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Anpassung der Mietobergrenzen für Empfänger von Grundsicherungsleistungen

Die Richtwerte für angemessene Mieten werden ab April 2019 für Leistungsbezieher von Grundsicherungsleistungen nach dem Sozialgesetzbuch, zweites und zwölftes Buch, im Stadtgebiet Pforzheim angehoben.

Die Mietobergrenzen werden alle 2 Jahre angepasst. Grundlage für die Bestimmung der angemessenen Mietobergrenzen sind die dem qualifizierten Mietspiegel der Stadt Pforzheim zugrundliegenden Datensätze. In die Erhebung zum qualifizierten Mietspiegel werden Mietwohnungen des freien Wohnungsmarktes einbezogen, deren letzte Mietanpassung oder Neuanmietung innerhalb der letzten 4 Jahre liegt. Diese umfassende Datenerhebung wurde im Jahre 2017 durchgeführt. Nun erfolgt die Fortschreibung anhand der Verbraucherpreisindexwerte für Deutschland.

Die neuen Tabellenwerte werden im Mai auf der Homepage des Jobcenters Pforzheim veröffentlicht. Zu diesem Zeitpunkt beginnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenters und des Sozialamtes Pforzheim mit der Prüfung der Leistungsfälle in beiden Ämtern. Soweit durch Überschreitung der Richtwerte in der Vergangenheit die Erstattung der Kosten der Unterkunft gekürzt wurden, werden diese Werte ab dem 1. April 2019 rückwirkend entsprechend der neuen Mietobergrenzen angepasst.

Die Umstellungsarbeiten werden einige Monate andauern, da mehrere tausend Datensätze zu prüfen sind. Gesonderte Anträge auf Anpassung der zu erstattenden Unterkunftskosten brauchen nicht gestellt werden, die Prüfungen werden systematisch bei allen Leistungsbeziehern durchgeführt, die aktuell Geldleistungen ausbezahlt bekommen. Dies geschieht bei der jeweils nächsten Änderung, die im Leistungsfall vorzunehmen ist.

Die Prüfungen beziehen sich auf die Nettokaltmiete und kalte Nebenkosten. Die Kosten für Heizung und Warmwassererwärmung werden gesondert berechnet und richten sich jeweils nach den gezahlten unterjährigen Abschlägen und der vorzulegenden abschließenden Jahresendabrechnung. Bei den warmen Nebenkosten ist ein Antrag unter Vorlage der Abrechnung des Vermieters erforderlich.

Ab Mai sind die neuen Werte zu finden unter: https://www.pforzheim.de/wirtschaft/jobcenter/finanzielle-leistungen/leistungen-fuer-unterkunft-und-heizung.html

Dort gibt es auch weitere interessante Hinweise zu leistungsrechtlichen Fragen.