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Hinweise zur Landtagswahl am 8. März

Im Hinblick auf die bevorstehende Landtagswahl, finden sich im Folgenden einige allgemeine Hinweise sowie Neuerungen im Überblick:

Änderung der Rechtslage

Das Mindestalter für das aktive Wahlrecht für die Landtagswahl wurde auf das vollendete 16. Lebensjahr gesenkt. Somit dürfen ab diesem Jahr auch die 16- und 17-jährigen Pforzheimerinnen und Pforzheimer, die die sonstigen Wahlrechtsvoraussetzungen erfüllen, ihre Stimme für den Landtag Baden-Württemberg abgeben. 

Durch das veränderte Wahlrecht in Baden-Württemberg haben die Wählerinnen und Wähler zum ersten Mal zwei Stimmen, angelehnt an das Bundestagswahlrecht. Mit der Erststimme wird in Pforzheim ein Abgeordneter für den Wahlkreis 42 direkt gewählt, mit der Zweitstimme wählen die Bürgerinnen und Bürger die Landesliste einer Partei. Die Sitzverteilung im Landtag bestimmt sich nach der Zweitstimme. 

Im Gegensatz zur Bundestagswahl bleiben die Überhangmandate und Ausgleichsmandate weiterhin bestehen. Direktmandate aus der Erststimme werden unabhängig von der Zweitstimmenverteilung berücksichtigt. Erlangt eine Partei Überhangmandate, erhöht sich die Gesamtzahl der Sitze so weit, bis das Erst- und Zweitstimmenverhältnis ausgewogen ist. 

 

Veränderung der Wahllokale 

Im Vergleich zur vorherigen Wahl in Pforzheim haben sich für die Landtagswahl 2026 die Wahllokale in drei Wahlbezirken geändert. 

Das bisherige Wahllokal im Grünflächen- und Tiefbauamt, Eutinger Str.4, Wahlbezirk 101, befindet sich künftig im Haus am Kappelhof, Kappelhofstraße 2, 75175 Pforzheim. Zudem befinden sich die Wahllokale der Wahlbezirke 802 und 805 nicht mehr im Kepler-Gymnasium, sondern diese sind nun erstmals in der Kindertagesstätte AWO Krümelchen, Redtenbacherstraße 97, 75177 Pforzheim untergebracht.

Beide Wahllokale sind rollstuhlgerecht. Mehr Informationen zur Barrierefreiheit der Wahllokale gibt es unter: www.pforzheim.de/buerger/rathaus/wahlen/rollstuhlgerechte-wahllokale.

Aufgrund der Änderungen werden alle Wahlberechtigten gebeten, vor dem Gang ins Wahllokal ihre Wahlbenachrichtigung sorgfältig zu prüfen, in welchem Wahllokal und in welchem Wahlraum die Stimme abgegeben werden kann. 

 

Briefwahl

Briefwahl kann bis Freitag, 6. März 2026, 15 Uhr auf folgenden Wegen beantragt werden: 

schriftlich mit dem auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckten Briefwahlantrag oder mit einem kurzen Brief,

per Fax an die Nummer 07231/39 1513,

per Internet unter www.pforzheim.de,

per Mail an die Adresse wahlen(at)pforzheim.de

persönlich im Briefwahlbüro im Lichthof des Alten Rathauses, Östliche 2, 75175 Pforzheim.

 

Bei der Beantragung per Post, Fax oder Internet sind die Postlaufzeiten für die Beantragung der Briefwahlunterlagen zu bedenken. 

 

Das Briefwahlbüro hat zu folgenden Zeiten geöffnet:

Montag- Mittwoch: 8 bis 13 Uhr

Faschingsdienstag, 17. Februar: 8 bis 12 Uhr

-Donnerstag: 8 bis 12 und 14 bis 18Uhr

-Freitag: 8 bis 12 Uhr

 

In der Woche vor der Wahl abweichend davon: 

Montag, 2. bis Mittwoch, 4. März 2026: 8 bis 16 Uhr

Donnerstag, 5. März 2026: 8 bis 18 Uhr

Freitag, 6. März 2026: 8 bis 15 Uhr

 

Wer bereits Briefwahl beantragt hat, die Unterlagen aber noch nicht erhalten hat, wird darum gebeten, sich beim Wahlamt unter der oben genannten Mailadresse oder telefonisch unter der Nummer 07231 / 39 2222 zu melden.

Die Wahlbriefe müssen bis zum Wahltag, 18 Uhr beim Wahlamt eingegangen sein. Wer den Wahlbrief per Post zurück sendet, sollte also darauf achten, diesen rechtzeitig bei der Post einzuwerfen. Die Rathausbriefkästen in der Innenstadt werden am Wahlwochenende mehrfach geleert, am Wahltag letztmals um 18 Uhr.