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Ordnungsamt mit mehr als vierzig Einzelhändlern im Gespräch

Corona: Neue Verordnung des Landes

Seit Montag gilt die neue Verordnung des Landes Baden-Württemberg. Sie regelt die Vorschriften zur Kontaktbeschränkung und zur Frage, welche Einrichtungen. Geschäfte und Gastronomiebetriebe geschlossen bleiben bzw. geöffnet werden können. Danach dürfen Geschäfte bis 800 Quadratmeter seit Montag wieder öffnen, das gilt auch für KFZ-Handel, Fahrradhandel und Buchhandel, unabhängig von der Verkaufsfläche. Der Außer-Haus-Verkauf ist jetzt auch in Cafés und Eisdielen erlaubt. Noch am Wochenende hatte die Verwaltung den Versuch unternommen, die Verordnung und ihre Auswirkungen großflächig zu kommunizieren. Das scheint geglückt: „Wir haben im Laufe des Tages mit mehreren Teams rund 40 Kontrollen beim Einzelhandel durchgeführt und hatten nahezu keine Beanstandungen zu vermelden; bei Problemen wurden diese in sehr konstruktiven Gesprächen gelöst“, so Michael Strohmayer, Leiter der städtischen Kommunikation. Er zeigte sich hochzufrieden mit dem ersten Tag der neuen Verordnung, an dem erste Erleichterungen gegriffen haben.