Zum Inhalt springen

Urteil zum Zentralen Omnibusbahnhof: Stadt Pforzheim erhält Schadensersatz

Landgericht stellt erhebliche Planungs- und Objektüberwachungsfehler der Architekten sowie Ausführungsfehler der Baufirma fest

 

Im Rechtsstreit um Rissbildungen an der Außenfassade des Dachbauwerks am Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) hat das Landgericht Karlsruhe der Stadt Pforzheim weitgehend Recht gegeben. In seinem Urteil stellte es erhebliche Planungs- und Überwachungsfehler der Architekten sowie Ausführungsfehler der Baufirma fest. Von den geforderten 312.000 Euro Schadensersatz erhält Pforzheim etwas über 286.000 Euro, wobei das Planungsbüro für die volle Summe haftet, die Baufirma für einen Teilbetrag davon. Hinzu kommen noch zu zahlende Zinsen und weitere Zahlungen der Beklagten. Auch die die künftige Haftung wird im Urteil geregelt: Die Architekten tragen 100 Prozent der künftigen Schäden, die Baufirma 50 Prozent, da sie teilweise von Planungsfehlern beeinflusst wurde. Die ersten Risse an der Außenfassade des Dachs waren bereits zwei Jahre nach der Inbetriebnahme des ZOB, im Jahr 2017, festgestellt worden. In der Folge entstanden durch eindringende Feuchtigkeit weitere Schäden und starke optischen Beeinträchtigungen. Gegen das Urteil ist Berufung möglich.

„Für uns als Stadt Pforzheim ist dieses Urteil des Landgerichts ein Erfolg“, stellt Baubürgermeister Tobias Volle fest. „Nach vielen Jahren der Unklarheit, haben wir nicht nur ein Schadensersatz zugesprochen bekommen, sondern auch eine klare Haftung für weitere und zukünftige Schäden infolge der Rissbildungen durchsetzen können. Das freut mich, auch wenn wir von einem etwas höheren Schadensersatz ausgegangen sind und das Gericht die Verantwortung der Baufirma etwas geringer einschätzt als wir.“ Der Baubürgermeister streicht heraus, dass der ZOB mit seiner geschwungenen Dachkonstruktion ein einprägsames architektonisches Bauwerk mit hohem Wiedererkennungswert auch für Außenstehende am Hauptbahnhof sei. Allerdings habe sein Ansehen in der Bevölkerung durch die Verschmutzungen – besonders auf der Rückseite des Bauwerks –gelitten. Aufgrund der Gefahr vor weiteren Schäden und der ungeklärten Haftungsfrage konnten Reinigungsarbeiten in der Vergangenheit nicht stattfinden. Dies wird wohl oder übel auch erst einmal so bleiben müssen, da zunächst eine Sanierung unausweichlich ist.

Diese zielt auf die beschädigte Beschichtung des Dachbauwerks. Mit den Planungen für die Sanierung kann aller Voraussicht nach noch in diesem Jahr begonnen werden, zuvor ist allerdings eine umfangreiche Abstimmung mit der Deutschen Bahn notwendig, die aufgrund der Komplexität der Materie einige Monate beanspruchen wird. Insgesamt eine Million Euro an Kosten sind für die Sanierung grob veranschlagt, hierfür kann die Stadt Pforzheim die ihr zustehende Schadensersatzsumme einsetzen. Zu gegebener Zeit soll die Planung auch im Gestaltungsbeirat beraten werden. Der Wehrmutstropfen: Bis zur Sanierung kann das Dachbauwerk weiterhin nicht gereinigt werden, da die offenporige Beschichtung dadurch einen noch größeren Schaden nehmen würde, als dies durch die Rissbildung und eindringende Feuchtigkeit ohnehin schon der Fall gewesen ist.