Im Zuge gebündelten Baumaßnahmen verschiedener Träger, die in der Büchenbronner Straße planmäßig begonnen haben, bittet die Stadt Pforzheim um Beachtung der offiziellen Umleitungsstrecke und wirbt um Verständnis für Baumaßnahme.
In der Büchenbronner Straße haben die Stadtwerke Pforzheim (SWP) zügig ihre Leitungsbauarbeiten für die Strom- und Telekommunikationsversorgung aufgenommen. Die Arbeiten dienen der Sanierung des Stromnetzes und dem Neubau der Glasfasertechnik für die Telekommunikation. Beginnend auf Höhe des Hanfackerweges bewegt sich die Baumaßnahme nach unten in Richtung Brötzinger Brücke/Kaiser-Friedrich-Straße. Die stadteinwärts führenden ÖPNV-Linien 2, 11 und 43 sowie eine zusätzliche Ersatzhaltestelle auf der Bohrainstraße in Höhe der Klarastaffel wurden eingerichtet, um den Wunsch nach einem kürzeren Fußweg zum Messplatz und der Fritz-Erler-Schule zu ermöglichen. Vorab waren die zu erledigenden Baustellen im näheren räumlichen Umfeld termingerecht abgeschlossen worden: Dies betraf die Herstellung der Endbeläge im Erschließungsgebiet „Lange Gewann“ (u.a. Hercyniastraße) sowie die Fertigstellung des Kanalanschlusses in der Bülowstraße unter Vollsperrung der Steinernen Brücke in Dillweißenstein.
Die offizielle Umleitungsstrecke führt in Richtung Brötzingen/B 294 über die Hercyniastraße und nach rechts über Im Hanseloch und die Baldung-Grien-Straße und links in die Grünewaldstraße und weiter über die Bohrainstraße, in Richtung Zentrum über die Hercyniastraße, Im Hanseloch und die Baldung-Grien-Straße weiter geradeaus über die Schwarzwaldstraße, die Spichernstraße und wieder die Schwarzwaldstraße. Die Hinweis- und Umleitungsbeschilderung ist vollständig platziert und wurde zur besseren Wahrnehmung durch weitere Hinweisbeschilderungen ergänzt. Besonders die Umleitung in Richtung Zentrum wurde durch eine ergänzende Beschilderung noch stärker hervorgehoben. Derzeit nutzt die Mehrzahl der Autofahrer jedoch noch die Hercyniastraße auf die volle Länge bis zur Kreuzung Grünewaldstraße. Die Stadt Pforzheim weist daher nochmals auf die ausgeschilderten Umleitungsstrecken hin und bittet um Beachtung. Zur Verbesserung des Verkehrsflusses in Richtung Brötzingen/B 294 ist zudem ein zweispuriges Linksabbiegen von der Benckiserstraße kommend in die Habermehlstraße eingerichtet worden. Für alle Straßen ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit zu beachten. Zum Schutz der Anlieger führt das Amt für öffentliche Ordnung im Bereich Hercyniastraße, Baldung-Grien-Straße und Grünewaldstraße verstärkt Geschwindigkeitskontrollen durch.
Wegen der Umleitung hatten sich Anwohnerinnen und Anwohner der betroffenen Straßen an die Stadt Pforzheim gewandt, deren Schreiben Baubürgermeisterin Sibylle Schüssler beantwortet hat. In ihrer Antwort dankt Schüssler für die Hinweise und Anregungen. Die Stadt nehme die Anliegen der Anwohnerinnen und Anwohner sehr ernst und tue immer alles, um die nicht zu vermeidenden Belastungen bei Baustellen zu minimieren. Die Baustelle an der Büchenbronner Straße und der damit zusammenhängende Umleitungsverkehr dienten der Versorgungssicherheit der Bürgerinnen und Bürger, da SWP und Stadtentwässerung dringend notwendige Kanal- und Leitungsarbeiten durchführten. Schüssler wolle daher um Verständnis werben. Zur Verteilung desjenigen Verkehrs, der nicht der offiziellen Umleitungsbeschilderung folge, würden an den einmündenden Straßen Vera-Joho-Straße/Ecke Hercyniastraße, Hercyniastraße/Ecke Grünewaldstraße und Postwiesenstraße/Ecke Grünewaldstraße ergänzende linksweisende Umleitungsbeschilderungen aufgestellt, die Richtung Brötzingen/B 294 leiteten. Die Stadt verspreche sich davon, dass sich insbesondere der Pkw-Verkehr auf die drei vorhandenen Äste (Baldung-Grien-Straße, Hercyniastraße und Vera-Joho-/Postwiesenstraße) verteilen werde.
Zu einer von den Anwohnerinnen und Anwohnern vorgeschlagene Beschilderung mit einem Durchfahrtsverbotsschild und dem Zusatzschild „Anlieger frei“ könne sie mitteilen, so die Baudezernentin, dass das Amt für öffentliche Ordnung eine solche Beschilderung als nicht zielführend erachte und dringend davon abrate. Es sei richtig, dass die Hercyniastraße zwischen Vera-Joho-Straße und Grünewaldstraße als Anliegerstraße geplant und ausgebaut worden sei, während Postwiesenstraße, Im Hanseloch und Baldung-Grien-Straße als Sammelstraßen gälten. Der Begriff Anliegerstraße entstamme hier aber dem Bereich der Verkehrs- und Straßenplanung und diene vorrangig der Erschließung der angrenzenden Grundstücke oder durch eine Zuwegung mit ihr verbundener Grundstücke. Verkehrsrechtlich stelle sie allerdings eine öffentliche Straße dar und sei damit nicht nur den Anliegern vorbehalten, sondern Teil des öffentlichen Straßennetzes. Die Anforderungen des Ausbaustandards seien gegenüber Sammelstraßen oder Haupterschließungsstraßen zwar niedriger, dennoch erfülle auch eine Anliegerstraße selbstverständlich die Anforderungen an den öffentlichen Verkehr. Schwerverkehr – etwa Müllabfuhr, Baustellenverkehr oder temporärer Umleitungsverkehr – könne also durchaus aufgenommen werden, ohne dass hieraus Schäden zu erwarten seien. Hier gebe es Vorschriften und Richtlinien, nach denen zu bauen und zu unterscheiden sei. Die Anliegerstraße dürfe also nicht mit dem bekannten Durchfahrtsverbot mit Zusatzschild „Anlieger frei“ verwechselt werden.
Die Stadt Pforzheim werde die Situation weiterhin und verschärft beobachten und hierzu auch dankbar Hinweise und Anregungen aufnehmen und prüfen, versichert Sibylle Schüssler in ihrem Schreiben abschließend.