Enzkreis: Nachdem das Land seine Corona-Verordnung aufgrund der landes- und bundesweit deutlich angestiegenen Fallzahlen deutlich verschärft hat, hebt der Enzkreis seine vor zehn Tagen erlassene Allgemeinverfügung auf. „Das ist ein Beitrag zur Rechtssicherheit und zur Klarheit für die Bürgerschaft“, sagt Landrat Bastian Rosenau. Insbesondere da die am Sonntag erlassene Landes-Verordnung nahezu alle wesentlichen Inhalte der Allgemeinverfügung abdeckt, mache die Aufhebung Sinn.
Er und Pforzheims Oberbürgermeister Peter Boch betonen jedoch, dass die Botschaft nach wie vor gelte: „Masken tragen, wo immer es enger zugeht, und die Kontakte auf das absolut Notwendige reduzieren.“ Erster Bürgermeister Dirk Büscher weist gleichzeitig darauf hin, dass „wir diesen Lockdown light für den Einzelnen sehr bedauern. Es führt aber kein Weg daran vorbei, wenn wir Weihnachten wieder mit unseren Nächsten zusammen sein wollen“.
Seit dem 2. November sind Restaurants, Kneipen und Bars generell geschlossen und dürfen nur noch außer Haus verkaufen oder Lieferdienste anbieten. „In unserem Maßnahmenkatalog hatten wir eine Sperrzeit festgelegt – das ist natürlich nun überflüssig“, nennt Rosenau eines der Beispiele, warum es zu Verwirrung gekommen sei. Rosenau appelliert an die Bevölkerung, die Bedrohung durch das Virus nicht auf die leichte Schulter zu nehmen: „Ich habe keinerlei Verständnis, wenn sich Menschen nun im privaten Rahmen in großer Zahl treffen und feiern.“
Maximal zehn Personen aus höchstens zwei Haushalten – so lautet für Treffen aller Art die neue Landesregel. Handelt es sich um Verwandte in gerader Linie, dürfen auch Menschen aus mehr als zwei Haushalten zusammenkommen – jedoch auch dann nicht mehr als zehn. Da diese Regel sich auch auf private Treffen zuhause und im Freien bezieht, werde, so der Kreis-Chef, ein Verbot des Konsums alkoholischer Getränke im Freien vermutlich nicht mehr benötigt. Rosenau betont jedoch auch: „Aufgehoben ist vielleicht nur aufgeschoben. Wir werden die Entwicklung in der Region sehr genau beobachten und uns erneut Gedanken machen, falls die Infektions-Zahlen weiter so stark steigen.“
Aus verwaltungs-organisatorischen Gründen wird die Aufhebung am morgigen Dienstag verfügt werden. Die Allgemeinverfügung tritt also mit Ablauf des Dienstags (3.11.) außer Kraft. „Im Hinblick auf die zweitägige Überlappung muss aber niemand mit Nachteilen rechnen“, heißt es aus dem Landratsamt und dem Rathaus.
Fragen und Antworten zur aktualisierten Corona-Verordnung des Landes stehen auf den Seiten der Landesregierung unter https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-corona-verordnung/.