Die Abstimmungsergebnisse werden zeitnah nach der jeweiligen Sitzung den einzelnen Tagesordnungspunkten hinzugefügt. Bitte beachten Sie: Aus technischen Gründen ist die Darstellung der Abstimmungsergebnisse nach Fraktionen und Gruppierungen derzeit nicht möglich. Alternativ übertragen wir die Berichterstattung aus dem Liveticker auf Mastodon in die jeweiligen Tagesordnungspunkte.
Sitzung des Gemeinderats am 29. Juli 2025 – Tagesordnungspunkte mit Abstimmungsergebnissen
Es geht unter anderem um folgende Themen: Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen/Richter an den Verwaltungsgerichten für die Geschäftsjahre 2025–2030, um den Aufbau und Betrieb digitaler Informationsstelen und um ein neues, moderneres Winterbeleuchtungskonzept der Innenstadt.
TOP 2 – Vorlage - S 0405
Verweisung der Anträge von Fraktionen und Gruppierungen
Folgende Anträge sollen in die jeweiligen Fachausschüsse verwiesen werden:
- Antrag CDU: Finanzielle Beteiligung der Stadt Pforzheim an der Errichtung eines Mahnmals am ehemaligen Güterbahnhof zur Erinnerung an die Deportation jüdischer Mitbürger am 22. Oktober 1940
- Antrag Grüne Liste: Verbesserung des Mobilfunkempfangs im Parkhaus Marktplatz / Theater
- Antrag Grüne Liste: Nachpflanzung Straßenbäume
TOP 3 – Vorlage - S 0399: Angenommen
Kapitalzuführung an STADTBAU GmbH Pforzheim zur Finanzierung des Baus des Sozialrathauses und Übernahme kommunale Bürgschaft
Am 14.11.2023 beschloss der Gemeinderat den Bau des Sozialrathauses auf dem ehemaligen Sinn-Leffers-Grundstück durch die 100%ige städtische Tochter STADTBAU GmbH Pforzheim. Zur Finanzierung dieses großen Bauprojektes wird die STADTBAU GmbH Pforzheim auch auf Fremdkapital zugreifen.
Das Nutzungskonzept der Stadt:
Die Stadtverwaltung hat in der Zwischenzeit entsprechend dem Beschluss vom 14.11.2023 an einem Konzept zur Einführung von Desk-Sharing – eingebettet in die Gesamtstrategie zum modernen Arbeiten – gearbeitet. Durch dieses Konzept konnte eine Desksharingquote von 0,7 erreicht werden, was zu einer effizienten Auslastung der Räumlichkeiten führen wird.
Im Zuge des Entwurfes des Nutzungskonzeptes des Sozialrathauses wurde zudem die Einführung eines Drei-Zonen-Modells erarbeitet. Das Drei-Zonen-Modell für öffentliche Verwaltungen ist ein Konzept zur funktionalen und organisatorischen Gliederung von Verwaltungsgebäuden. Das Modell hilft, Abläufe zu strukturieren, sensible Bereiche zu schützen und gleichzeitig bürgernahe Services effizient zu gestalten
Die Stadtverwaltung beantragt:
- Die STADTBAU GmbH Pforzheim erhält als 100%ige städtische Tochter eine Kapitalzuführung von 10 Mio EUR zur teilweisen Refinanzierung des Projektes „Sozialrathaus“. Die erforderlichen Mittel sind im Doppelhaushalt 2026/2027 im Finanzhaushalt 2026 bereitzustellen.
- Die Stadt übernimmt entsprechend der rechtlichen Vorgaben eine kommunale Ausfallbürgschaft i.H.v. max. 30 Mio € Euro (= 80% der Gesamtdarlehenssumme) für ein Darlehen an die STADTBAU GmbH PFORZHEIM zur Finanzierung des Projektes „Sozialrathaus“, vorbehaltlich der Genehmigung der Aufsichtsbehörde.
- Für die Übernahme der Ausfallbürgschaft wird eine jährliche Gebühr in Höhe des Zinsvorteils (Zins ohne Ausfallbürgschaft – Zins mit Ausfallbürgschaft) aus der jeweiligen Restschuld des verbürgten Darlehens erhoben.
PM: STADTBAU kauft ehemaliges SinnLeffers-Gebäude
Diskussion im Gemeinderat
StR Wiskandt (FDP/FWV): "Werden diese Vorlage ablehnen. Sehen den Bau des Sozialrathaus als nicht machbar und nicht notwendig an."
StR Klein (FWP/BL/FL): "Es besteht keine Notwendigkeit für viele Abteilungen im Sozialrathaus zusammengeführt zu werden. Durch den Neubau entstehen große Kosten und die Innenstadt wird nicht belebter. Miete wäre zu hoch. Das Geld liegt nicht auf der Straße."
StR Renner (CDU): "Diskutieren nicht, ob wir das Sozialrathaus bauen, das steht schon fest. Diese Kapitalzuführung sinkt aber die Zinslast. Das Kapital geht nicht an einen externen Partner, sondern an eine hundertprozentige Tochter der Stadt."
Ergebnis:
Der Gemeinderat stimmt der Vorlage mehrheitlich zu.
TOP 4 – Vorlage - S 0411: Angenommen
Wahl eines Mitglieds des Gemeinderates, das die Verpflichtung des wiedergewählten Oberbürgermeisters im Rahmen der Amtseinführung übernimmt
Oberbürgermeister Peter Boch wurde mit Wahl am 04.05.2025 für weitere acht Jahre im Amt bestätigt.
Gemäß § 42 Abs. 6 GemO verpflichtet ein vom Gemeinderat gewähltes Mitglied den Oberbürgermeister in öffentlicher Sitzung im Namen des Gemeinderats.
Bezüglich der Wahl des Mitglieds, das die Verpflichtung vornimmt, wird Herr Stadtrat Dr. Hans-Ulrich Rülke als dienstältestes Gemeinderatsmitglied vorgeschlagen.
TOP 5 – Vorlage - S 0224: Abgelehnt
Einrichtung eines Akteneinsichtsausschusses
Die Gruppierung Sarow Liste/Die Gerechtigkeitspartei hat in der Sitzung des Gemeinderates vom 18.02.2025 den Antrag auf Einrichtung Akteneinsichtsausschuss zur ORNAMENTA 2024 (kurz: AEO24) gestellt, der in der Sitzung, um das erforderliche Quorum von einem Viertel der Gemeinderäte zu erreichen, von der AfD-Fraktion in der seinerzeitigen Besetzung unterstützt wurde.
Im Ergebnis hat der Gemeinderat in dieser Sitzung mit 18 Ja-Stimmen, 11 Nein-Stimmen und 7 Enthaltungen die Einrichtung eines AEO24 beschlossen.
Der AEO24 hat zum Ziel, die Entscheidungen und Mittelflüsse im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung der ORNAMENTA 2024 sowie der Gründung der Ornamenta GmbH nachzuvollziehen.
Der Gemeinderat soll folgenden Anträgen zustimmen:
- Als Mitglieder des mit Gemeinderatsbeschluss vom 18.02.2025 temporär gebildeten Akteneinsichtsausschuss zur ORNAMENTA 2024 (kurz: AEO24) werden im Wege des Einvernehmens die in Anlage 1 zu dieser Vorlage aufgezählten Gemeinderatsmitglieder bestellt.
- Den Vorsitz des AEO24 führt Herr StR Sarow. Zu seinem Stellvertreter wird Herr StR Zimmer bestellt.
- Der AEO24 hat zum Gegenstand, die Entscheidungen und öffentlichen Mittelflüsse im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung der ORNAMENTA 2024 sowie der Gründung der Ornamenta GmbH nachzuvollziehen.
- Der AEO24 wird auf Zeit gebildet. Mit Abgabe des Abschlussberichts an den Gemeinderat endet der Ausschuss. Ziel ist es, den mit Mehrheit beschlossenen Abschlussbericht des AEO24 spätestens in der ersten Sitzung des Gemeinderates nach der Sommerpause 2025 vorzulegen. Neben dem mit Mehrheit beschlossenen Abschlussbericht können – durch jeweils mindestens zwei Ausschussmitglieder zusammen – ganz oder in Teilen abweichende oder ergänzende Berichte (Sonderberichte) an den Gemeinderat abgegeben werden.
Diskussion im Gemeinderat
StR Renner (CDU): "Stimmen dieser Vorlage nicht zu, weil es reine Symbolpolitik ist. Aufwand und Nutzen stehen hier in keinem Verhältnis. Das wäre ein Feigenblatt und eine Augenwischerei."
StR Rülke (FDP/FWV): "Ausschuss macht keinen Sinn, weil er die entscheidenden Weichenstellungen gar nicht untersuchen kann. Eine GmbH entzieht sich der Kontrolle des GR. Nicht zielführend."
StR Adam (SPD): "Kann mich da nur anschließen, wir lehnen ab."
StR Weisenbacher (Grüne/WiP/ Die Linke): "Auch wir lehnen den Ausschuss ab."
StR Baumbusch (GL): "Wir wollen keinen Ausschuss, der nichts bringt."
StR Mommer (BA): "Stimmen dafür, haben aber selbst kein Interesse daran."
Ergebnis der Abstimmung:
Der Gemeinderat lehnt den Antrag mit 17 Ja- und 21 Nein-Stimmen ab.
TOP 6 – Vorlage - S 0258-1: Eine Person hat die erforderliche 3/4-Mehrheit erreicht
Wahl der ehrenamtlichen Richter/innen an den Verwaltungsgerichten für die Geschäftsjahre 2025-2030 hier: Aufstellung der Vorschlagsliste nach § 28 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
Zur Wahl der ehrenamtlichen Richter/innen an den Verwaltungsgerichten für die Amtsperiode 2025-2030 ist durch den Gemeinderat eine Vorschlagsliste aufzustellen. Diese Liste soll für den Stadtkreis Pforzheim 19 Wahlvorschläge enthalten. Die Zahl der Richter/innen ist so bestimmt, dass jede Richterin bzw. jeder Richter im Jahr voraussichtlich zu ein bis zwei Sitzungstagen herangezogen wird.
