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Das ändert sich für städtische Einrichtungen und Sportanlagen /Sportstätten

Corona-Lockerungen in Sicht: Nachdem die Stadt Pforzheim bereits seit fünf Tagen in Folge konstant unter der Inzidenz von 100 liegt, tritt ab Mittwoch, 2. Juni, die Bundesnotbremse außer Kraft. Was das im Einzelnen für die städtischen Einrichtungen bedeutet, ist in der folgenden Übersicht nachvollziehbar.

 

Symbolbild©Foto: Lukas Loehlein

Wichtig: Der Zutritt in allen aufgeführten städtischen Einrichtungen sowie die Nutzung von Sportanlagen und Sportstätten ist nur mit dem Nachweis eines negativen Testergebnisses oder einem Impf- beziehungsweise Genesungsnachweis möglich (die Zweitimpfung muss mindestens vor 14 Tagen stattgefunden haben; bei nachweislich COVID-19 Genesenen unter der Vorlage des PCR-Labortestergebnisses, welches nicht jünger als 28 Tage und nicht älter als 6 Monate sein darf). Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein. Zum Abgleich sind Ausweisdokumente erforderlich. Der Schnelltest muss von einer zertifizierten Stelle durchgeführt werden. Selbsttests werden nicht anerkannt, es sei denn, die Durchführung des Selbsttests wird von einer durch die Einrichtung bestimmten und geeigneten Person vor Ort überwacht und das Ergebnis im Anschluss ordnungsgemäß festgestellt.

 

Stadtbibliothek

Die Zentralbibliothek ist weiterhin zu den gewohnten Öffnungszeiten von Dienstag bis Freitag, 12 bis 18 Uhr und am Samstag von 10 bis 14 Uhr geöffnet. Ab Mittwoch, 2. Juni, ist mit einem der drei gültigen Nachweise ein Besuch ohne vorherige Terminvereinbarung möglich.

Die Rückgabe erfolgt weiterhin über die Außenrückgabe und ist bis auf weiteres freiwillig – es werden keine Säumnis-oder Mahngebühren erhoben. Der Service von Click & Collect mit Vormerken und Abholen der Medien bleibt wie gewohnt in der Zentrale und allen Filialen bestehen.

 

Städtische Museen

Nachdem nun eine weitere Stufe der Öffnungsschritte erreicht ist, dürfen auch Museen unter bestimmten Voraussetzungen wieder öffnen. Die städtischen Museen und Galerien öffnen ab Mittwoch, 2. Juni, schrittweise.

Das Stadtmuseum, das Schmuckmuseum und das Museum Johannes Reuchlin machen am Mittwoch, 2. Juni, den Anfang und haben zu ihren regulären Öffnungszeiten geöffnet. Darauf folgt die Öffnung des Archäologischen Museums am Sonntag, 6. Juni, welches zunächst ausschließlich sonntags geöffnet hat. Das DDR-Museum ist ebenfalls ab Sonntag, 6. Juni, wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Besucherinnen und Besucher da. Die Pforzheim Galerie öffnet aufgrund des Aufbaus der neuen Sonderausstellung

„Susan Hefuna Be One“ erst am Sonntag, 20. Juni, zu den regulären Öffnungszeiten. Schlusslicht bilden das Bäuerliche und das Technische Museum mit der Öffnung am Sonntag, 4. Juli. Auch diese beiden Museen haben zu den gewohnten Öffnungszeiten geöffnet.

Weitere Informationen zu den Museen, den Öffnungszeiten und den aktuellen Ausstellungen finden sich unter www.pforzheim.de/museen.

 

Freibäder

Auch das Wartbergbad und das Nagoldbad öffnen am Donnerstag, 3. Juni. Wie auch im letzten Jahr können Badegäste unter www.goldstadtbaeder.de Tickets - bis zu drei Tage im Voraus - für die einzelnen Slots (Zeiträume) buchen. Außerdem sind auch ab dem 1. Juni Tickets im Kartenbüro in den Schmuckwelten erhältlich. Sofern es noch freie Plätze in den einzelnen Slots gibt, haben Besucherinnen und Besucher die Gelegenheit direkt vor Ort an der Kasse Tickets in bar zu erwerben. Dies ist dann möglich, wenn Badegäste innerhalb eines gebuchten Zeitraums frühzeitig auschecken und somit wieder Plätze frei werden.

 

Öffnungszeiten Nagoldbad:

Montag, Dienstag:          9 bis 14 Uhr
Mittwoch bis Sonntag: 14 bis 19 Uhr

 

Öffnungszeiten Wartbergbad:

Montag bis Sonntag:     9.30 bis 14 Uhr / 14.30 bis 19 Uhr            

 

Wildpark

Da der Wildpark bereits seit dem 27. April wieder geöffnet hat bleiben die gültigen Regelungen hier weiterhin bestehen. Termine sind nach wie vor unter https://www.pforzheim.de/freizeit/wildpark-pforzheim/besuch-online-reservierung.html buchbar.

Eine Schnellteststation befindet sich direkt am Wildpark. Besucherinnen und Besucher können sich vorab unter www.lisa-test.de ein Zeitfenster buchen.

 

Sportanlagen und Sportstätten

Auch die Nutzung von Sportanlagen und Sportstätten ist ab Mittwoch, 2. Juni, gemäß der aktuell geltenden Corona Verordnung wieder erlaubt.

Erlaubt ist kontaktarmer Freizeit- und Amateursport mit maximal 20 Personen auf Sportanlagen und Sportstätten im Freien. Sport in geschlossenen Räumen ist nur mit maximal „5 Personen aus 2 Haushalten“ möglich, wobei die Kinder der unter 14 Jahren der jeweiligen Haushalte nicht berücksichtigt werden. Spitzen- oder Profisportveranstaltungen mit bis zu 100 Zuschauerinnen und Zuschauern im Freien sind gestattet.

An den Orten, an welchen eine Testpflicht herrscht (in diesem Sinne auf einer Sportanlage) darf der Veranstalter (in diesem Fall u.a. der Sportverein) unter bestimmten Voraussetzungen auch Selbsttests akzeptieren und anschließend eine Bescheinigung über ein negatives Testergebnis ausstellen. Hierbei muss die Durchführung des Selbsttests von einer durch den Verein bestimmten und geeigneten Person überwacht und das Ergebnis im Anschluss festgestellt werden. Weiterhin gelten die Hygienevorschriften der Corona-VO, die den Sportvereinen aktuell übersandt wurden.

Fitnessstudios, Yogastudios und vergleichbare Einrichtungen, mit Ausnahme einer Nutzung zu dienstlichen Zwecken, für den Reha-Sport, Schulsport, Studienbetrieb, Spitzen- oder Profisport, müssen weiterhin geschlossen bleiben.