Zum Inhalt springen
  • Aufgelockerte Bewölkung: 25-50% 12 °C
  • Kontrast
  • Leichte Sprache

Ab Freitag, 14. Mai: Testpflicht für Kinder und Beschäftigte in Pforzheimer Kitas

PFORZHEIM/ENZKREIS. Ab kommenden Freitag (14. Mai) müssen Kinder und Beschäftigte in allen Kindertageseinrichtungen in der Stadt Pforzheim – unabhängig von ihrer Trägerschaft – wöchentlich zwei negative Corona-Tests vorweisen können, um die Einrichtung betreten zu dürfen. Die Vorgabe betrifft auch die Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen/TaPiR. So regelt es eine Allgemeinverfügung, die das Landratsamt am Dienstag erlassen hat. Kindertageseinrichtungen im Enzkreis sind derzeit nicht betroffen.

„Die Infektionslage in Pforzheim ist aktuell immer noch besorgniserregend, der Anteil von Virusvarianten mit etwa 75 Prozent weiterhin hoch“, erläutert die Leiterin des Gesundheitsamtes, Dr. Brigitte Joggerst, die Hintergründe. „Die Lage ist nach wie vor gerade in den Kliniken prekär und Kitas waren zuletzt immer wieder Schwerpunkte des Infektionsgeschehens.“

Vor diesem Hintergrund sei es notwendig, das Dunkelfeld auszuleuchten und die Zahl der infizierten, jedoch asymptomatischen Personen, die eine Kita betreten, und damit den Viruseintrag so gering wie möglich zu halten. „Regelmäßige und verbindliche Testungen sind hierfür ein probates Mittel, das in seiner Wirkung über die bisherigen freiwilligen Testungen hinausgeht. So gewinnen wir für alle Beteiligten – Personal, Kinder und Eltern – ein höheres Maß an Sicherheit“, betont Joggerst. Wie bisher ist in den Kindertageseinrichtungen nur eine Notbetreuung gestattet.

Pforzheims Bürgermeister Frank Fillbrunn erklärt: „Mir liegt besonders am Herzen, dass sowohl die Kinder als auch die Beschäftigten in unseren Kitas diese möglichst sicher und verlässlich besuchen können. Wenn alle Kinder und das Personal einer Einrichtung regelmäßig getestet werden, sinkt die Wahrscheinlichkeit größerer Ausbrüche, aufgrund derer dann ganze Einrichtungen geschlossen werden müssen.“

Die Testungen können mit einer Eigenbestätigung nachgewiesen werden. Selbsttests dafür haben sowohl die Beschäftigten als auch die Eltern für ihre Kinder bereits erhalten; sie werden damit auch weiterhin über die Einrichtungen versorgt. Der Nachweis über einen durchgeführten, negativen Test muss zweimal pro Woche erfolgen; er gilt dann sozusagen als „Eintrittskarte“, ohne ihn ist ein Betreten der Einrichtung nicht möglich. Es solle aber kein Kind an der Tür abgewiesen werden, wenn die Eltern einmal Test oder Bescheinigung vergessen haben, so der Sozialbürgermeister. Die Eltern hätten dann die Möglichkeit, den Nachweis am darauffolgenden Tag nachzureichen.

Die Allgemeinverfügung gilt zunächst bis zum 4. Juni 2021. Sollte schon vorher an fünf aufeinander folgenden Tagen in der Stadt Pforzheim ein Inzidenzwert von unter 100 erreicht werden, tritt die Regelung vorzeitig außer Kraft. Die Allgemeinverfügung, in der auch Ausnahmen von der Testpflicht für Geimpfte und Genesene geregelt sind, ist im Wortlaut unter den Amtlichen Bekanntmachungen auf den Homepages der Stadt Pforzheim (www.pforzheim.de) und des Enzkreises (www.enzkreis.de) nachzulesen.

(stp/enz)