Die Wahl der ehrenamtlichen Richter/innen an den Verwaltungsgerichten für die Amtsperiode 2025-2030 stand bereits am 25.03.2025, am 06.05.2025 und am 22.05.2025 auf der Tagesordnung des Gemeinderats, die erforderliche Vorschlagsliste nach § 28 VwGO, konnte jedoch nicht aufgestellt werden. Laut Verwaltungsgericht Karlsruhe wäre durch eine Pforzheimer „Nullliste“ der Gerichtsbezirk nicht in Gänze repräsentiert, was in den Geschäftsjahren 2025-2030 zu gerichtsverfahrenstechnischen Schwierigkeiten führen könnte.
Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat in diesem Zusammenhang auf die Stadt Pforzheim eingewirkt und die Frist zur Vorlage der Vorschlagsliste bis zum 31.07.2025 verlängert.
Die Stadtverwaltung beantragt:
Als ehrenamtliche Richterinnen und Richter für die Geschäftsjahre 2025 bis 2030 werden die in der Anlage aufgelisteten Personen vorgeschlagen.
Infoseite: Verwaltunggericht Karlsruhe
Wahl und Ergebnis
Oberbürgermeister Peter Boch verkündet das Ergebnis: 38 abgegebene Stimmzettel, zwei ungültig. 26 Stimmen brauchte es für eine 2/3 Mehrheit. Diese hat eine Person erreicht.
TOP 7 – Vorlage - S 0333: Angenommen
Aufbau und Betrieb digitaler Informationsstelen: Angenommen
Antrag:
- Der Gemeinderat beschließt die Beschaffung und Installation von elf digitalen, interaktiven Informationsstelen im Stadtgebiet. Diese sollen der Visualisierung von Informationen aus der Stadtverwaltung sowie aus den einzelnen Quartieren dienen und gleichzeitig niederschwellige Beteiligungsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger bieten. Vorgesehene Funktionalitäten sind unter anderem die Darstellung von Mobilitätsangeboten, touristischen Informationen oder weiteren themenspezifischen Modulen.
- Der Gemeinderat beschließt die Entwicklung und Umsetzung einer städtischen App mit unter anderem folgenden vorgesehenen Funktionalitäten: Anzeige der Echtzeitauslastung von Parkplätzen, digitale Stadtführungen sowie Möglichkeit zur Beantragung ausgewählter Verwaltungsleistungen. Die inhaltliche Konzeption erfolgt dabei so, dass die Informationsstelen gemäß Antragsziffer 1. und die App gleichermaßen betrieben werden können.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Leistungen gemäß den Antragsziffern 1. und 2. im dafür vorgesehenen Verfahren zu beschaffen und den Zuschlag jeweils auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen.
- Der Gemeinderat beschließt nach Ablauf der Förderperiode eine Vollzeitstelle zu schaffen, die für die kontinuierliche Bespielung sowie die Koordination der Informationsstelen (und ggf. der Stadt-App) verantwortlich ist.
Diskussion im Gemeinderat:
Fragen gibt es dazu keine. Der Gemeinderat stimmt der Vorlage mehrheitlich zu.
TOP 8 – Vorlage - S 0400: Angenommen
Verschiebung der Fälligkeit für die restliche Kaufpreiszahlung und Übergabe der Kaufgrundstücke B, C und D
Antrag der Stadtverwaltung
- Die Fälligkeitsregelungen aus Ziffer 8.2 (b) und Ziffer 8.2.1 (b) des Projektvertrags „Pforzheim Mitte“ vom 26.02.2019 in der Fassung des Dritten Nachtrags vom 06.02.2023 dahingehend anzupassen, dass der Fälligkeitseintritt für die Restkaufpreiszahlungen sowie die damit jeweils einhergehende Übergabe der Grundstücke
- Den Rahmenterminplan (Anlage NT3-11 des Projektvertrags und insbesondere Anlage NT2-1 des Mietvertrags Kita II) sowie den Ausführungszeitraum im Erschließungsvertrag entsprechend den Vorgaben aus Ziffer 1. anzupassen.
Hintergrund
Mit Fertigstellung und Einzug der technischen Ämter in das neue Technische Rathaus neigt sich der erste Bauabschnitt des Projekts „Schlossberghöfe“ dem Ende zu. Im Rahmen des zweiten Bauabschnitts werden drei weitere Kaufgrundstücke (B, C und D) an den Investor Ten Brinke veräußert und von diesem bebaut.
Der Projektvertrag „Pforzheim Mitte“ sieht vor, dass der restliche Kaufpreis für Kaufgrundstück B am 14.07.2025 zur Zahlung fällig ist. Zwischenzeitlich sind über die vergangenen Jahre allerdings geänderte Möglichkeiten und Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger zutage getreten, insbesondere durch die Covid-19-Pandemie. Damit einher gingen gravierende strukturelle Veränderungen der Marktsituation insbesondere durch den starken Anstieg des Internethandels. Insofern liegt es im Interesse der Stadt Pforzheim und des Investors Ten Brinke, den Anteil an weiteren Einzelhandelsflächen in der Innenstadt deutlich zu reduzieren, um möglichen Leerstand zu vermeiden.
Um diesem Umstand Rechnung tragen zu können, sollen weitreichendere Umplanungen geprüft werden, insbesondere der Einzug der Pforzheim Galerie in die Schlossberghöfe.
Vor diesem Hintergrund wünschen die Verwaltung und Ten Brinke gleichermaßen eine Verlängerung der Frist zur Kaufpreiszahlung und Übergabe der Grundstücke, um so vor Übergabe der Grundstücke B, C und D an die Investoren die Tektur für Gebäude B sowie die im Raum stehenden Umplanungen klären zu können.
Die Verwaltung will damit Überlegungen vorantreiben und ermöglichen, in der Innenstadt ein kulturelles Zentrum weiter auszubauen und neben Stadttheater, CCP und Stadtbibliothek auch die Pforzheim Galerie in den Innenstadtbereich zu holen. Damit soll die Innenstadt strukturell aufgewertet und belebt werden. Ten Brinke und die Verwaltung wollen hierzu eingehend prüfen, ob die Ansiedlung der Pforzheim Galerie innerhalb des Projektbereichs Schlossberghöfe möglich ist. Hierfür sind umfangreiche weitere Ermittlungen und Planungen nötig.
Infoseite: SchlossberghöfeZur Vorlage S 0400
Diskussion und Abstimmungsergebnis:
StR Rülke (FDP/FWV): "Das Projekt funktioniert nicht. Es gab schon warnende Stimmen vor Corona, die gesagt haben, der Besatz mit Handel funktioniere nicht. Man hätte dieses Projekt nicht machen dürfen. Wir lehnen dies und die Beschlussvorlage ab."
StR Klein (FWP/BL/FL): "Von Beginn an habe ich das Gutachten in Frage gestellt. Jetzt auf einmal hat der Investor gemerkt, dass er mit dem Projekt Schiffbruch erleiden wird. Sozialwohnungen wird er wohl auch nicht verwirklichen können. Die Komplexe passen nicht in die Innenstadt. Die Stadt könnte die Situation nutzen, ganz aus den Verträgen auszusteigen. Lehnen die Vorlage ab."
StR Weisenbacher (Grüne/WiP/Die Linke): "Lehnen die Vorlage aus verschiedensten Gründen ab. Fristverlängerung erschließt sich uns nicht."
StR Zimmer (AfD): "Stimmen zu, wenn im Bau- und Liegenschaftsausschuss regelmäßig informiert wird über den Fortgang."
StR Baumbusch (GL): "Stimmen der Verschiebung zu. Denn es macht Sinn in Ruhe über alles nachzudenken. Man könnte aber auch diskutieren, ob man aus dem alten C&A ein Kulturhaus macht. Man hat viele Möglichkeiten, die man durch diese Verschiebung prüfen kann."
StR Adam (SPD): "Wir stimmen der Verschiebung als Fraktion zu."
Ergebnis:
Der Gemeinderat stimmt der Vorlage der Verwaltung mehrheitlich zu.
TOP 9 – Vorlage - S 0387: Angenommen
Umzugsmaßnahmen der Technischen Dienste auf das Grundstück Wohnlichstraße/Dennigstraße und Sicherstellung eines optimierten Winterdienstes
Ausgangslage
Derzeit sind die Technischen Dienste auf eine Vielzahl von Betriebsstätten verteilt, was einem effektiven Betriebsablauf häufig stark entgegen steht. Viele Personal- und Zeitkapazitäten bleiben wortwörtlich „auf der Strecke“, da teilweise große Distanzen im Stadtgebiet überbrückt werden müssen, um passendes Material, Fahrzeuge und Personal zusammenzubringen. Hinzu kommt, dass die Technischen Dienste perspektivisch vermutlich die aktuell u.a. in der alten Bushalle untergebrachten Werkstätten und Lagerräumlichkeiten auf dem EPVB-Gelände werden räumen müssen.
Daher war der Kauf der Kemmler Fläche mit ca. 9.000 m2 im Frühjahr 2025 mit den vorhandenen Betriebseinrichtungen wie Schüttgutlager, Lagerhalle und Mannschaftsräume für die Technischen Dienste optimal, um perspektivisch wieder eine zentrale Betriebsstätte in räumlicher Nähe zum Verwaltungsgebäude in der Heinrich-Witzenmann Straße errichten zu können. Ziel ist es, die Technischen Dienste soweit als möglich auf die zwei Standorte Verwaltungsgebäude Heinrich-Witzenmann-Straße und Betriebshof Wohnlichstraße/Denningstraße (ehemaliges Kemmler Gelände) zu zentralisieren und die daraus entstehenden Synergien zu nutzen.
Mit dem Kauf des Kemmler-Grundstücks (Beilage S 0219 vom 18.02.2025) wurde der Grundstein gelegt, dass die Technischen Dienste auf einem großen Betriebshof wieder zentral zusammengefasst werden können. Für die Nutzbarmachung des Grundstückes ist allerdings eine Erneuerung der Strom- und Wasserleitungen unter Einbindung der Stadtwerke Pforzheim GmbH & Co.KG sowie ein Anschluss an das verwaltungsinterne Datennetz notwendig.
