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5.000 Haushalte werden befragt: Mietspiegelbefragung der Stadt beginnt

Qualifizierter Mietspiegel 2025

Ab Montag, 11. November, startet die Stadt Pforzheim die Befragung zum neuen Mietspiegel für das Jahr 2025. Per Zufallsstichprobe wurden 5.000 Haushalte aus dem Melderegister ausgewählt und erhalten postalisch ein Einladungsschreiben mit Hinweisen zur Teilnahme an einer Onlinebefragung. Die Befragung kann sofort online über den beigefügten Link ausgefüllt werden. Alternativ steht auch ein Papierfragebogen zur Verfügung. Die Stadt bittet um eine aktive Teilnahme der angeschriebenen Bürgerinnen und Bürger: Je mehr Haushalte sich beteiligen, desto aussagekräftiger werden die Ergebnisse.

Seit 2002 erstellt die Kommunale Statistikstelle der Stadt Pforzheim in Zusammenarbeit mit dem Haus- und Grundbesitzerverein Pforzheim sowie dem Mieterverein Pforzheim und Enzkreis einen qualifizierten Mietspiegel für nicht preisgebundene Wohnungen in Pforzheim. Der Pforzheimer Mietspiegel wird auf Basis von anerkannten wissenschaftlichen Grundlagen erstellt und zielt darauf ab, die ortsübliche Vergleichsmiete zu ermitteln. Diese dient als Vergleichsinstrument für den freien Wohnungsmarkt und schafft somit Markttransparenz und Rechtssicherheit – sowohl für Mieter als auch für Vermieter.

Mit den knapp 20 Fragen sollen grundlegende Informationen zu Lage, Größe und Ausstattung der Wohnung, zu Art und Struktur des Wohnhauses, zum Baualter und zur Nettokaltmiete erhoben werden. Die 

Nettokaltmiete ist der Preis, der für leere bzw. unmöblierte Wohnräume ohne jegliche Nebenkosten verlangt wird. In der Nettokaltmiete sind insbesondere nicht enthalten: Kosten für Wasser, Abwasser, Kaminfeger, Müllabfuhr, Grundsteuer, Versicherungen, Treppenhausbeleuchtung, Aufzug, Hausreinigung, Hausmeister, Pflege der Außenanlagen, Heizung, Warmwasser sowie Gemeinschaftsantenne bzw. Kabelanschluss.

Durch das Inkrafttreten des Mietspiegelreformgesetzes am 1. Juli 2022 kommt es in der aktuellen Erhebung zu einer zentralen Neuerung: Für die Erhebung besteht eine Auskunftspflicht für alle Angeschriebenen. Die auskunftspflichtigen Bürgerinnen und Bürger müssen mit einem Ordnungswidrigkeitsverfahren und einem Bußgeldbescheid rechnen, sollten sie bei der Befragung nicht teilnehmen. 

Der Datenschutz wird wie bei allen Bürgerinnen- und Bürgerumfragen der Kommunalen Statistik großgeschrieben. Das bedeutet, dass die Angaben der Befragten völlig anonym, d.h. ohne Namen und Adresse, nach den Richtlinien der entsprechenden Statistikgesetze und der EU-Datenschutzgrundverordnung ausgewertet werden. Der Fragebogen enthält zwar einen persönlichen Verifizierungscode, dieser gewährleistet jedoch nur, dass die Befragten genau einmal teilnehmen und Datenmissbrauch ausgeschlossen wird. Rückschlüsse auf Personen oder Haushalte sind nach einer Rücklaufkontrolle zur genannten Auskunftspflicht ausdrücklich nicht mehr möglich. Die Datenauswertung erfolgt in den nächsten Monaten anhand eines vollständig anonymisierten Datensatzes. Der neue Mietspiegel wird im April 2025 erscheinen. Entsprechende Pressemitteilungen werden darauf hinweisen.