Am Vorgehen der Verwaltung in beiden Angelegenheiten ist nichts auszusetzen. Das ist die Reaktion der Stadt Pforzheim auf eine Stellungnahme der Gemeinderatsfraktion FDP /FW /UB /LED.
Zum einen läuft das Genehmigungsverfahren zum Vorhaben der Firma ALBA Nordbaden unter Regie des Referat 54.2 - Industrie/ Kommunen - Schwerpunkt Kreislaufwirtschaft des Regierungspräsidiums Karlsruhe. Die Stadt hat die Öffentlichkeitsbeteiligung im Auftrag des Regierungspräsidiums durchgeführt. Zum anderen hatte den Entwurfs- und Offenlagebeschluss für den Bebauungsplan Innenstadt-Ost der Planungs- und Umweltausschuss am 4. März 2020 gefasst. Die Verwaltung hat daraufhin die Offenlage des Bebauungsplanentwurfs beschlussgemäß durchgeführt. Auch, um den vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Vorhabenträger zu entsprechen.
In der gesamten Zeit der Öffentlichkeitsbeteiligungen waren die Unterlagen im Internet abrufbar und hingen zunächst im Alten Rathaus und dann im Technischen Rathaus aus. Während der Öffnungszeiten waren die Unterlagen für jeden zugänglich und der Zugang auch außerhalb der Öffnungszeiten, während der Dienstzeiten nach telefonischer Kontaktaufnahme – auch spontan, unmittelbar vor der Tür – sichergestellt. Entsprechende Hinweise waren für interessierte Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar und gut sichtbar ausgehängt gewesen. Um der besonderen Situation Rechnung zu tragen, wurde die Offenlage noch um einige Tage verlängert.
„Und selbstverständlich ist es im Rathaus jederzeit möglich, die Unterlagen auch unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln in Ruhe einzusehen. Hieran kann ich keinen Fehler erkennen“, so Bürgermeisterin Sibylle Schüssler. Auch könne hier von Fahrlässigkeit keine Rede sein, denn die vorgegebenen Regeln seien berücksichtigt und eingehalten gewesen und schließlich habe es auch keine Ausgangssperre, sondern Abstandsregeln gegeben, die jederzeit eingehalten werden konnten.
Von der Anfrage zur Zeitschiene des Bebauungsplanverfahrens hat man im Rathaus erst durch die Rückfrage der FDP erfahren. Sibylle Schüssler hierzu: „Die erste Anfrage ist leider nicht bei uns angekommen. Als sie uns vorlag, wurde Sie unverzüglich bearbeitet und beantwortet.“