Antrag der Stadtverwaltung (Technische Dienste)
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung der Ausschreibung und Vergabe eines Neubaus von Salz- und Waschhalle incl. Neubau von Fahrzeughallen auf dem Grundstück Wohnlichstraße/ Denningstraße (ehemaliges Kemmler-Gelände) zur Optimierung des Winterdienstes der Technischen Dienste laut Kostenschätzung Anlage 1 vorzubereiten und dem Gemeinderat zum Beschluss vorzulegen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung des Grundstücks Wohnlichstraße/Denningstraße (ehemaliges Kemmler Gelände) für weitere Umzugs- und Baumaßnahmen von Teilbereichen der Technischen Dienste von den Standorten „Heinrich-Witzenmann Straße 13“und „Am Mühlkanal 6“ mit und ohne den ggf. notwendigen Umzug von Werkstätten, Schlosserei, Schreinerei und Lagerflächen vom Standort Heinrich-Witzenmann-Straße (Gelände EPVB) vorzubereiten und dem Gemeinderat darüber Bericht zu erstatten.
- Der Gemeinderat genehmigt die Bereitstellung von außerplanmäßigen Mitteln Euro im Finanzhaushalt 2025.
- Der Gemeinderat genehmigt die Bereitstellung von außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen im Finanzhaushalt 2025.
- Die erforderlichen Mittel in Höhe von 1.320.000 Euro werden in den Doppelhaushalt 2026/2027 eingestellt.
TOP 10 – Vorlage - S 0324: Angenommen
Ausschreibung von manuellen Winterdienstleistungen im Rahmen der städtischen Anliegerverpflichtungen für das Stadtgebiet Pforzheim
Antrag der Stadtverwaltung (Technische Dienste)
- Genehmigt wird die Ausschreibung und die Beauftragung für die manuellen Winterdienstleistungen gemäß der städtischen Anliegerverpflichtung zur Schnee- und Eisbeseitigung auf öffentlichen Wegen und Plätze nach dem Straßengesetz (StrG) des Landes Baden-Württemberg ab dem 01.11.2025 für den Zeitraum bis zu 4 Jahren durchzuführen. Der Auftragswert beträgt für die jährlichen Reinigungsleistungen ca. 485.000 Euro.
- Die Verwaltung wird ermächtigt, die Reinigungsleistungen im Wettbewerb auszuschreiben und die Vergabeentscheidung zu tätigen und zu beauftragen.
- Die finanziellen Mittel werden im Haushalt für die folgenden Jahre bereitgestellt.
Hintergrund
Für die Erfüllung der Streupflichtsatzung der Stadt Pforzheim müssen öffentliche Wege, Plätze, Treppen, Zugänge an öffentliche Gebäude und Bushaltestellen von Schnee und Eis gereinigt werden (gesetzl. Verkehrssicherungspflicht). Hierzu zählen vor allem auch Gehwegflächen vor städtischen Liegenschaften und Schulen. Eigenes Personal steht hier seit Jahren nicht mehr zur Verfügung dieses wird im Winter für das Bedienen der Großfahrzeuge und der Kleinschlepper benötigt.
TOP 11 – Vorlage - S 0340: Angenommen
Winterbeleuchtungskonzept der Innenstadt Pforzheim / Gestaltungskonzept zur Steigerung der atmosphärischen Lebens- und Aufenthaltsqualität des urbanen Stadtraums
Antrag der Stadtverwaltung (Technische Dienste)
Die Verwaltung wird beauftragt:
- Ein neues Winterbeleuchtungskonzept für die Stadt Pforzheim zu erstellen.
- Neue Leuchtmittel und Leuchtobjekte für die Pforzheimer Innenstadt zu beschaffen.
- Beleuchtungszeitraum von Anfang November bis Ende Februar festzulegen.
- Die finanziellen Mittel für den nächsten Doppelhaushalt 2026/2027 n Höhe von 500.000 Euro bereitzustellen.
Begründung/Ziel
Seit einigen Jahren unterliegen die Besuchsanlässe von Innenstädten deutschlandweit einem dynamischen Wandel. Einkaufen ist nicht mehr die allein dominierende Komponente. Nicht handelsbezogene Besuchsgründe rücken verstärkt in den Vordergrund. Die bisher vordergründige reine Bedarfsfunktion wird zur Erlebnisfunktion. Innenstädte entwickeln sich somit zu Orten des Erlebens und der Inszenierung. Daher gilt es stärker denn je, den Fokus auf saisonale Gestaltungskonzepte zu setzen, die zur Steigerung der Aufenthalts- und Lebensqualität urbaner Räume beitragen. Mittels saisonaler Inszenierung innerstädtischer Lagen wird eine gegebene Aufenthaltsqualität verstärkt oder erst ermöglicht. Die Schaffung einer zusätzlichen Aufenthaltsqualität kann die Akzeptanz von Nebenlagen und verborgenen Orten und Plätzen erhöhen. Achsen, Knoten und Plätze des öffentlichen Raums werden dekorativ herausgestellt. An markanten, beispielsweisehistorisch relevanten, Orten werden besondere Merkpunkte geschaffen.
Die Weihnachtsbeleuchtung in Verbindung mit Weihnachtsmärkten ist einerseits ein gutes Beispiel für die Symbiose aus Erlebnis und Einkaufen sowie andererseits ein leuchtendes Beispiel für eine veränderte Kundenerwartung. Sie generieren Frequenzen und lösen ökonomische Effekte für den Handel sowie die Gastronomie aus und beleben letztendlich auch den Tourismus. Andererseits bietet die Lichtgestaltung in der dunkleren Jahreszeit auch abseits der Weihnachtssaison erhebliches Potential für eine Belebung von Innenstädten. Zahlreiche Städte in Deutschland und darüber hinaus haben seit einigen Jahren Lichtgestaltungskonzepte in dieser dunkleren Jahreszeit erfolgreich umgesetzt.
Die aktuelle Weihnachtsbeleuchtung in Pforzheim ist erneuerungsbedürftig. Vor diesem Hintergrund soll anstelle einer reinen weihnachtlichen Ausrichtung ein Gestaltungsansatz für eine Winterbeleuchtung von Anfang November bis Ende Februar entwickelt werden.
Diskussion und Abstimmung im Gemeinderat:
StR Weisenbacher (Grüne/WiP/Die Linke): "Müssen nicht in eine neue Beleuchtung für 500.000 Euro investieren."
StR Di Fazio (AfD): "Das ist ein überteuertes Symbol. Ob der Nutzen für den Handel da ist, ist nicht messbar. Wir sind aber offen für einen kosteneffizienten Entwurf."
StR Klein (FWP/BL/FL): "Können es uns nicht leisten, 500.000 Euro für eine neue Beleuchtung auszugeben. Ich lehne das ab."
StR Wulff (SPD): "Ich fand die Präsentation sehr anschaulich. Die Tradition wird bewahrt, vor allem die der Schmuck- und Uhrenindustrie. Vielleicht kann man da auch an das Thema Sponsoring gehen. Eine Erneuerung muss sowieso erfolgen, warum dann nicht so."
StR Renner (CDU): "Wir stimmen über die Winter- und nicht über die Weihnachtsbeleuchtung ab. Die Weihnachtsbeleuchtung gibt es immer noch und die ist als Tradition wichtig. Wenn wir dazu aber noch Symbole haben, die auf unsere Schmuck- und Uhrenindustrie hinweisen, ist das sehr gut. Es geht um ein übergeordnetes Konzept."
StR Wiskandt (FDP/FWV): "Sehen die Notwendigkeit, diese Beratung in die Haushaltsberatungen zu verschieben. Das beantragen wir auch."
StR Müssle (ZfP/UB/GfP): "Als innerstädtischer Händler sage ich: Wir stimmen dem eindeutig zu. Die Leute wollen etwas Besonderes und das stellt das Konzept auch dar."
StR Baumbusch (GL): "Wunderbares Konzept, das Wohlfühlorte für die Leute schafft. Insofern ist das zu wollen."
Abstimmung:
Zunächst wird über den Antrag der FDP/FWV abgestimmt, den Antrag zur Winterbeleuchtung in die Haushaltsberatungen zu verschieben. Dieser Antrag wird vom Gemeinderat abgelehnt.
Nun folgt die Abstimmung zum ursprünglichen Antrag des Winterbeleuchtungskonzepts. Diesem Antrag stimmt der Gemeinderat mehrheitlich zu.
TOP 12 – Vorlage - S 0349: Angenommen
Jahresabschluss zum 31.12.2022 und Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis 31.12.2022 des Eigenbetriebs Wirtschaft und Stadtmarketing Pforzheim (WSP)
Der WSP unterrichtet legt dem Gemeinderat den Jahresabschluss und Lagebericht über das Geschäftsjahr 2022 unterrichten und bittet sowohl um die Feststellung dessen als auch um die Entlastung der Betriebsleitung.
Antrag:
- Feststellung des mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Jahresabschlusses zum 31.12.2022 sowie des Lageberichts über das Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis 31.12.2022 in seiner vorgelegten Form:
Website: Eigenbetrieb Wirtschaft und Stadtmarketing Pforzheim (WSP)
TOP 13 – Vorlage - S 0350: Angenommen
Förderrichtlinie für den Verfügungsfonds "Pforzheimer Innenstadt"
Hintergrund
Mit der Fortführung des Verfügungsfonds „Pforzheimer Innenstadt“ wird nicht nur der Vorgabe Rechnung getragen werden, die durch das Bundesförderprogramm ZIZ angestoßenen Maßnahmen auch nach dem Förderzeitraum zu festigen. Der Verfügungsfonds „Pforzheimer Innenstadt“ hat sich darüber hinaus zu einem wichtigen, sinnvollen und die unternehmerische Mitwirkung stärkenden Instrument etabliert, kleinere oder kleinteilige Aktionen und Projekte zu fördern oder anteilig auch größer gedachte Initiativen jeweils bis zu einem Volumen von max. 5.000 € in der Innenstadt zu unterstützen. Damit trägt der Verfügungsfonds Pforzheimer Innenstadt zur Belebung und Attraktivitätssteigerung bei, vernetzt Quartiere und fördert Angebotsvielfalt.
