmkartierungen alle fünf Jahre

Die Stadt Pforzheim ist laut Bundes-Immissionsschutzgesetz verpflichtet, alle fünf Jahre die Lärmbelastung der Bevölkerung anhand von Lärmkarten zu ermitteln und bei Bedarf einen Lärmaktionsplan aufzustellen, mit dem die Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden. Die erste Lärmkartierung in Pforzheim stammt aus dem Jahr 2008 und der erste Lärmaktionsplan aus dem Jahr 2010, danach erfolgten weitere Kartierungen in den Jahren 2012 und 2017 sowie eine umfassende Fortschreibung des Lärmaktionsplans in den Jahren 2018 bis 2020. Dabei wurden umfangreiche Lärmminderungsmaßnahmen an hochbelasteten Straßen, wie Tempo 30 als kurzfristige Maßnahme und Fahrbahnsanierung als mittel- bis langfristige Maßnahme, vorgeschlagen sowie zahlreiche ruhige Gebiete ausgewiesen. Dem 5-Jahres-Rhythmus entsprechend und nach Umsetzung der Geschwindigkeitsbeschränkungen war es folgerichtig eine erneute umfassende Lärmkartierung vorzunehmen, auch um die Wirkung der ergriffenen Maßnahmen beurteilen zu können. Dabei waren im Unterschied zu den vorangegangenen Kartierungen neue, EU-weit einheitliche, verbindliche Berechnungsverfahren anzuwenden und erstmalig auch die gesundheitlichen Auswirkungen des Umgebungslärms zu ermitteln und zu bewerten. Mit der Fortschreibung der Lärmkartierung wurde das Ingenieurbüro MODUS CONSULT aus Karlsruhe beauftragt, welches auch die vorangegangenen Lärmkartierungen durchgeführt hat.

In der Lärmkartierung 2023 wurden 16 Industrie- und Gewerbegelände, ca. 265 km Straßen und ca. 5,6 km nicht-bundeseigene Schienenstrecken (für die bundeseigenen Schienenstrecken ist das Eisenbahnbundesamt zuständig) untersucht. Für jede Lärmart wurden Lärmkarten für die Lärmbelastung für den ganzen Tag und für die Nacht erstellt. Darüber hinaus sind tabellarische Angaben über die geschätzte Zahl der Betroffenen, die in Gebieten wohnen, die innerhalb der Isophonen-Bänder liegen, über lärmbelastete Flächen sowie über die geschätzte Zahl der Wohnungen, Schulen und Krankenhäusern zu erstellen. Die Ergebnisse der Lärmkartierung liegen dem hierfür zuständigen Amt für Umweltschutz seit kurzem vor und sollen nun der Öffentlichkeit vorgestellt werden.

Belastungsschwerpunkte innerstädtische Hauptverkehrsstraßen

Im Rahmen der Lärmkartierung 2023 wurde, wie bereits bei der vorangegangenen Lärmkartierung 2017 festgestellt, dass der kartierte Industrie- und Gewerbelärm sowie Schienenlärm im Vergleich zum Straßenverkehrslärm eine untergeordnete Rolle spielen und nur eine geringe Anzahl an Betroffenen in niedrigen Pegelklassen verursacht. Belastungsschwerpunkte des Straßenverkehrslärms mit einer großen Anzahl an Betroffenen, teilweise auch immer noch in hohen Pegelklassen, sind weiterhin die innerstädtischen Hauptverkehrsstraßen (insb. die das Stadtgebiet querende Bundes- und Landesstraßen, der Innenstadtring, die Straßen des Vorbehaltsnetzes und die Ortsdurchfahrten der Stadtteile).

„Dass tagsüber mehr als 1.500 Personen und nachts sogar mehr als 2.500 Personen vor gesundheitsschädlichem Lärm bewahrt werden, ist ein großer Erfolg unserer Bemühungen um mehr Lärmschutz in der Stadt und rechtfertigt meiner Meinung nach die umstrittenen Tempobeschränkungen“, betont Bürgermeisterin   Sibylle Schüssler. „Da aber immer noch ca. 7.000 Personen tagsüber und mehr als 8.500 Personen nachts gesundheitsgefährdendem Lärm und weitere 17.000 Personen tagsüber und 18.000 Personen nachts gesundheitskritischen Lärm ausgesetzt sind, dürfen wir uns auf diesem Erfolg nicht ausruhen, sondern müssen weitere Maßnahmen prüfen. Auch die geschätzten Zahlen der gesundheitsschädlichen Auswirkungen zwingen uns zum Handeln.“

Bürgerbeteiligung im März/April 2024

„Zur weiteren Vorgehensweise“, führt Armin Aydt, Amtsleiter vom zuständigen Amt für Umweltschutz aus, „werden die Ergebnisse der Lärmkartierung in den nächsten Tagen auf unserer Homepage der Öffentlichkeit zur Verfügung gestelllt.“ Im Anschluss daran wird im März/April eine frühzeitige Bürgerbeteiligung durchgeführt. Im Rahmen dieser Bürgerbeteiligung, die erstmalig auch online durchgeführt wird, haben Betroffene und Interessierte die Möglichkeit, Anregungen und Vorschläge beim Amt für Umweltschutz einzureichen. „Wir würden uns über eine rege Beteiligung und viele Ideen freuen,“ betont die Umweltbürgermeisterin.

„Auf der Grundlage der eingegangenen Vorschläge werden wir dann einen Entwurf eines Maßnahmenplans erstellen, der danach mit dem betroffenen Fachbehörden und mit dem Gemeinderat abgestimmt wird“, skizziert Armin Aydt die weitere Vorgehensweise. „Der mit den Behörden abgestimmte und vom Gemeinderat zugestimmte Maßnahmenentwurf wird dann öffentlich bekannt gemacht und die Bevölkerung hat nochmals die Gelegenheit, sich hierzu zu äußern und ggf. weitere Maßnahmenvorschläge einzubringen. So ist gewährleistet, dass die Bevölkerung sich jederzeit in die Fortschreibung des Lärmaktionsplans einbringen kann.“ Voraussichtlich soll der endgültige Plan noch in diesem Jahr vom Gemeinderat verabschiedet werden.