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Einkommenssteuerliche Begünstigungen

Bauherren, deren Gebäude in einem Sanierungsgebiet liegt, können zusätzlich Geld sparen. Die Herstellungskosten einer umfassenden Modernisierung können beim Finanzamt geltend gemacht werden (§7h EStG). Die Vorraussetzung, um eine erhöhte Absetzung der Einkommessteuer zu nutzen sind:

 

  • das Gebäude liegt in einem Sanierungsgebiet
  • die Modernisierung muss umfassend sein, (insbesonders muss das Gebäude den heutigen energetischen Standarts angepasst werden)
  • eine schriftliche Modernisierungsvereinbarung muss vor Baubeginn mit der Stadt abgeschlossen werden.