Antrag der Stadtverwaltung (Eigenbetrieb WSP)
Die Stadt Pforzheim mit ihrem Eigenbetrieb Wirtschaft und Stadtmarketing Pforzheim (WSP) führt den im Rahmen und im Zuge des Bundesförderprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren (ZIZ)“ initiierten Verfügungsfonds „Pforzheimer Innenstadt“ auch nach Ende des Bewilligungszeitraums am 30. November 2025 für zunächst weitere fünf Jahre bis zum 31. Dezember 2030 fort. Die Umsetzung des Verfügungsfonds „Pforzheimer Innenstadt“ wird hierbei durch eine definierte, rahmengebende Förderrichtlinie begleitet und bestimmt.
TOP 14 – Vorlage - S 0314: Angenommen
Erhaltungssatzung Blumenhofbau, Satzungsbeschluss gem. § 172 BauGB und Abweichung vom Umfang der Förderung im Fassaden-Förderprogramm
Der so genannte "Blumenhofbau" in der Pforzheimer Innenstadt ist ein 1956 fertiggestelltes siebengeschossiges Gebäude, das unter anderem aufgrund seiner Fassadengestaltung als erhaltenswertes Gebäude mit Anhörungsempfehlung der Unteren Denkmalschutzbehörde ausgewiesen ist. Die Kriterien für ein Kulturdenkmal gemäß Denkmalschutzgesetz werden jedoch angesichts einiger Veränderungen des Gebäudes nicht erfüllt. Das aufgrund seiner einheitlichen Fassadengestaltung als ein zusammenhängender Baukörper wirkende Gebäude besteht tatsächlich aus mehreren Gebäuden. Diese befinden sich auf mehreren einzelnen Flurstücken verschiedener Eigentümer.
Die Fassade des Gebäudes ist aufgrund ihrer Gliederung und Materialität ein sehr wertvolles und erhaltenswertes Zeugnis für die qualitätvolle Architektur der 50er-Jahre und den Wiederaufbau der kriegszerstörten Innenstadt.
Eine Erhaltungssatzung in Kombination mit einer Erhöhung der Zuschüsse durch das Fassaden-Förderprogramm haben das Ziel, die besondere stadtgestalterische und bauhistorische Eigenart des Blumenhofbaus in der Innenstadt für die Zukunft zu sichern.
Antrag der Stadtverwaltung (Planungsamt:
1. Der Gemeinderat beschließt die vom Planungsamt der Stadt beigefügte Erhaltungssatzung für den Geltungsbereich Blumenhofbau.
2. Der Gemeinderat beschließt für den Geltungsbereich der Erhaltungssatzung (Blumenhofbau) folgende Abweichung von der „Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen zur Fassadenverbesserung im Bereich der Pforzheimer Innenstadt“ (Fassaden-Förderprogramm):
- III. Umfang der Förderung:
- Sanierung und Verbesserung von Fassaden (Ziffern 1-5): Der Zuschuss liegt grundsätzlich bei 60 % der nach dieser Richtlinie als förderfähig anerkannten Kosten.
- Die in der Richtlinie genannten Höchstbeträge des möglichen Zuschusses pro Gebäude gelten nicht.
Infoseite: Fassadenkonzept Innenstadt Pforzheim
TOP 15 – Vorlage - S 0353: Angenommen
Veränderungssperre zum Bebauungsplan "Ehemaliger Schlachthof - Kleiststraße"
Ausgangssituation
In seiner Sitzung am 17.04.2024 hat der Planungs- und Umweltausschuss die Aufstellung des Bebauungsplanes „Ehemaliger Schlachthof - Kleiststraße“ beschlossen.
Mit der Aufgabe des Schlachthofbetriebs im Jahr 2003 hat sich auf der Fläche des ehemaligen Schlachthofs eine heterogene Gemengelage mit unterschiedlichen Nutzungen entwickelt. Diese Gemengelage ist städtebaulich nicht geordnet und verursacht Konflikte mit umliegenden Nutzungen. Die Fläche ist derzeit überwiegend gewerblich geprägt und teilweise untergenutzt. Bisher besteht für den Großteil der Fläche kein Planungsrecht. Durch den Bebauungsplan soll die gewachsene Gemengelage städtebauliche geordnet werden und bestehende Konflikte gelöst werden.
Ziele der Planung:
Während des Aufstellungsverfahrens des Bebauungsplans „Ehemaliger Schlachthof - Kleiststraße“ soll durch die Veränderungssperre eine unkontrollierte Entwicklung verhindert werden.
Antrag der Stadtverwaltung (Planungsamt):
Die beigefügte Satzung über die Veränderungssperre zum Bebauungsplan „Ehemaliger Schlachthof - Kleiststraße“ nebst Lageplan wird erlassen.
Diskussion und Abstimmung:
StR Lemke (CDU): "Können dieser Veränderungssperre zustimmen. Aber nur wenn der Lebensmittelverarbeitende Betrieb dort nicht beeinträchtigt wird. Wenn das so ist, stimmen wir zu."
OB Boch: "Diesem Anliegen wird Rechnung getragen."
StR Sarow (SL/GP): "Das betrifft auch einen Entsorger stark. Wundert uns, warum die Verwaltung nicht sagt, wie die Gegebenheiten sind. Wichtig wäre, dem Eigentümer eine Perspektive aufzuzeigen. Wir fordern mehr Transparenz und mehr Planungssicherheit für den Entsorger."
Abstimmungsergebnis:
Der Gemeinderat stimmt der Vorlage zu.
TOP 16 – Vorlage - S 0391: Angenommen
Benennung einer Teilfläche des Flst.Nr. 64/50 sowie einer Teilfläche des Flst.Nr. 64/38 als Platz
Antrag der Stadtverwaltung (Planungsamt)
- Die Benennung einer Teilfläche des Flst.Nr. 64/50 sowie einer Teilfläche des Flst.Nr. 64/38 gemäß beigefügtem Lageplan wird – vorbehaltlich des Eigentumsübertrags – beschlossen.
- Die Verwaltung wird beauftragt mit der jüdischen Gemeinde einen Gestattungsvertrag zur Regelung der Kostentragung der Umgestaltung und zur Verkehrssicherungspflicht – vorbehaltlich des Eigentumsübertrags – abzuschließen.
Anlass
Bereits im Herbst 2023 kam die jüdische Gemeinde mit dem Wunsch einer Neugestaltung des Shoa Denkmals am ehem. Hauptgüterbahnhof auf die Verwaltung zu. Es folgten verschiedenste Besprechungen zwischen Vertretern der Jüdischen Gemeinde, der Verwaltungsspitze sowie diversen Fachbereichen. Im Rahmen dieser Gespräche für das neue Denkmal entstand der Wunsch der Jüdischen Gemeinde nach einer Benennung der neu zu gestaltenden Fläche.
Eine Teilfläche des Flst.Nr. 64/50 welches für die Neugestaltung der Denkmalfläche verwendet werden soll, wird der Jüdischen Gemeinde – vorbehaltlich des Eigentumsübertrags der Teilfläche von Flst.Nr. 64/50 - mittels eines Gestattungsvertrages überlassen.
Zusammen ergeben die beiden Teilflächen eine rd. 290 m² große Fläche, die mit einer entsprechenden Platzgestaltung aufgewertet werden soll. Die Einweihung des neuen Platzes soll auf Wunsch der Jüdischen Gemeinde am Gedenktag der Deportation und somit am 22.10.2025 erfolgen. Das neue Denkmal soll aus Eigenmitteln der Jüdischen Gemeinde finanziert werden.
Vorschläge zur Platzbenennung durch die Jüdische Gemeinde
Die Jüdische Gemeinde hat der Verwaltung Vorschläge zur Platzbenennung zukommen lassen. Diese wurden durch das Kulturamt (Stadtarchiv) geprüft und in einer Pro- und Contra-Übersicht zusammengestellt. Nach Information der Jüdischen Gemeinde hat die Reihenfolge der Vorschläge keine Priorisierung als Grundlage.
Weitere Infos und Vorschläge zur Platzbenennung finden Sie in der Vorlage im Bürgerinformationssystem:
TOP 17 – Vorlage S 0384: Angenommen
Pforzheim wieder zur Einkaufsstadt machen - Antrag FDP-Gemeinderatsfraktion (R 1729)
Hintergrund
In der Sitzung vom 23.04.2024 stellte die FDP-Gemeinderatsfraktion in der Vorlage R 1729 folgenden Antrag: "Pforzheim wieder zur Einkaufsstadt machen - Ja zum Automobil, ja zur Erreichbarkeit des stationären Einzelhandels".
Die Stadtverwaltung hat den Antrag geprüft und fasst ihre Empfehlung wie folgt zusammen:
Die Verwaltung empfiehlt, dem Antrag der FDP-Fraktion nicht zuzustimmen. Die Umsetzung der beantragten Maßnahmen zur Belebung der Innenstadt verfehlen bei näherer Betrachtung ihr Ziel und wirken sich teilweise kontraproduktiv auf die Qualität des Einzelhandels und die Attraktivität des Stadtzentrums aus. Die Qualität der Erreichbarkeit für den Autoverkehr kehrt sich aufgrund der sich einstellenden Verkehrsbehinderungen in das Gegenteil um. Darüber hinaus verschlechtert sich massiv die Erreichbarkeit der Innenstadt für alle anderen Verkehrsarten und die Aufenthaltsqualität wird massiv zulasten der Attraktivität des Einzelhandels eingeschränkt. Nicht zuletzt hätte die Öffnung der Fußgängerzone eine Rückzahlung der beim vergangenen Umbau bewilligten Fördermittel in Höhe von ca. 2,7 Mio. Euro und damit eine immense finanzielle Mehrbelastung für die Stadt Pforzheim zur Folge, wenn sich innerhalb von 10 Jahren nach Fertigstellung die Zweckbestimmung des Vorhabens ändern sollte.
