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Abtreibungsgegner dürfen nicht demonstrieren: Eilantrag gegen Verfügung der Stadt Pforzheim abgelehnt

Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 27.03.2019

Mit Beschluss vom 27.03.2019 hat das Verwaltungsgerichts Karlsruhe einen Eilantrag gegen eine versammlungsrechtliche Verfügung der Stadt Pforzheim vom 28.02.2019 abgelehnt.

Die Abtreibungsgegner „40 days for life“ hatten bei der Stadt Pforzheim angezeigt, dass sie vom 06.03.2019 bis zum 14.04.2019 gegenüber dem Gebäude der Beratungsstelle pro familia in Pforzheim eine tägliche Mahnwache abhalten werden. Bereits im Frühjahr und im Herbst 2018 hatten diese Mahnwachen stattgefunden.

Am 28.02.2019 hat die Stadt Pforzheim verfügt, dass während der Öffnungszeiten von pro familia nicht im unmittelbaren Umfeld der Einrichtung protestiert werden darf. „Es kann nicht sein, dass die schwangeren Frauen, die in einer persönlichen Konfliktlage ein Beratungsgespräch bei pro familia aufsuchen, an den Abtreibungsgegnern vorbeilaufen müssen“ so Dirk Büscher, Erster Bürgermeister der Stadt. „Wir haben die Rückmeldung erhalten, dass dies von den Schwangeren als regelrechter Spießrutenlauf empfunden wird“. Das Persönlichkeitsrecht der Schwangeren sei höher zu werten als das Versammlungsrecht der Abtreibungsgegner, so die Begründung der Stadt für die räumliche Verlagerung.

Gegen diese Verfügung sind die Abtreibungsgegner gerichtlich vorgegangen. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat nun im Eilverfahren entschieden, dass diese Verfügung der Stadt rechtens war. „Ich freue mich sehr, dass pro familia seiner Beratungstätigkeit weiterhin nachgehen kann, ohne dass Abtreibungsgegner vor deren Tür demonstrieren“ so der Ordnungsdezernent.