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Buslinienvergabe westlicher Enzkreis: Kartellbehörde sieht keinen Verstoß

Das Regierungspräsidium weist Dienstaufsichtsbeschwerde zurück – „Alle Überprüfungen abgeschlossen“: Zufriedenheit bei Landrat und Erstem Bürgermeister

Es war ruhig geworden in Sachen Buslinienvergabe im westlichen Enzkreis. 2021 hatte der Kreistag das Verfahren mit einem eigenen Ausschuss überprüft, Rügen an die Verwaltung erteilt und ihr mehrere Aufträge mitgegeben. Zusätzlich hatten einige Lokalpolitiker Anzeigen erstattet oder Dienstaufsichtsbeschwerden eingelegt. „Stand heute sind alle Überprüfungen abgeschlossen. Nicht eine einzige der Behauptungen angeblicher Rechtsverstöße hat sich bestätigt“, bilanziert Rosenau zufrieden. Auch Erster Bürgermeister Dirk Büscher unterstreicht für die Stadt Pforzheim: „Die Prüfungen durch das Regierungspräsidium und durch die Kartellbehörde haben bestätigt, dass die Beschwerden gegen die Verwaltungen unbegründet waren.“ Dies sei insbesondere für die handelnden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wichtig.

Als letzte haben nun die Landeskartellbehörde und das Regierungspräsidium ihre Prüfungen abgeschlossen. „Ein dienstliches Fehlverhalten von Herrn Landrat Rosenau haben wir bei unserer Prüfung nicht feststellen können“, schreibt das Regierungspräsidium an Joachim Wildenmann. Der Kreisrat hatte im August 2021 Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht. Auch die Landeskartellbehörde, so heißt es in dem Schreiben, das auch beim Enzkreis eingegangen ist, „hat nach umfangreichen Prüfungen keinen wettbewerblichen Verstoß der Aufgabenträger feststellen können.“ Diese Prüfung hatte der Pforzheimer Stadtrat und Landtagsabgeordnete Dr. Hans-Ulrich Rülke veranlasst. Auf Äußerungen von Rülke hin hatte zudem die Staatsanwaltschaft Pforzheim ein Vorverfahren eingeleitet, war aber sehr schnell zum Ergebnis gekommen, dass sie keinen Anfangsverdacht für ein strafbares Verhalten seitens der für die Aufgabenträger handelnden Personen sieht. Dieses Ergebnis war bereits 2021 bekanntgegeben worden.

Zur Erinnerung: Nachdem die Firma Müller sich Anfang 2020 von der Pflicht hatte entbinden lassen, Linien im westlichen Enzkreis eigenwirtschaftlich weiter zu betreiben, hatten der Enzkreis und die Stadt Pforzheim den Betrieb an ein Konsortium aus drei Busfirmen vergeben. Die Firma Müller war von dieser Vergabe ausgeschlossen worden, wogegen sie erfolgreich geklagt hatte. Bei der kartellrechtlichen Prüfung stand die Frage im Raum, ob es im Zuge der Notvergabe unerlaubte Absprachen zwischen den Aufgabenträgern und den Busunternehmen gegeben habe.

Abgearbeitet wurden auch die Aufträge an die Kreisverwaltung, die der Kreistag im Sommer 2021 erteilt hatte: So wurde eine zentrale Vergabestelle im Landratsamt eingerichtet, die künftig komplexe Verfahren wie die Vergabe von Busverkehren bearbeiten wird. Für die Unterstützung bei der zentralen Steuerung richtet Landrat Rosenau eine entsprechend ausgestattete Stabsstelle ein.

Die interne Prüfung unter Federführung der Ersten Landesbeamtin Dr. Hilde Neidhardt war bereits im Herbst 2021 abgeschlossen worden. Darin war es um die Frage gegangen, ob der Enzkreis für den entstandenen Schaden im Zuge einer Amtshaftung oder durch Klagen Ansprüche auf Schadenersatz erheben könnte. Der Schaden war jedoch nicht signifikant und wurde zudem durch die Versicherungen ausgeglichen.

Sowohl der Kartellbehörde als auch dem Regierungspräsidium hatte der Enzkreis für ihre Prüfung die Akten zu dem Fall zur Verfügung gestellt. „Mit dem Schreiben des Regierungspräsidiums ist die Angelegenheit für uns nun abschließend und umfassend aufgearbeitet“, sagt Landrat Rosenau. Alle Vorwürfe hätten sich als haltlos und unbegründet erwiesen. „Eigentlich sollte man nun eine Entschuldigung für diese ungerechtfertigten Anschuldigungen erwarten“, sagt Rosenau und fügt hinzu: „Aber wirklich rechnen tue ich nicht damit.“

(enz/stp)