Zur Wiedereinführung von Tempo 50 auf allen Ausfallstraßen wird auf die am 03.06.2025 im Gemeinderat beschlossene 4. Runde der Lärmaktionsplanung verwiesen. Eine flächendeckende Anordnung von Tempo 40 im Stadtgebiet ist nach derzeitigem Straßenverkehrsrecht nicht möglich.
Antrag der Stadtverwaltung (Grünflächen- und Tiefbauamt):
Der auf eine Stärkung des innerstädtischen Autoverkehrs gerichtete Antrag der FDP-Gemeinderatsfraktion vom 23.04.2024 (GR-Vorlage R 1729) wird abgelehnt.
Abstimmungsergebnis:
Der Gemeinderat stimmt der Empfehlung der Verwaltung mehrheitlich zu.
TOP 19 – Vorlage - S 0363: Angenommen
Teileinziehung Teilabschnitt Belfortstraße zur Mobilitätsgewährleistung und Förderung umweltfreundlicher Verkehrsarten
Hintergrund
Im Juli 2022 stellte die CDU-Fraktion mit Vorlage R 1101 den Antrag, in der Belfortstraße einen dauerhaften Begegnungsfreiraum einzurichten. Die Stadtverwaltung kann diesen Antrag in der vorgeschlagenen Form zwar nicht vollständig umsetzen, hat ihn aber zum Anlass genommen, die verkehrliche Situation im betroffenen Abschnitt zu prüfen.
Auf Grundlage dieser Prüfung schlägt die Verwaltung vor, einen rund 20 Meter langen Abschnitt der Belfortstraße vom allgemeinen Kfz-Verkehr auszunehmen und so einen attraktiven und sicheren Raum für den Fuß- und Radverkehr zu schaffen. Der Beschlussvorschlag sieht hierzu eine Teileinziehung gemäß § 7 Straßengesetz BW vor.
Die Interessen der Anwohner auf Zufahrt und Erschließung wurden geprüft und berücksichtigt. Es fallen keine Zufahrtsrechte weg, Parkplätze und wichtige Ziele wie das Arbeitsgericht bleiben zugänglich. Die Maßnahme betrifft ausschließlich einen kurzen Abschnitt ohne ausschließliche Erschließungsfunktion.
Dem gegenüber stehen gewichtige Vorteile für die Allgemeinheit: mehr Sicherheit für Radfahrende, ein barrierefreier Aufenthaltsbereich, weniger Kfz-Durchgangsverkehr und eine höhere Aufenthaltsqualität. Die Maßnahme unterstützt die Ziele des Integrierten Mobilitätsentwicklungsplans (IMEP), insbesondere in Bezug auf nachhaltige Mobilität und Verbesserung des Stadtklimas.
Antrag der Stadtverwaltung (GTA)
- Die Verwaltung wird beauftragt ein formelles Verfahren zum Teileinzug des betreffenden Teilbereichs der Belfortstraße gemäß § 7 StrG Straßengesetz für Baden-Württemberg (Straßengesetz - StrG) einzuleiten und durchzuführen.
- Die Verwaltung wird mit dem Umbau des teileingezogenen Straßenabschnittes zur barrierefreien Mischfläche beauftragt.
- Die Bereitstellung der erforderlichen Mittel erfolgt im Doppelhaushalt 2026/2027.
TOP 20 – Vorlage - S 0356: Abgelehnt | Vorlage - S 0249: Angenommen
Enz-Terrassen für Außengastronomie an der Rossbrücke/Bissinger Straße
Ausgangslage:
Die Stadtverwaltung nimmt Bezug auf den Antrag (Vorlage S 0249) der SL/GP-Gruppierung vom 01.02.2025, in dem diese beantragt, dass
- die Stadt weitere Enz-Terrassen für Außengastronomie der Rossbrücke/Bissinger Straße realisiert und
- die Stadt ein Nutzungskonzept für die bestehende Enz-Terrasse am Dr.-Willi-Weigelt-Platz vorlegt
Antrag der Stadtverwaltung (GTA):
Das GTA hat (zum Teil gemeinsam mit anderen städtischen Ämtern und Eigenbetrieben) geprüft und empfiehlt, den Antrag (Ziffer 1 & 2) abzulehnen.
Diskussion und Abstimmung im Gemeinderat:
Der Vertreter des Jugendgemeinderats sieht den Antrag als schöne Möglichkeit, die Innenstadt zu beleben.
OB Boch weist darauf hin, dass auch noch in den Haushaltsberatungen über die Einrichtung der Enz-Terrassen beraten werden müsste, sollte dem Antrag nun zugestimmt werden.
StR Renner (CDU) sieht in dem Sarow-Antrag auch die Möglichkeit für "eine langfristige Belebung der Flächen an der Enz".
BM Volle sagt, dass die genauen Kosten noch eruiert werden müssten. Zahlen sollen möglichst im Rahmen der Haushaltsberatungen ergänzt werden.
StR Adam (SPD) schließt sich seinem Vorredner an und bezeichnet den Antrag als Chance zur Belebung der Innenstadt.
Auch StR Baumbusch (GL) betont: "Das ist notwendig."
StR Weisenbacher (WiP/Linke): "Finden es grundsätzlich gut, an der Enz eine Terrassierung herzustellen. Auch am Waisenhausplatz wäre eine Terrassierung gut. Wir plädieren dafür, nicht nur über diese Stelle nachzudenken, sondern speziell über den Waisenhausplatz. Lehnen also den Antrag ab."
Abstimmung:
Zuerst wird über die Beschlussvorlage der Verwaltung abgestimmt. Diese wird bei 32 Nein-Stimmen abgelehnt.
Demgegenüber wird der Antrag der SL/GP-Gruppierung auf Realisierung weiterer Enz-Terrassen bei 32 Ja-Stimmen angenommen.
TOP 21 – Vorlage - S 0352: Angenommen
Neubau Skateanlage und ergänzender Freizeitsporteinrichtungen - Enzauenpark - Kostenfortschreibung
Antrag der Stadtverwaltung (GTA) beantragt:
- Der Gemeinderat beschließt die Kostenfortschreibung für den Neubau einer Skateanlage und ergänzender Freizeitsporteinrichtungen am Standort Enzauenpark. Der voraussichtliche Gesamtaufwand gem. Kostenanschlag erhöht sich von 1.565.000 Euro um 422.500 Euro auf 1.987.500 Euro.
- Die Bereitstellung der erforderlichen Mittel erfolgt im Doppelhaushalt 2026/2027.
- Der Gemeinderat beschließt die Bereitstellung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung 2025
- Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit einer Bauabwicklung der Maßnahme analog zum Modellprojekt „Effiziente Bauabwicklung – Beschleunigung des Bauvorhabens“ (Vorlage O 2030).
Hintergrund
Sportarten wie Skateboarding, Inlineskating, Scooter und BMX-Fahren sind ein attraktiver Bestandteil des Sportgeschehens, der Jugendszene und der urbanen Kultur. Diese meist außerhalb von Vereinsstrukturen praktizierten Sportarten benötigen in der Regel kommunale Anlagen als Angebot im öffentlichen Raum. Die in Pforzheim bestehenden unzureichenden Angebote müssen aus gegebenem Anlass reduziert werden, so dass an einem zukunftsfesten Standort eine neue Anlage für das Stadtgebiet geschaffen werden muss. Die Standortfestlegung auf den Enzauenpark und die Rahmenfestlegungen sind in der Beschlussvorlage zum Sachentscheid ausführlich dargestellt. Mit der Standortfestlegung auf eine Fläche im südlichen Teil des Enzauenparks in einem Bereich mit bestehenden Freizeitsportangeboten (z.B. Kleinspielfeld, Streetball, Volleyball) entwickelte sich also die Aufgabenstellung, die neuen – oben genannten – Freizeitsportangebote mit den Bestehenden so zu kombinieren, dass keine Verdrängung stattfindet.
Infoseite: Neue Skateanlage im Enzauenpark
Diskussion und Abstimmung:
StRin Zeitler (FWP/BL/FL): "Ich stehe hinter dieser Skateranlage."
StR Baitinger (AfD): "Stimmen der Vorlage zu. Aber die Kostenerhöhung wegen des Wasserschutzgebiets finde ich seltsam."
StR Klein (FWP/BL/FL): "Ich denke, die 2 Mio. Euro sprengen den Rahmen. Wenn ein Abspecken nicht möglich ist, dann bin ich dagegen."
StR Augenstein (CDU): "Es ist nicht richtig dagegen vorzugehen, die Jugend braucht jetzt einen Platz, wo sie den Sport machen können, den sie mögen. Ist wichtig für die gesamte Jugend, auch aus dem Enzkreis."
StR Baumbusch (GL): "In der Abstimmung werden wir zeigen, dass wir uns das leisten wollen."
Abstimmungsergebnis:
Der Gemeinderat stimmt der Vorlage der Verwaltung bezüglich der Anlage im Enzauenpark zu.
TOP 22 – Vorlage - S 0300: Angenommen
Überarbeitung Wasserschutzgebiet "Unteres Enztal"
Antrag der Stadtverwaltung (Amt für Umweltschutz)
- Der Antrag der GRÜNE/WiP/Die LINKE-Gemeinderatsfraktion vom 12.11.2024 auf Überarbeitung des Wasserschutzgebietes „Unteres Enztal“ wird zur Kenntnis genommen.
- Eine Überarbeitung des Wasserschutzgebiets wird von der für Pforzheim zuständigen Wasserbehörde (Amt für Umweltschutz) aufgrund der nicht ausreichenden Datengrundlagen derzeit als nicht umsetzbar angesehen. Sobald eine ausreichende Datenlage vorliegt, kann über das „ob“ und „wie“ einer Überarbeitung des Wasserschutzgebiets mit den zuständigen Stellen (Geologisches Landesamt, Regierungspräsidium Karlsruhe, SWP, Gemeindewerke Niefern-Öschelbronn) weitergedacht werden. Über das weitere Vorgehen erfolgt zu gegebener Zeit eine Berichterstattung.
