Ende Oktober trat das neue, verschärfte Waffenrecht in Kraft. Mit dieser Verschärfung gilt auf allen öffentlichen Veranstaltungen in Deutschland ein generelles Waffen- und Messerverbot. Somit dürfen auch auf dem am Montag eröffneten Pforzheimer Weihnachts- und Mittelaltermarkt, der als beliebter Treffpunkt für Bürgerinnen und Bürger sowie Besucher aus der Region gilt, keinerlei Waffen mitgeführt werden.
Das Verbot umfasst nicht nur Schusswaffen, sondern auch Messer aller Art – unabhängig von deren Beschaffenheit und Klingenlänge. Somit dürfen auch nicht die üblichen Taschenmesser in der Hand- oder Kleidungstasche mitgeführt werden. Ausnahmen gibt es unter anderem dann, wenn ein Messer verschlossen und nicht zugriffsbereit von einem Ort zum anderen transportiert wird.
Kontrollen auf Weihnachtsmärkten angekündigt
Bundesweit wurden bereits Kontrollen auf Weihnachtsmärkten angekündigt. Auch die Stadt Pforzheim hat mitgeteilt, dass anlasslose Kontrollaktionen durch die Waffenbehörde durchgeführt werden, um die Einhaltung des Waffenverbots zu gewährleisten. Mit den gezielten Kontrollaktionen, die in gewohnt guter und enger Zusammenarbeit mit der Pforzheimer Polizei erfolgen, gewährleistet die Stadt Pforzheim die Einhaltung der neuen gesetzlichen Regelungen.
Die Sicherheit der Besucherinnen und Besucher des hiesigen Weihnachts- und Mittelaltermarkts hat für die Stadt Pforzheim dabei oberste Priorität. Der Schutz von Weihnachtsmärkten und öffentlichen Weihnachtsveranstaltungen steht jedes Jahr auch im besonderen Fokus des Polizeipräsidiums Pforzheim. Durch Präsenz, gerade mit Fußstreifen, wird man dabei dem Leitsatz: „Mit Sicherheit nah am Menschen“ gerecht und bietet den Bürgerinnen und Bürgern stets ein offenes Ohr. Die Kontrollen und die Präsenz der Sicherheitskräfte von Stadt und Polizei sollen auch dazu beitragen, das Sicherheitsgefühl der Besucherinnen und Besucher zu erhöhen. Der Weihnachts- und Mittelaltermarkt soll ein Ort der Freude und des Miteinanders bleiben.
Verstöße gegen das geltende Verbot ziehen in jedem Fall ein Bußgeld nach sich, und die aufgefundenen Gegenstände werden durch die Waffenbehörde eingezogen. Je nach Art und Ausmaß des Verstoßes kann es sich sogar um eine Straftat handeln.