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Impfung gegen die Neue Grippe

Arbeits- und Sozialministerin Dr. Monika Stolz: "Land ist auf die Neue Grippe vorbereitet". Niedergelassene Ärzte sollen gegen Neue Grippe impfen.

"Wir sind für die Bekämpfung der Neuen Grippe gut gerüstet", sagte Arbeits- und Sozialministerin am Dienstag (15.9.). Sie hatte am Montagabend den Ministerrat über den aktuellen Stand der Vorbereitungen zur Impfung gegen die Neue Grippe informiert. So haben die Bundesländer gemeinsam bereits 50 Millionen Dosen Impfstoff gegen die Neue Grippe bestellt. "Das sind 6,35 Millionen Dosen für Baden-Württemberg", erläuterte Stolz. Sollten sich die Hinweise bestätigten, dass eine einmalige Impfung ausreicht, dann könnten mit dem bereits bestellten Impfstoff ein Großteil der Baden-Württemberger geimpft werden", rechnete Stolz vor.

Im Land soll bei den niedergelassenen Ärzten geimpft werden. "Wie bei anderen Impfungen auch wollen wir, dass sich die Bürgerinnen und Bürger bei ihrer Ärztin oder ihrem Arzt impfen lassen. Die Impfung für das Personal der Krankenhäuser, Rettungsdienste und Krankentransporte soll hingegen vom öffentlichen Gesundheitsdienst koordiniert und in Kooperation mit den Betriebs- und Werksärzten durchgeführt werden", erläuterte Stolz weiter. Entsprechend der Impfverordnung des Bundes besteht eine generelle Impfempfehlung für alle Menschen. Vorrangig sollen aber die Risikogruppen wie beispielsweise chronisch Kranke oder Schwangere und die Personen, die für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit zuständig sind, geimpft werden. Das sind etwa 30 Prozent der Bevölkerung. Die Ministerin sagte aber: "Wie viele Bürgerinnen und Bürger sich für die Impfung gegen die Neue Grippe entscheiden, ist schwer einzuschätzen. Bei der saisonalen Influenza rufen wir regelmäßig die Bevölkerung zur Impfung auf. Diesem Aufruf folgen in etwa 23 Prozent."

"Die Kosten der Impfung soll von einem Fonds getragen werden, in den die Krankenversicherungen und die Beihilfe- und Sozialhilfeträger pro Versicherten den Orientierungswert von 28 Euro für zwei Impfungen einbezahlen. Nachdem die Versichertenzahlen für Baden-Württemberg für jede Krankenkasse vorliegen, kann der Beitrag der einzelnen Kostenträger ermittelt werden. Am Ende der Impfaktion werden nach Abzug der tatsächlichen Kosten einschließlich der Fondsverwaltungskosten die restlichen Mittel an die Kostenträger zurückerstattet", sagte Stolz.

Quelle: Ministerium für Arbeit und Soziales, 15.09.2009