Weitere Informationen entnehmen Sie der Vorlage:
TOP 23 – Vorlage - S 0390: Angenommen
Nachbesetzung des Beirats bei der Abschiebehafteinrichtung in Pforzheim
Antrag der Stadtverwaltung (Jugend- und Sozialamt):
Zur Nachbesetzung der vakanten Sitze im Beirat gemäß § 13 des Gesetzes über den Vollzug der Abschiebehaft in Baden-Württemberg (Abschiebehaftvollzugsgesetz – AHaftVollzG BW) vom 17.12.2025 werden von der Stadt Pforzheim folgende Personen vorgeschlagen:
a) Herr Hakki Demirci, Mitarbeiter der Diakonie Pforzheim
b) Frau Natalia Botnaru, Mitarbeiterin der Diakonie Pforzheim (Stellvertreterin)
Hintergrund:
Gemäß § 13 AHaftVollzG BW ist bei einer Abschiebehaftanstalt wie sie in Pforzheim existiert, ein externer Beirat einzurichten. Dieser Beirat wirkt bei der Gestaltung des Vollzugs der Abschiebehaft mit. In § 10 der Verordnung des Innenministeriums über die Durchführung der Abschiebungshaft in Baden-Württemberg (AHaftVO) ist geregelt, dass der Beirat aus drei Mitgliedern besteht. Für jedes Mitglied ist eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter zu bestellen.
Die Bestellung erfolgt aus einer Vorschlagsliste, um deren Aufstellung die Einrichtungsleitung den Gemeinderat bittet.
TOP 24 – Vorlage - S 0379: Angenommen
Ausbau der Kinderbetreuungsangebote - Umbau/Neubau einer Kindertagesstätte durch die Pforzheimer Stadtmission e. V. in der Sachsenstraße 30-32 75177 Pforzheim mit 4 Kindergarten-Gruppen; Bezuschussung aus Sanierungsfördermitteln
Antrag der Stadtverwaltung (JSA)
- Der Beschluss R 0857 des Gemeinderates vom 21.12.2021 wird wie folgt modifiziert: Der Quadratmeterpreis beträgt 18 €.
- Die Pforzheimer Stadtmission e.V. als zukünftige Betriebsträger erhält folgende Förderung:
- Einmaligen Investitionszuschuss für die Erstausstattung des Kindergartens gegen Vorlage eines Verwendungsnachweis i. H. v. 96.800 €. Die Mittel werden im Finanzhaushalt 2027 unter Investitionsauftrag I36502090090 „Kita freie Träger Investitionszuschuss“, Kostenart 78180000 bereitgestellt.
- Laufende Förderung der Betriebskosten des Kindergartens gemäß der „Richtlinien zu Förderung von Kindergärten und anderen Tageseinrichtungen“ in ihrer jeweils gültigen Fassung. Die erforderlichen Mittel sind im Ergebnishaushalt 2027ff unter Produkt 36.50.01, Sachkonto 43180073 bereitgestellt.
Ziel ist die Bereitstellung ausreichender Plätze in Kindertageseinrichtungen zur Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für Kinder von einem Jahr bis zum Schuleintritt. Der Bedarf im Kindertagesbetreuungsbereich in Pforzheim ist nach wie vor nicht abgedeckt. Im Rahmen der jährlichen Vergabe der Kita-Plätze konnten bis April 2025 rund 819 Kinder nicht zum gewünschten Aufnahmetermin in ihren Wunscheinrichtungen versorgt/aufgenommen werden.
Abstimmungsergebnis:
Der Gemeinderat stimmt der Vorlage einstimmig zu.
TOP 25 – Vorlage - S 0347: Mitteilung
Platzvergabe von Betreuungsplätzen für Schulkinder: Anpassung der im Schulkindbereich bisher unterschiedlichen Vergabesysteme auf ein einheitliches Punktesystem
Mitteilung der Stadtverwaltung (JSA):
Im Bereich der Betreuungsplätze in der Altersgruppe der Grundschulkinder in der 1. bis 4. Klasse besteht mehr Nachfrage, als Plätze vorgehalten werden können. Die Lage wird sich aus verschiedenen Gründen, u.a. durch wachsende Schülerzahlen, begrenzte räumliche Ressourcen in Schulgebäuden sowie dem gesetzlichen Anspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ab dem Schuljahr 2026/2027, künftig noch verschärfen. Aktuell werden die Plätze im Bereich Schulkindbetreuung mit unterschiedlicher Systematik vergeben.
Ab dem nächsten Schuljahr muss ein System angewendet werden, das Trägern der Betreuungsangebote und der Kommune ermöglicht, die vorhandenen Betreuungsplätze rechtssicher, möglichst gerecht und zugleich unter Berücksichtigung individueller Lebens- und Familiensituationen, vergeben zu können. Dies soll das neue Punktevergabesystem – analog des Punktesystems im Bereich Kinderkrippe und Kindergarten – gewährleisten.
Weitere Informationen zum Vergabesystem finden Sie in der Vorlage:
Infoseite: Schulkindbetreuung in Pforzheim
Diskussion:
BM Fillbrunn: "Wir haben die kritischen Stimmen und Veränderungsvorschläge zur Kenntnis genommen. Uns erreichen auch Vorschläge von Bürgerinnen und Bürgern. All das werden wir in Erwägung ziehen. Eine Differenzierung halte ich aber für falsch. Das werden wir nicht verargumentieren können. DAs sollten wir nicht tun."
StR Adam (SPD): "Wir sollten unbedingt arbeitende Eltern berücksichtigen. Die sollten nicht beeinträchtigt werden durch die Betreuung. Es ist aber positiv zu bewerten, dass man sich auf den Weg zu einem einheitlichen System macht. Sind in der Erprobungsphase."
StR Weiß (Grüne/WiP/Die Linke): "Brauchen gerechte Verteilung des Punktesystems, eine Anerkennung von zum Beispiel pflegenden Personen. Sollten aber den Fokus auf den Ausbau der Betreuung legen."
StRin Bösl (GL): "Wir gehen davon aus, dass wir die Punkte nur solange vergeben müssen, bis jedes Kind einen Platz hat."
TOP 26 – Vorlage - S 0367: Teilweise angenommen
Bedarfsentsprechende Beauftragung der SJR Betriebs gGmbH mit zusätzlichen Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe für die Jahre 2026 und 2027
Antrag der Stadtverwaltung (JSA):
Der Gemeinderat beschließt:
- Die Erhöhung des Leistungsentgelts der SJR Betriebs gGmbH um 107.500 Euro auf 3.328.900 Euro im Jahr 2026 und um 109.800 Euro auf 3.379.600 Euro im Jahr 2027 für die zusätzliche Beauftragung der SJR Betriebs gGmbH mit folgenden Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe für das Jahr 2026 und 2027: mobile Ferienangebote im Stadtgarten, Qualifizierung junger geflüchteter Männer ("Perspektive Zukunft") sowie Ferienpool der JAST-Einrichtungen
- Die entsprechenden Mittel werden im Doppelhaushalt 2026/2027 eingestellt.
Ziel:
Bedarfsgerechte Ausstattung der Angebote für Kinder und Jugendliche während der Ferienzeiten (Mobile Ferienangebote im Stadtgarten und Ferienöffnungszeiten der Jugendräume) sowie zur Qualifizierung junger geflüchteter Männer.
Beschlussfassung:
Der Gemeinderat beschließ unter der Maßgabe, dass über die "Perspektive Zukunft" separat abgestimmt wird:
Ergebnis der Abstimmung über den Verwaltungsvorschlag ohne die "Perspektive Zukunft": Einstimmig bei 37 Anwesenden und 34 abgegebenen Stimmen genehmigt.
Ergebnis der Abstimmung über die "Perspektive Zukunft": Mehrheitlich bei 37 Anwesenden und 36 abgegebenen Stimmen mit 16 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen abgelehnt.
TOP 27 – Vorlage - S 0108-1: Angenommen
Neubau Campus Buckenberg - Bildung einer Projektkommission
Antrag der Stadtverwaltung (Amt für Bildung und Sport):
Der Gemeinderat beschließt die Bildung einer Projektkommission aus Vertretern von Stadt und Kreis für die weiteren Vorbereitungen des Projekts Neubau Campus Buckenberg mit folgender Besetzung:
- Vertretung der Fraktionen im Kreistag und Gemeinderat: jeweils 7 Personen (in Summe 14 Personen)
- Verwaltungsvertretungen von Stadt und Kreis: jeweils 3 Personen zuzüglich Unterstützung aus den jeweiligen Fachbereichen (Ämter einschließlich Schulen, Bürgerverein, Experten) je nach Erfordernis.
Infoseite: Schulcampus Buckenberg
Diskussion und Abstimmung:
StR Rülke (FDP/FWV): "Werden keinen Platz in der Kommission beantragen, bis die Kosten feststehen."
StR Mommer (BA): "Lehnen das Projekt ab und wollen auch keinen Platz in der Kommission."
Es stellt sich nun die Frage, ob die Listen im Gemeinderat ebenfalls Plätze in der Projektkommission kommen sollen. Dies wird in einem Losverfahren zwischen der Grünen Liste und der SL/GP entschieden. Die Grüne Liste hat den Losentscheid gewonnen.
Abstimmungsergebnis:
Der Gemeinderat beschließt die Bildung einer Projektkommission mehrheitlich mit 27-Ja Stimmen und 7 Nein-Stimmen.
