Zum 01.07.2026 tritt das 13. Änderungsgesetz SGB II in Kraft. Das Bürgergeld wird zum Grundsicherungsgeld.
Was bedeutet das für Sie?
Sie müssen nichts tun, um das Grundsicherungsgeld zu erhalten. Der bisherige Antrag auf Bürgergeld läuft weiter. Im Hintergrund werden die Anpassungen aufgrund der gesetzlichen Änderungen vorgenommen.
Es gelten neue Vermögensfreigrenzen. Diese finden bei Neuantragstellung ab dem 01.07.26 sofort Anwendung. Bei laufendem Leistungsbezug werden sie ab dem neuen Bewilligungszeitraum angewendet.
Daneben gibt es Änderungen im Bereich der Angemessenheit der Kosten der Unterkunft. Auch diese werden wird bei einer Weiterbewilligung der Leistungen anwenden.
Im Bereich des Fallmanagements steht weiterhin die Vermittlung in Arbeit an erster Stelle und im Bereich der Leistungsminderungen gibt es Änderungen. Im Einzelfall kann ein versäumter Termin zu einer Leistungsminderung von 30 % der Regelleistung führen.
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