Der Kreis Calw, der Enzkreis und die Stadt Pforzheim legen gemeinsam sofortige Beschwerde beim Oberlandesgericht Karlsruhe-Vergabesenat gegen die Entscheidung der Vergabekammer ein. Nach reiflicher Überlegung und aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Angelegenheit haben sich die Aufgabenträger dazu entschlossen, eine rechtliche Prüfung durch das Oberlandesgericht vornehmen zu lassen. Die Aufgabenträger erachten den Beschluss der Vergabekammer sowohl im Ergebnis als auch mit Blick auf die rechtliche Begründung als nicht durchgehend nachvollziehbar. Dies vor allem vor dem Hintergrund, dass die Aufgabenträger durch die Entbindung von „Müller-Reisen“ aus der Eigenwirtschaftlichkeit zu der Notvergabe gezwungen worden waren. Die Aufgabenträger hatten alles daran gesetzt, den Verkehr im westlichen Enzkreis nach der kurzfristig erfolgten Aufgabe der Eigenwirtschaftlichkeit aufrecht zu erhalten.
Ungeachtet dessen machen die drei Aufgabenträger darauf aufmerksam, dass sie bereits einen Vergleich angeboten haben und weiterhin an einer konsensualen Lösung mit „Müller-Reisen“ interessiert sind.