TOP 28 – Vorlage - S 0406: Angenommen
Regionale Schulentwicklung (RSE) berufliche Schulen Stadt Pforzheim - Enzkreis
Antrag der Stadtverwaltung (ABS):
- Die Verwaltung wird beauftragt, eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit dem Enzkreis über die Regelung der Schulbezirke und die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern in kaufmännischen Schulen der Stadt Pforzheim und des Enzkreises sowie die Investitionskosten zur Erweiterung der Ludwig-Erhard-Schule in Pforzheim für die Schuljahre 2025/ 2026 bis 2027/ 2028 abzuschließen:
- Für das Schuljahr 2025/2026 soll die in der auslaufenden Vereinbarung geltende Regelung inhaltlich unverändert neu gefasst werden.
- Für die Schuljahre 2026/2027 und 2027/2028 ist beabsichtigt eine inhaltlich angepasste Regelung in Bezug auf die Schulbezirke lt. Anlage 3 zu treffen. Diese soll mit den Kammern abgestimmt und rechtzeitig vor dem Schuljahr 2026/2027 zum endgültigen Beschluss vorgelegt werden.
- Der Gemeinderat nimmt Kenntnis davon, dass der Bildungsgang Werkzeugbau im Übergangszeitraum bis zum Ende des Schuljahres 2027/ 2028 hinsichtlich der Regelung der Schulbezirke und der Aufnahme von Schülerinnen und Schülern analog den Regelungen im kaufmännischen Bereich behandelt wird.
TOP 29 – Vorlage - S 0361: Information
"Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter" (Ganztagsförderungsgesetz - GaFöG): Aktueller Stand der Pforzheimer Schulkindbetreuung und Ausblick
Die Stadtverwaltung (Jugend- und Sozialamt) informiert über die aktuelle Situation in Pforzheim hinsichtlich der Umsetzung des Ganztagesförderungsgesetzten (GaFöG), das seit Oktober 2021 in Kraft getreten ist.
Zwischenfazit und Ausblick:
Eine unveränderte Fortführung der bestehenden Angebote sowie ein weiterer Ausbau ist aus raumkapazitären Gründen nicht möglich.
Grundsätzlich und langfristig ist es weiterhin das Ziel den Ausbau von Ganztagsschulen (in unterschiedlichen Ausprägungen) fortzusetzen und zu forcieren.
Gleichzeitig braucht Pforzheim im Übergang zur Ganztagsschule als Regellösung pragmatische, aber qualitativ wertige Lösungen, die realistisch in absehbarer Zeit umgesetzt werden können. Den Weg dorthin stellen schulnahe Betreuungsangebote mit einer optimierten Raumnutzung (Doppelnutzung).
Die räumliche Enge an Schulen erfordert insgesamt eine zunehmend optimierte Nutzung der verfügbaren Flächen. Durch eine bedarfsgerechte und durchdachte Einrichtung von Schulräumen kann eine multifunktionale Nutzung von Räumen sowohl für den Unterricht als auch für andere (Freizeit-)pädagogische Angebote ermöglicht werden. Um dies zu erreichen, bedarf es Kooperationsvereinbarungen von der Verantwortungsgemeinschaft zwischen Schule und Betreuungsangebot, um die ganztägige Bildung, Erziehung, Förderung und Betreuung sicher zu stellen.
Neben einem quantitativ notwendigen Ausbau von Betreuungsplätzen ist die Verringerung der qualitativen Unterschiede der bestehenden Angebote ein zwingend zu adressierender Aspekt für die Zukunft. Hier könnte ein flexibilisierter Rahmen in Bezug auf den Einsatz von Personal und Räumlichkeiten Abhilfe schaffen, der sich an die Möglichkeiten des Erprobungsparagrafen im Bereich KiTa (§11 KiTaG) anlehnt.
Weitere Informationen über das GaFöG und die Situation in Pforzheim finden Sie in der entsprechenden Vorlage im Bürgerinformationssystem:
TOP 30 – Vorlage S - 0351: Information
Einrichtung Schulversuch Informatik (Modul Basisfach) am Reuchlin-Gymnasium ab dem Schuljahr 2025/26
Die Stadtverwaltung (Amt für Bildung und Sport) informiert:
Für das Reuchlin-Gymnasium wurde beim Regierungspräsidium Karlsruhe die Einrichtung des Schulversuchs Informatik (Modul Basisfach) beim Regierungspräsidium Karlsruhe beantragt. Ab dem Schuljahr 2025/26 soll ein Brückenkurs Informatik in Klasse 10 angeboten werden und ab dem Schuljahr 2026/27 das dreistündige Basisfach Informatik in der Kursstufe.
Als MINT-freundliche Schule setzt sich das Reuchlin-Gymnasium seit vielen Jahren für die Förderung der Schülerinnen und Schüler in den Naturwissenschaften ein. Ein Schwerpunkt liegt dabei im Bereich der digitalen Bildung, weswegen unter anderem alle Schülerinnen und Schüler der 9. und 10. Klassen mit einem Leih-Tablet ausgestattet sind. Durch die Teilnahme am Schulversuch Informatik würde der MINT-Bereich am Reuchlin-Gymnasium auch im Hinblick auf die künftigen gesellschaftlichen Herausforderungen (u. a. Digitalisierung, KI) weiter gestärkt.
Der Besuch des dreistündigen Basisfachs Informatik ermöglicht es den Schülerinnen und Schülern, Informatik als mündliches Prüfungsfach zu wählen. Außerdem erweitert das Basisfach Informatik die Kurswahlmöglichkeiten der Schülerinnen und Schüler, indem es bei naturwissenschaftlicher Schwerpunktsetzung im Gegensatz zum bislang angebotenen zweistündigen Wahlfach Informatik die zweite Naturwissenschaft ersetzen kann.“
Die Voraussetzungen zur Teilnahme am Schulversuch sind zum kommenden Schuljahr bereits gegeben, sodass keine zusätzlichen Mittel des Schulträgers erforderlich werden. Die Zustimmung der Gesamtlehrerkonferenz und der Schulkonferenz liegen bereits vor.
Infoseite des Reuchlin-Gymnasiums zum Fachbereich Informatik
TOP 31 – Vorlage S - 0336: Angenommen
Bildung von Ermächtigungsübertragungen (Haushaltsresten) im Rahmen des Jahresabschlusses 2024
Die Stadtverwaltung (Stadtkämmerei) stellt folgenden Antrag:
- Bildung und Übertragung von Ermächtigungsübertragungen des Haushaltsjahres 2024 in das Jahr 2025 (im Ergebnishaushalt: 5.392.500 Euro; im Finanzhaushalt: 28.802.000 Euro).
- Zweckentsprechende Verwendung und Verausgabung der noch verfügbaren Mittel, soweit dies bei wirtschaftlicher und sparsamer Verwaltung erforderlich ist.
Unter einer Ermächtigungsübertragung versteht man die zeitliche Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Haushaltsmitteln in das folgende Haushaltsjahr. Die Verwaltung ist weiterhin bemüht den Umfang der Ermächtigungsübertragungen auf das absolut notwendige Volumen zu beschränken.Mit dem Eckdatenbeschluss zum Doppelhaushalt 2026/2027 (vgl. Vorlage S 0250) verschärfen sich die Rahmenbedingungen für die Übertragung der Haushaltsreste deutlich. Die daraus resultierenden Effekte werden sich erstmalig bei der Resteübertragung nach 2026 bemerkbar machen.
TOP 32, 33, 34, 36, 38: Jahresabschlüsse
STADTBAU GmbH PFORZHEIM | Gesellschaft für Beschäftigung und berufliche Eingliederung mbH Pforzheim (GBE) | HELIOS Klinikum Pforzheim GmbH | Klimaschutz- und Energieagentur Enzkreis Pforzheim keep gGmbH | Eigenbetrieb Stadtentwässerung Pforzheim (ESP)
Jahresabschluss 2024 der STADTBAU GmbH PFORZHEIM
Ergebnis:
Der Gemeinderat stimmt dem Antrag einstimmig zu.
Jahresabschluss 2024 der Gesellschaft für Beschäftigung und berufliche Eingliederung mbH Pforzheim (GBE)
Ergebnis:
Der Gemeinderat stimmt den Antragsziffern einstimmig zu.
Jahresabschluss 2024 der Helios Klinikum Pforzheim GmbH
Ergebnis:
Auch hier gibt es eine mehrheitliche Zustimmung.
Jahresabschluss 2024 der Klimaschutz- und Energieagentur Enzkreis Pforzheim keep gGmbH
Ergebnis:
Keine Abstimmung.
Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2024 und des Lageberichts 2024 des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Pforzheim (ESP)
Ergebnis:
Der Gemeinderat stimmt einstimmig zu.
TOP 35 – Vorlage - S 0370: Angenommen
Beitritt des Zweckverbands Tierische Nebenprodukte Südwest zum Zweckverband Tierische Nebenprodukte Neckar-Franken
Antrag der Stadtverwaltung (Stadtkämmerei):
- Der Gemeinderat stimmt der zum 1. Januar 2026 geplanten institutionellen Zusammenarbeit zwischen dem Zweckverband Tierische Nebenprodukte Neckar-Franken und dem Zweckverband Tierische Nebenprodukte Südwest im Bereich Verarbeitung tierischer Nebenprodukte zu. Das Einverständnis bezieht sich insbesondere auf die Verbandssatzung des Zweckverbands Tierische Nebenprodukte Neckar-Franken und die Verbandsordnung des Zweckverbandes Tierische Nebenprodukte Südwest.
- Der Vertreter der Stadt Pforzheim wird beauftragt, in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Tierische Nebenprodukte Neckar-Franken für sämtliche dazu erforderlichen Maßnahmen zu stimmen. Dies bezieht sich insbesondere auf den Beitritt des Zweckverbandes Tierische Nebenprodukte Südwest zum Zweckverband Tierische Nebenprodukte Neckar-Franken.
Hintergrund
Der Zweckverband Tierische Nebenprodukte Südwest (ZTN SW) plant den Beitritt zum Zweckverband Tierische Nebenprodukte Neckar-Franken (ztn NF) in Baden-Württemberg und ist auf diesen aktiv zugegangen. Damit soll die Tierkörperbeseitigung im Südwesten Deutschlands, die bisher in zwei Zweckverbänden organisiert ist, in einem Zweckverband mit dem neuen Namen „Zweckverband Tierische Nebenprodukte Südwest (ztn SW) konzentriert werden. Durch die künftige Zusammenfassung in einem Zweckverband sollen Synergien entstehen mit entsprechend positiven Effekten auf die Wirtschaftlichkeit der Aufgabenerfüllung.
