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Entfernung Grünpfeilschild zugunsten der Verkehrssicherheit

Einmündung Kreuzsteinalle und Hohenäckerallee

Jeder kennt ihn - den Grünpfeil. Wer auf ihn trifft, darf auch bei roter Ampel nach rechts abbiegen, allerdings gilt es dabei einige Regeln zu beachten. Wenn gegen diese jedoch verstoßen wird, kann es zu Unfällen und Gefährdungen der Verkehrssicherheit kommen, z. B. wenn vor dem Fußgängerquerungsbereich nicht gehalten wird. Dieser Fall ist nun an der Einmündung Kreuzsteinallee/Hohenäckerallee leider eingetreten.

Die Verkehrsbehörden sind verpflichtet, für Knotenpunktzufahrten mit Grünpfeil das Unfallgeschehen regelmäßig auszuwerten. Im Falle einer Häufung von Unfällen, bei denen der Grünpfeil ein unfallbegünstigender Faktor war, ist der Grünpfeil zu entfernen, soweit nicht verkehrstechnische Verbesserungen möglich sind.

Da es an der Einmündung Kreuzsteinallee/Hohenäckerallee zu Unfällen kam, bei denen Personen, darunter auch ein Fußgänger, verletzt wurden und verkehrstechnische Verbesserungen nicht möglich sind, muss das Grünpfeilschild entfernt werden. Die Verkehrsbehörde bittet die Verkehrsteilnehmer um erhöhte Aufmerksamkeit in der ersten Zeit nach Umsetzung der neuen Verkehrsregelung, auf die auch per Beschilderung hingewiesen wird.

Als Erleichterung für den Verkehrsfluss möchte die Verkehrsbehörde so viele Grünpfeile wie möglich erhalten. Daher wird nochmals auf die bei Einführung der Grünpfeile geprägte Faustformel „stobbe – gugge - fahre“ erinnert. D. h., mindestens ein Stopp vor dem Fußgängerquerungsbereich, falls erforderlich nochmals an der Sichtlinie. Erst fahren, wenn man sich vergewissert hat, dass weder Fußgänger noch der Querverkehr beeinträchtigt werden.