Eine abgeschlossene Berufsausbildung ist für viele Menschen die Grundlage, um ihr Leben selbstbestimmt und finanziell abgesichert gestalten zu können. Menschen mit Familienverantwortung oder anderen Herausforderungen haben es häufig schwer, eine Ausbildung zu machen. In diesen Fällen kann die Lösung eine Berufsausbildung in Teilzeit sein.
Mit dem Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung wurden zum 1. Januar 2020 die Möglichkeiten der Ausbildung in Teilzeit erweitert. Nach der Neuregelung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) steht die Teilzeitausbildung grundsätzlich allen Auszubildenden offen, wenn sich Unternehmen und Auszubildende einig sind.
Für Unternehmen kann die Bereitstellung von Ausbildungsplätzen auch in Teilzeit ein Baustein zur Steigerung der Arbeitgeberattraktivität und der Sicherung des Fachkräftebedarfs sein. Somit profitieren alle von einer Teilzeitausbildung.
Jetzt informieren! Ausführliche Informationen zur Teilzeitausbildung finden Sie in der Broschure. Die Fallmanagerinnen und Fallmanager des Jobcenters beraten Sie gerne. Eine Beratung zu allen rechtlichen und vertraglichen Fragen erhalten Sie auch bei den Beratungsstellen von Handwerkskammer und IHK vor Ort.