Aktuell werden die Tierkörper, die in Worms anfallen, in den Zwischenbehandlungsbetrieb nach Sembach im Landkreis Kaiserslautern gefahren. Künftig sollen sie stattdessen nach Karlsruhe und von dort nach Hardheim im Neckar-Odenwald-Kreis zur Verarbeitung transportiert werden.
Für den Zweckverband Tierische Nebenprodukte Neckar-Franken, bei dem die Stadt Pforzheim Mitglied ist, ändert sich durch den Beitritt des Zweckverbands Tierische Nebenprodukte Südwest nur die Satzung und Verteilung der Stimmrechte. Laut der Aussage des Zweckverband Tierische Nebenprodukte Neckar-Franken gibt es weder Änderungen am Abrechnungsschema noch Änderungen in der Berechnung der Verbandsumlage. Im Doppelhaushalt 2024/2025 wurden jeweils 135.000 Euro eingeplant.
Für die Aufnahme des ZTN SW in den ztn NF bedarf es der Zustimmung aller Mitglieder des aufnehmenden Zweckverbandes und damit auch der Stadt Pforzheim.
TOP 37 – Vorlage - S 0325: Entscheidung vertagt
Neubau E-Bus-Betriebshof Heinrich-Witzenmann-Straße 13, hier: Vorstellung der Ergebnisse der Zusatzuntersuchung einer Freiabstellung und Beauftragung von Generalplanerleistungen sowie Beauftragung einer Bauherrenvertretung/Projektsteuerung
Antrag der Stadtverwaltung (Eigenbetrieb Pforzheimer Verkehrs- und Bäderbetriebe):
- Die Ergebnisse der Zusatzuntersuchung zur Machbarkeit einer Freiabstellung gem. beiliegender Machbarkeitsstudie werden zur Kenntnis genommen.
- Beschlossen wird, was folgt:
- Der Neubau des Betriebshofs in der Heinrich-Witzenmann-Straße 13 wird auf der Grundlage der Vorzugsvariante (Variante 6, vorläufiger Kostenrahmen nach DIN 276: 36.961.464 Eruo gem. Erläuterungsbericht zur beiliegenden Machbarkeitsstudie mittels eines Generalplaners geplant.
- Die Verwaltung wird beauftragt, für die Beauftragung eines Generalplaners das erforderliche Vergabeverfahren entsprechend einzuleiten, durchzuführen und den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, für die Beauftragung einer Bauherrenvertretung und Projektsteuerung zunächst die PD – Partner für Deutschland GmbH anzufragen. Sollte PD den Auftrag nicht übernehmen, ist sodann ein Vergabeverfahren einzuleiten, durchzuführen und der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen.
Ziel: Bau der für den E-Busbetrieb erforderlichen Infrastruktur am Standort Heinrich-Witzenmann-Straße 13; Umsetzung des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungsgesetzes
Ausgangslage
Das Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz (SaubFahrzeugBeschG) verpflichtet öffentliche Auftraggeber zur Einhaltung bestimmter Mindestquoten bei der unmittelbaren sowie im Falle von Verkehrsverträgen bei der mittelbaren Neubeschaffung von emissionsfreien und sauberen Fahrzeugen. Aktuell müssen mindestens jeweils 22,5 Prozent der zu beschaffenden Fahrzeuge emissionsfrei bzw. sauber sein. Als „emissionsfrei“ im Sinne des Gesetzes gelten batterieelektrische und Brennstoffzellen-Antriebe sowie Oberleitungsbusse; als „sauber“ werden zusätzlich Antriebe u. a. mit alternativen Kraftstoffen (z. B. HVO 100) bezeichnet. Emissionsfreie Fahrzeuge sind somit auch immer saubere Fahrzeuge im Sinne des SaubFahrzeugBeschG. Ab dem 1. Januar 2026 erhöhen sich die gesetzlich vorgegebenen Mindestquoten auf jeweils 32,5 Prozent. Im Linienbündel „Stadtverkehr Pforzheim“ soll der Zuschlag daher noch vor dem gesetzlichen Stichtag erfolgen, um in den Geltungsbereich der niedrigeren Mindestquoten zu fallen. Weitere Informationen können den Vorlagen S 0089 und S 0161 entnommen werden.
Aufgrund der hohen Investitionskosten sieht es die Verwaltung als dringend geboten an, im Rahmen des anstehenden Vergabeverfahrens im Linienbündel „Stadtverkehr Pforzheim“ die Nutzung des städtischen Betriebshofs wettbewerbsneutral vorzugeben. Im Rahmen der zu Beginn des Jahres 2024 durchgeführten Markterkundung im Vorfeld des anstehenden Vergabeverfahrens wurde von Seiten interessierter Bieter deutlich zum Ausdruck gebracht, dass die Stellung eines Betriebshofs Voraussetzung für die Abgabe eines Angebotes um die Linienleistungen im Stadtverkehr sein kann.
Diskussion und Abstimmung:
OB Peter Boch ruft eine Fraktionsrunde auf.
StR Renner (CDU): "Den Busbetriebshof werden wir brauchen. Wir müssen zum großen Teil selbst dafür aufkommen. Für uns ist eine faire Vergabe wichtig. Nicht zu bauen, wird es deutlich teurer machen. Dennoch haben wir auch Kritiker bei uns intern."
StR Zimmer (AfD): "Wir stimmen uns dem Unmut des Oberbürgermeisters an und werden der Vorlage nicht zustimmen."
StR Wulff (SPD): "Der Neubau eines Betriebshofs wird irgendjemanden Geld kosten. Wenn es nicht die Stadt ist, wird es der Anbieter wieder auf uns umlegen. Wir sind jetzt an dem Punkt, wer A sagt, muss auch B sagen. Wir brauchen eben einen Betriebshof. Der aktuelle Bestand ist marode. Wir müssen als Gemeinderat verlässlich und konsequent sein."
StR Dr. Rülke (FDP): "Der Gemeinderat hat sich vor einiger Zeit für ein besseres Angebot entschieden. Was bedeutet das jetzt für den Betriebshof? Es spricht einiges dafür, diese Entscheidung zunächst einmal zu verschieben. Es wurde auch gesagt: Die Förderkulisse ist noch unklar. Wir können nur hoffen, dass der Bund zur Besinnung kommt und beantragen, diese Entscheidung zu vertagen."
Str Weisenbacher (WiP/Linke/B90): "Wir müssen sicherstellen, dass ab 2026 wieder Busse fahren. Wenn keine fahren, haben wir ein großes Problem. Ein qualitätsvoller ÖPNV - wir finden das wichtig und zukunftsweisend für unsere Stadt. Die Bundesgesetzgebung gibt es nun mal. Wir würden beantragen, auch über die Variante mit Dach abzustimmen."
StR Müssle (ZfP): "Uns ist jetzt bewusst geworden, welche Kosten auf uns zukommen. Wir würden daher dem Antrag der FDP folgen, das Ganze zu vertagen."
StR Mommer (AfD): "Wir halten das für eine sinnlose Investition."
StR Zeitler (FWP/BL/FL): "Ein öffentlicher Aufschrei muss erfolgen. Es kann nicht sein, dass weitere Gesetze auf die Kommunen abgewälzt werden."
StR Baumbusch (GL): "Wir werden dem zustimmen."
StR Sarow (SL/GP): "Wir werden einer Vertagung zustimmen."
EBM Büscher appelliert an den Gemeinderat für den Busbetriebshof zu stimmen.
StR Lemke (CDU): "Wenn wir uns vertagen, wird das für die Bürger ein teures Spiel. Wir alle sind doch der Meinung, dass wir die Innenstadt beleben müssen, in dem wir Menschen in die Innenstadt holen - keine Autos."
Jugendgemeinderat Meyer: "Ich will mit Nachdruck darum bitten, dem jetzt zuzustimmen."
StR Dr. Rülke (FDP): "Ende des Jahres wäre der richtige Zeitpunkt, darüber zu entscheiden."
StR Baumbusch (GL) fragt, ob man gemeinsam mit dem Enzkreis sowas bauen könne.
EBM Büscher erwidert, dass die Notwendigkeit im Regionalverkehr so nicht gegeben sei. Der Rechtsberater bestätigt dies. Die großstädtischen Verkehre seien im Fokus.
OB Peter Boch: "Wir brauchen einen Stadtbusverkehr, der funktioniert. Diese Frage ist unstrittig in der Diskussion."
EBM Büscher: "Ich fürchte, dass es nur noch teurer wird, wenn wir jetzt vertagen. Der gemeinwirtschaftliche Antrag ist schon teuer genug."
Abstimmung:
Abgestimmt wird zunächst der Antrag von Dr. Rülke auf Vertagung. Der Antrag wird mit 23 Ja-Stimmen und 14 Nein-Stimmen angenommen. Damit wird die Entscheidung über den Neubau des Busbetriebshofs zu einem späteren Zeitpunkt getroffen.
TOP 39 – Vorlage - S 0337: Information
Information über das voraussichtliche Ergebnis des Haushaltsjahres 2024
Die Stadtverwaltung (Stadtkämmerei) informiert den Gemeinderat über das voraussichtliche Ergebnis des Haushaltsjahres 2024. Damit wird den Gremien möglichst frühzeitig ein aussagekräftiger Überblick über das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des vergangenen Jahres gegeben. Die Vorlage des geprüften Jahresabschlusses 2024 inklusive des Schlussberichts des Rechnungsprüfungsamtes und des Rechenschaftsberichts der Stadtkämmerei erfolgt in der zweiten Jahreshälfte.
Eine komprimierte Zusammenstellung über das voraussichtliche Ergebnis des Haushaltsjahres 2024 finden Sie in der Vorlage im Bürgerinformationssystem:
