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Alkohol und Tabak: Amt für öffentliche Ordnung führt Testkäufe durch

Verstöße gehen seit 2012 zurück

Die Zeit der Sommerferien bedeuten für die Jugendlichen Freizeit, Freibad, Chillen und gemeinsames Feiern. Damit auch in dieser Zeit kein Alkohol in die Hände von Minderjährigen gelangt, hat das Amt für öffentliche Ordnung gemeinsam mit dem Haus des Jugendrechts Alkohol-Testkäufe durchgeführt. Ein minderjähriger Auszubildender  der Stadt Pforzheim hat in verschiedenen Lebensmittelgeschäften, Kiosken, Lotto-/Tabakläden und Tankstellenshops versucht, an hochprozentigen Wodka oder an Jägermeister zu kommen. Meistens hat das Verkaufspersonal richtig reagiert und nach dem Alter oder dem Ausweis des Käufers gefragt. Der Auszubildende antwortete wahrheitsgemäß mit seinem richtigen Alter und der Verkauf der Alkoholika wurde folgerichtig abgelehnt. Allerdings wurde auch in drei Fällen der Alkohol ohne weitere Prüfung verkauft, in einem Fall verrechnete sich der Verkäufer und ging bei der Prüfung des Ausweises von Volljährigkeit aus.

Zu Beginn der Testkäufe im Jahr 2012 lag die Quote der unerlaubten Alkohol- oder Tabakverkäufe an Minderjährige bei fünfzig bis teilweise knapp sechzig Prozent. Die Verstöße haben sich über die Jahre reduziert. Es zeigt sich immer wieder, dass das Verkaufspersonal intensiv geschult ist und die Kassen in den Läden exakte Hinweise auf Verkaufsverbote anzeigen. Vor allem bei den großen Handelsketten leuchten Warnhinweise an den Kassen auf, die den Altersabgleich erheblich erleichtern. Bei den aktuellen Testkäufen wurde in weniger als einem Drittel der Fälle der Jugendschutz nicht beachtet. Das Amt für öffentliche Ordnung wird während der Sommerferien weitere Testkäufe durchführen.