Wenn die Gemeinde ein Sanierungsgebiet durch Sanierungssatzung förmlich festlegt, so unterliegen die im Sanierungsgebiet liegenden Grundstücke für die Dauer der Sanierungsmaßnahme bis zur Aufhebung der Satzung einem Sonderrecht. Um die Ziele der Erneuerung im Sanierungsgebiet und die dafür notwendigen Maßnahmen durchführen zu können, bedürfen bauliche und liegenschaftliche Veränderungen einer sanierungsrechtlichen Genehmigung.