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27 Mio € Kostenerstattung vom Land für Flüchtlingskrise 2015/2016

Spitzabrechnung der Kosten

Während den beiden Jahren der Flüchtlingskrise hat die Stadt Pforzheim insgesamt rund 1.600 Flüchtlinge bzw. Asylsuchende vom Land zugewiesen bekommen.

„Die Unterbringung und Versorgung der geflüchteten Menschen war eine immense organisatorische Herausforderung für die Stadt Pforzheim, die von der Stadtverwaltung aber gemeistert werden konnte. Der damit wiederum verbundene finanzielle Aufwand wäre von der Stadt Pforzheim ohne Unterstützung des Landes nicht zu stemmen gewesen“, so Sozialbürgermeister Fillbrunn anlässlich des Abschlusses der sog. „Pauschalenrevision“ für das Jahr 2016.

Kosten abschließend mit dem Land abgerechnet

In Anbetracht der stark steigenden Aufwendungen für Flüchtlinge ab dem Jahr 2015 hatte das Land Baden-Württemberg den Stadt- und Landkreisen zugesichert, die Kosten für die Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge voll zu übernehmen und daher nicht länger pauschal, sondern spitz abzurechnen. Grundvoraussetzung war und ist dafür aber, dass die Stadt- und Landkreise sehr detailliert alle anfallenden Kosten erheben und diese gegenüber dem Land nachweisen.

Durch die „Spitzabrechnung“ konnte die Stadt ein drohendes Defizit in Höhe von rund 8,5 Mio. € abwenden

„Unter Federführung des Jugend- und Sozialamtes haben alle städtischen Ämter, die bei der Bewältigung der Flüchtlingskrise mitgewirkt haben, ihre hierdurch entstanden Aufwendungen genau ermittelt. Durch diese akribische Arbeit aller beteiligten Ämter ist es gelungen, alle entstanden Mehraufwendungen gegenüber dem Land nachweisen zu können; ein städtisches Defizit in Höhe von rund 8,5 Mio. € konnte so vermieden werden“, erläutert Bürgermeister Fillbrunn weiter.

Die Stadt Pforzheim hat durch dieses Verfahren in der Summe für beide Jahre rund 27 Mio. € Kostenerstattung vom Land erhalten. Nach der pauschalen Kostenerstattung wären es in der Summe nur ca. 18,5 Mio. € für die Jahre 2015 und 2016 gewesen.

Neben den Jahren 2015 und 2016 werden noch die Jahre 2017 bis 2020 nach dem neuen Verfahren abgerechnet. Die Höhe der Aufwendungen wird dabei aber von Abrechnungsjahr zu Abrechnungsjahr kontinuierlich sinken. Ab dem Jahr 2021 wird das Land vermutlich eine wieder stärker pauschalierte Form der Kostenerstattung einführen.