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Neues Starke-Familien-Gesetz stärkt Leistungen für Bildung und Teilhabe

Ab August

Mehr Geld für Kinder aus einkommensschwachen Familien: Das Starke-Familien-Gesetz kommt. Ab dem 1. August gibt es Verbesserungen bei der Förderung von gemeinschaftlichem Mittagessen, Schulbedarf, Schülerfahrkarten und Vereinsbeiträgen. Das Starke-Familien-Gesetz bringt viele Verbesserungen, sowohl im Bereich des Kinderzuschlags als auch beim 2011 in Kraft getretenen sogenannten Bildungs- und Teilhabepaket, das Empfängerinnen und Empfänger sozialer Transferleistungen unterstützen und entlasten soll. „Diese Neuerungen sind gut und richtig. Die Stadt Pforzheim möchte alles dafür tun, Familien zu unterstützen, die diese Hilfe brauchen“, betont Sozialbürgermeister Frank Fillbrunn.

Auch Stephanie Schake, Leiterin des Jobcenters Pforzheim, legt großen Wert darauf, dass Kindern alle Chancen ermöglicht werden, um sich vollwertig in der Gesellschaft entfalten zu können. Besonders die Lernförderung kann durch gefallene Hürden fortan noch mehr in Anspruch genommen werden. „Jedes Kind in Pforzheim muss die Möglichkeit haben, einen qualifizierten Schulabschluss zu erwerben, um später mehr Entfaltungsmöglichkeiten zu haben“, so Schake. Dafür nimmt sich das Personal des Jugend- und Sozialamts und des Jobcenters entsprechend Zeit, um bei der Antragsstellung zu unterstützen. Zusätzlich verringern Fremdsprachenkentnisse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Ämtern Sprachbarrieren, die eine Hürde auf dem Weg zu mehr Unterstützung sein können.

Das Starke-Familien-Gesetz sorgt für eine Vielzahl von Neuerungen. So steigt der maximal übernommene Betrag beim persönlichen Schulbedarf von bisher insgesamt 100 Euro pro Jahr und Schulkind auf künftig 150 Euro. Hiermit wird seitens des Bundesgesetzgebers auf Forderungen insbesondere des Deutschen Kinderschutzbundes reagiert und eine zeitgemäße und vollständige Ausstattung mit Schulmaterialien gewährleistet. Der monatliche Teilhabebetrag für soziales und kulturelles Leben (etwa Vereinsbeiträge oder Musikunterricht) steigt pro Kind von bisher 10 Euro monatlich bzw. 120 Euro jährlich auf künftig 15 Euro bzw. 180 Euro. So wird es künftig besser möglich sein als bislang, daraus etwa notwendige Ausstattungsgegenstände wie Sportkleidung oder Schuhe zu finanzieren. Der Eigenanteil für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Schule und Kindertagesstätte entfällt ab dem 1. August vollständig, ebenso der Eigenanteil für Schülermonatsfahrkarten. Dies führt zu einer einfacheren Verwaltungshandhabung und zu einer finanziellen Besserstellung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger. Insbesondere im Rechtskreis SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) wird die Antragstellung deutlich vereinfacht.

Über das Bildungs- und Teilhabepaket übernimmt die Stadt Pforzheim durch ihre Ämter Jobcenter sowie Jugend- und Sozialamt Schulbedarf, Schülermonatsfahrkarten, Ausflüge oder Klassenfahrten, die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung für Schulkinder, Kosten für außerschulische Lernförderung und für Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, sofern ein Antrag rechtzeitig gestellt wird. Anspruchsberechtigt sind Personen, die kein oder nur ein geringes Einkommen haben, oder Personen, die Leistungen nach dem SGB II oder XII, Asylbewerberleistungen, Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen. Für Bezieher von Leistungen nach dem SGB II ist das Jobcenter Pforzheim zuständig, für die übrigen Personen das Jugend- und Sozialamt.

Seit Einführung des Bildungs- und Teilhabepakets 2011 werden die Leistungen für Bildung und Teilhabe in Pforzheim von Jahr zu Jahr stärker in Anspruch genommen. Im Jahr 2018 wurden insgesamt 7.164 Anträge gestellt und mit einer Bewilligungsquote von über 95 Prozent bearbeitet. Im Vergleich zum Vorjahr 2017 sind damit 825 Anträge mehr pro Jahr gestellt worden, was einem Anstieg von rund 13 Prozent entspricht. Die bislang für das laufende Jahr 2019 vorliegenden Zahlen geben insbesondere vor dem Hintergrund der Neuerungen durch das Inkrafttreten des Starke-Familien-Gesetzes Anlass zur Annahme, dass die Antragstellungen weiter deutlich ansteigen werden.

Insgesamt ist ganzjährig ein hoher Antragseingang feststellbar, besonders sticht jedoch der September hervor. Hier ist eine doppelt so hohe Anzahl an Antragstellungen zu verzeichnen, was auf den Beginn des Schuljahres zurückzuführen ist. Dieses hohe Antragsaufkommen stellt in der Bearbeitung hohe Anforderungen an die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die auch unter diesen Umständen bemüht sind eine möglichst kurze Bearbeitungszeit sicherzustellen.

Im Jahr 2018 wurden bei der Stadt Pforzheim für die Leistungen für Bildung und Teilhabe insgesamt 1.243.444,71 Euro verausgabt, davon 890.898,58 Euro im Bereich des Jobcenters Pforzheim und 352.546,13 Euro im Bereich des Jugend- und Sozialamts. Im Vergleich zum Vorjahr sind die Ausgaben um insgesamt 69.121,10 Euro oder knapp 6 Prozent gestiegen. Gründe für diese erfreuliche Entwicklung und damit erfolgreichen Arbeit sind zu sehen in einer regelmäßigen Öffentlichkeitsarbeit der zuständigen Stellen und in einer mittlerweile intensiven und guten Vernetzung zwischen allen beteiligten Akteuren (etwa Leistungsverwaltungsbehörden, Amt für Bildung und Sport, Leistungsanbieterinnen und Leistungsanbieter, Schulen und Schulsozialarbeit oder Quartierszentren).

Ausführliche Informationen zu den Anspruchsvoraussetzungen erteilen gerne das Jobcenter Pforzheim sowie das Jugend- und Sozialamt. Entsprechende Hinweise und Antragsunterlagen sind auch im Internet unter www.pforzheim.de/wirtschaft/jobcenter/finanzielle-leistungen/leistungen-fuer-bildung-und-teilhabe.html abrufbar.