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Schneeräumen und Streuen von Gehflächen durch Anlieger

Anlieger sind zum Winterdienst verpflichtet

Nachdem in den kommenden Monaten stets mit Schneefall und Glatteis zu rech­nen ist, wird auf die Verpflichtung der Anlieger (zum Beispiel Eigentümer, Mie­ter und Pächter) von bebauten und unbebauten Grundstücken hingewiesen, die an den Grundstücken entlang­ führenden Geh­flächen von Schnee und Eis zu räu­men und sie bei winterlicher Straßen­glätte zu streuen.

Zur allgemeinen Räum- und Streupflicht wird darauf hingewiesen, dass nach der Streupf­lichtsatzung der Stadt Pforzheim Gehflächen auf eine solche Breite von Schnee- oder winterlicher Straßenglätte zu befreien sind, dass die Sicherheit und Flüssigkeit des öffentli­chen Fußgängerverkehrs gewähr­leistet ist. Hierzu darf der Schnee aber nicht auf die Fahrbahn geschoben werden. Wird der Schnee auf die Fahrbahn geworfen, droht dem Verursacher ein Bußgeldverfahren.

Als Geh­flächen im Sinne der Streupflichtsat­zung gelten folgen­de öffentliche Ver­kehrsflächen:

  1. Gehweg entlang von Fahrbahnen.
  2. Die seitlichen Flächen am Rande der Fahrbahn in einer Breite von 1,2 Meter falls Gehwege auf keiner Straßenseite vorhanden sind.
  3. Die seitlichen Flächen am Rande von Fußgängerbereichen entlang der bebauten Front in einer an                gemessenen Breite, wobei die Streupflichtsatzung grundsätzlich von 4 Meter ausgeht.
  4. Sonderwege für Fußgänger oder gemeinsame Sonderwege für Fußgänger und Rad­fahrer.

An Treppenanlagen und Staffelwegen genügt es, wenn auf jeder Seite eine für den Fuß­gängerverkehr ausreichende Gehfläche in einer Breite von 1,2 Meter vom Schnee geräumt und gestreut wird.

Die Gehflächen müssen werktags bis 6.30 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 8 Uhr geräumt und gestreut werden.

Fällt nach diesem Zeitpunkt Schnee oder tritt Schnee- oder winterliche Straßenglätte auf, so ist unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt zu räu­men und zu streuen. Die Räum- und Streupflicht endet um 20 Uhr.

Falls nach Lage und Bedeutung der Straße oder auch eines einzelnen Grund­stückes der allgemeine Verkehr früher einsetzt oder später endet, sind Schnee und Glätte auch außer­halb der oben genannten Zeiten zu beseitigen.

Bei Schnee- und winterlicher Straßenglätte sind die Flächen mit Sand, Splitt oder ähnlichen um­weltverträglichen Stoffen zu streuen. Das Bestreuen mit Salz ist wegen der damit ver­bundenen Umweltgefahren grundsätzlich zu unter­las­sen. Ausnahmen hiervon sind auf Gefällstrecken und an Treppenanla­gen nur dann zugelassen, wenn dort ohne diese Mittel die Glatteisgefahr nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand beseitigt werden kann. Auch in diesen Fäl­len ist die Verwendung von Streusalz auf das unumgänglich notwendi­ge Maß zu beschränken.

Stehen auf oder an einem Gehweg Bäume oder Sträucher, die durch salzhalti­ges Schmelz­wasser gefährdet werden können, ist das Bestreuen mit Salz oder salzhaltigen Stoffen verboten.

Die Stadt Pforzheim weist darauf hin, dass bei der Durchfüh­rung des Winterdienstes vordringlich die Buslinien geräumt und gestreut werden. Es wird empfohlen, bei winterlicher Straßen­glätte und Schneefall die öffentlichen Verkehrsmittel zu benutzen und das Privatfahrzeug in der Garage stehen zu lassen.

Wegen der Haftung, der Vermeidung von Unfällen, aber auch zur Vermeidung von Buß­geldern, empfiehlt das Amt für öffentliche Ordnung die genaue Be­achtung der Bestim­mungen der Streupflichtsatzung der Stadt Pforzheim.

Zusätzliche Auskünfte über das Schneeräumen und Streuen erteilt das Amt für öffentliche Ordnung, Verkehrsabteilung, Durch­wahlnummer 39 2510.

Die Satzung der Stadt Pforzheim über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehflächen kann auch auf der Internetseite der Stadt Pforzheim (www.pforzheim.de) über die Linkfolge – Bürger - Rathaus – Stadtrecht – 1 Öffentliche Sicherheit und Ordnung - Satzung der Stadt Pforzheim über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehflächen - abgerufen werden. Zum Auffinden der Satzung kann auch im Suchfeld oben rechts eingegeben werden: Reinigung, Schneeräumen und Bestreuen der Gehflächen.